Ist eine BU-Versicherung möglich, obwohl man kifft?

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 12.06.2024. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Seit April 2024 ist nun auch der Cannabis-Konsum legalisiert worden. Sie dürfen Cannabis nun auf legalem Wege kaufen, besitzen und auch rauchen oder essen. Neben den politischen Diskussionen, ob das nun sinnvoll oder sogar gefährlich ist, möchte ich in diesem Beitrag darauf eingehen, ob und welche Folgen es auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und die Rente im Fall der Berufsunfähigkeit haben kann, wenn Sie regelmäßig kiffen oder Cannabis in Cookies oder Brownies essen.

    Muss Drogenkonsum im Antrag der BU angegeben werden?

    Beim Abschluss einer BU-Versicherung wird eine Risiko- und Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dabei wird nicht nur nach Vorerkrankungen gefragt, sondern auch nach Rauchverhalten, BMI und Hobbys. Und tatsächlich fragen die meisten Versicherungen auch nach dem Konsum von Drogen. Es gibt lediglich einige wenige Versicherer, die nach „Behandlungen wegen Drogen“ fragen und nicht danach, ob Sie „Drogen konsumiert haben“.

    Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz, der Gothaer oder dem Volkswohl Bund abschließen, spielt der Konsu

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    Finanzielle Vorsätze für erfolgreiche Anleger 2025 Teil II

    FOMO

    Professionelle Fondsmanager sind hier die Lösung für Anleger. Sie können aktiv in ihren Fonds Titel gewichten, die nicht nur hinsichtlich ihres Geschäftsmodells attraktiv sind, sondern auch hinsichtlich ihrer Bewertung. Abseits der ehemaligen Börsenlieblinge lassen sich genau solche Unternehmen zu zum Teil sehr günstigen Kursen erwerben. Zu den schlechten Risiken zählt FOMO (Fear of missing out) – die Angst etwas zu verpassen. Sie drängt viele Anleger zu unüberlegten Investitionsentscheidungen. Diese treten auch häufig im Umfeld von Kryptowährungen auf. Nachdem Bitcoins in den letzten beiden Jahren eine sehr starke Entwicklung erzielt haben, leiden viele Anleger unter FOMO und wollen nach den rasanten Ergebnissen Bitcoins erwerben.

    Bitcoin besitzt keinen Gegenwert

    Seit dem Wahlsieg von Donald Trump ist der Bitcoin-Kurs weiter rasant angestiegen. Und so fragen sich viele Marktteilnehmer, ob Bitcoin nun zur heimlichen Reservewährung der USA aufsteigt. Langfristig wird sich entscheiden, ob Bitcoin als Zahlungsmittel, Wertspeicher oder beides benutzt wird. Oder ob es dabei bleibt, dass es keinen intrinsischen Wert besitzt, da es sich bei Bitcoin weder um ein produktives Asset wie Aktien handelt, noch einen greifbaren Wert wie Gold besitzt. Die Zahl der Anleger, die Geld in Bitcoins anlegen, steig

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    Finanzielle Vorsätze für erfolgreiche Anleger 2025 Teil I

    Dieser Artikel wurde vom Investment-Team des Maklerpools Invers GmbH in Leipzig verfasst. Ich bedanke mich, dass ich den Inhalt veröffentlichen darf.

    Ein neues Börsenjahr liegt vor uns – stellen Sie die richtigen Weichen!

    Damit ist nicht gemeint, zum Jahreswechsel den eigenen Ansatz zu wechseln oder Positionen im eigenen Depot zu ändern. Es geht vielmehr darum, kurz inne zu halten und zu überlegen: Befinden sich meine Anlagen noch auf Kurs, um meine Ziele zu erreichen?
    Damit vergegenwärtige ich zugleich meine finanziellen Wünsche. Sind es materielle Ziele können diejenigen Positionen im Depot unter genau diesem jeweiligen Ziel zusammengefasst und greifbar gemacht werden. Viele Anleger verfolgen darüber hinaus das große Ziel der finanziellen Freiheit und damit über die eigene Zeit so verfügen zu können, wie sie es selbst wollen. Es bleibt wichtig, sich seine Ziele immer wieder ins Blickfeld zu rücken. Das hilft dabei, die eigenen Wünsche, nicht leichtfertig über Bord zu werfen.

    Möglicher Favoritenwechsel

    Wenn Sie Ihre finanziellen Ziele vor Augen haben, befinden Sie sich noch auf Kurs, um sie zu erreichen? Betrachten Sie am besten gemeinsam mit Ihrem unabhängigen Finanzanlagenvermittler Ihr Depot. Wie zufrieden sind Sie mit den Ergebnissen auch im Hinblick auf die Balance und Risikoerwartung?

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    Bei Einbruch im Zweifel für den Hausratversicherten

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 28.05.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.

    Müssen Hausratversicherte einen Einbruch wasserdicht nachweisen, damit die Versicherung zahlt? Offenbar nicht mehr so ganz. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Regeln dafür gelockert (Aktenzeichen: IV ZR 91/23). Er stellte sich auf die Seite eines Versicherten, der Ansprüche wegen eines Einbruchs angemeldet hatte. Über das Urteil berichtet der Rechtsanwalt Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte.

    „Dieses Urteil ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Rechte von Versicherungsnehmern“, so Strübing. „Es stellt nochmal klar, dass sie in Fällen von Einbruchdiebstählen nicht durch überhöhte Beweisanforderungen benachteiligt werden dürfen.“

    Was war passiert?

    Der Kläger ist Erbe seines zwischenzeitlich verstorbenen Vaters. Er verlangte Geld aus dessen Hausratversicherung, weil unbekannte Täter in der Nacht vom 17. Zum 18. Dezember 2016 in das versicherte Haus eingestiegen seien. Aus einem Kleiderschrank hätten sie einen verschlossenen Tresor mit Schriftstücken, Bargeld und Wertgegenständen gestohlen, so der Kläger.
    Die Versicherung wollt

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