Berufshaftpflichtversicherung - warum sie für Heilberufler so wichtig ist
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Heilberufe wie Physiotherapeut, Podologe oder Chiropraktiker sind nicht nur sehr anspruchsvoll. Sie bergen auch hohe Risiken. Schon kleine Behandlungsfehler können schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit der Patienten haben. Schnell sind Heilberufler in der Haftung, eine gute Absicherung gegen Personen- und Vermögensschäden ist darum unerlässlich. Lesen Sie hier, wie Sie sich richtig schützen.
In einigen Bundesländern zählt die Berufshaftpflicht zu den obligatorischen Versicherungen für frei tätige Heilberufler. Aus gutem Grund: Die finanziellen Folgen einer falschen Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten können erheblich sein. Wer im Schadensfall keine Berufshaftpflicht oder einen zu knapp bemessenen Versicherungsschutz hat, haftet mit dem Privatvermögen. Im schlimmsten Fall sind auf einen Schlag alle finanziellen Rücklagen oder gar das Eigenheim verloren, der über die Jahre hart erarbeiteter Wohlstand ist dahin.
Kleiner Fehler, großer Schaden
Diese Gefahr besteht nicht nur, wenn ein Chiropraktiker den Halswirbel eines Patienten falsch einrenkt und der im Anschluss unter Lähmungen leidet. Auch kleinere Behandlungsfehler können fatale finanzielle Folgen haben und hohe Personen- und Vermögensschäden nach sich ziehen. Das gilt zum Beispiel für die Masseurin, die während der Behandlung den Nerv eines Patienten einklemmt und monatelang für dessen Verdienstausfall aufkommen muss. Oder für den medizinischen Fußpfleger, der einen Diabetiker so unglücklich verletzt, dass sich der Patient einer Amputation unterziehen muss und berufsunfähig wird. So kann aus einem kleinen Behandlungsfehler ein Millionenschaden werden.
Wegen all dieser besonderen Gefahren für frei tätige Heilberufler ist eine gute Berufshaftpflichtversicherung enorm wichtig. Sie kommt für alle Personen- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der beruflichen Arbeit auf. Versichert sind alle Tätigkeiten, die der Heilberufler aufgrund seiner Aus- und Weiterbildung ausführen darf. Beschäftigt der Versicherte Angestellte in seiner Praxis, sind auch sie zu gleichen Bedingungen mitversichert.
Auf die Höhe der Deckungssumme achten
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sollte nicht zu knapp bemessen sein. Üblich sind drei Millionen Euro für Personen- und Vermögensschäden sowie Sachschäden, zum Beispiel an teuren Geräten zur Behandlung von Patienten. In der Regel bezieht sich die Deckungssumme auf den jährlichen Gesamtschaden. Übersteigt die Summe aller Schäden den Deckungsbetrag, haftet der Heilberufler für die Differenz. Auch diese Haftungsverpflichtung kann erheblich sein und zur existenziellen Bedrohung werden. Empfehlenswert ist daher eine Versicherungssumme in Höhe von € 10 Millionen. Eine so ausgestaltete Berufshaftpflicht schützt nicht nur den versicherten Heilberufler, sondern indirekt auch den geschädigten Patienten vor der Insolvenz seines schadenersatzpflichtigen Therapeuten.
Wie die Berufshaftpflicht bei Streitigkeiten hilft
Neben der unerlässlichen Absicherung gegen Personen- und Vermögensschäden bietet die Berufshaftpflichtversicherung einen weiteren großen Vorteil für freiberufliche Heilberufler. Die Versicherung übernimmt auch eine passive Rechtsschutzfunktion, indem sie prüft, ob einen gegen den Heilberufler gerichtete Forderung berechtigt ist. Ist der Anspruch korrekt, leistet die Versicherung Schadenersatz bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Ist die Forderung aber unberechtigt, wehrt sie sie stellvertretend für ihren Versicherten ab – notfalls mit juristischen Mitteln und vor Gericht. So können sich Heilberufler ganz auf das konzentrieren, wofür sie ausgebildet wurden: anderen Menschen zu helfen.