Wann die Außenversicherung in der Hausratpolice greift

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 17.01.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.

Es geschieht in Würzburg, in einer nicht einmal wirklich üblen Gegend. Zwei 13-jährige Jungen haben sich zum Inlineskaten getroffen. In einer Pause bekommen sie Besuch von fünf weiteren Jugendlichen, allerdings etwas älter und – bewaffnet. Einer zückt ein Messer und nimmt den beiden Jungsportlern Geld und weitere Wertsachen ab. Nach dem Raub rennen die beiden in die Stadt zur Mutter des einen. Die zeigt die fünf Räuber bei der Polizei an.

Den Fall schildert der Versicherungsmakler Patrick Hamacher und erklärt das, was so vielleicht nicht jeder erwartet hätte: „Das Ganze ist tatsächlich ein Hausratfall gewesen“, stellt Hamacher fest und führt weiter aus: „Weil der Raub an Hausratgegenständen versichert ist, die man mit sich führt.“ Kleidung, Geld, das Ticket für die Straßenbahn. An Eltern hat er allein deshalb eine Botschaft: „Sagt euren Kiddies, dass sie in solchen Fällen nicht einen auf Macker machen sollen. Geht stattdessen zur Polizei und erstattet Anzeige, denn der Schaden ist zumindest materiell versichert.“

Spezielle Klausel

In solch

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