Wie man Häuser richtig auf Hochwasser vorbereiten kann
(571 x gelesen)Wie man Häuser richtig auf Hochwasser vorbereiten kann
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 08.04.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag in Auszügen inhaltlich verwenden zu dürfen.
Wie fein die Unterschiede manchmal sein können, zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin aus dem Juli 2019. Darin geht es um eine Sturmflut an der Ostsee in der Nähe von Rostock im Januar 2017. Sturmtief Axel drückte damals Wasser in die Warnow, die anschließend überlief und das Haus einer Frau beschädigte, 16 Kilometer von der Ostseeküste entfernt. Der Gebäudeversicherer wollte den Schaden von rund € 13.500 nicht erstatten, obwohl die Kundin gegen Elementarschäden versichert war. Sturmfluten seien nicht mit abgedeckt, so das Argument. Das sahen das Kammergericht und seine Vorgängerinstanzen anders. Das Gebiet um das Haus herum sei nicht mehr direkt durch die Sturmflut, sondern durch den Badewanneneffekt in der Warnow unter Wasser geraten. Und damit sei der Schaden abgedeckt.
Am teuersten sind Elementarschäden
Fälle wie dieser suchen regelmäßig Hausbesitzer in Deutschland heim. Flüsse treten über Ufer, Wolkenbrüche lösen Schlamm und lassen ihn in die Täler rauschen, Grundwasser drückt nach oben und flutet Keller. Im Extremfall
Wann die Außenversicherung in der Hausratpolice greift
(1736 x gelesen)Wann die Außenversicherung in der Hausratpolice greift
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 17.01.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Es geschieht in Würzburg, in einer nicht einmal wirklich üblen Gegend. Zwei 13-jährige Jungen haben sich zum Inlineskaten getroffen. In einer Pause bekommen sie Besuch von fünf weiteren Jugendlichen, allerdings etwas älter und – bewaffnet. Einer zückt ein Messer und nimmt den beiden Jungsportlern Geld und weitere Wertsachen ab. Nach dem Raub rennen die beiden in die Stadt zur Mutter des einen. Die zeigt die fünf Räuber bei der Polizei an.
Den Fall schildert der Versicherungsmakler Patrick Hamacher und erklärt das, was so vielleicht nicht jeder erwartet hätte: „Das Ganze ist tatsächlich ein Hausratfall gewesen“, stellt Hamacher fest und führt weiter aus: „Weil der Raub an Hausratgegenständen versichert ist, die man mit sich führt.“ Kleidung, Geld, das Ticket für die Straßenbahn. An Eltern hat er allein deshalb eine Botschaft: „Sagt euren Kiddies, dass sie in solchen Fällen nicht einen auf Macker machen sollen. Geht stattdessen zur Polizei und erstattet Anzeige, denn der Schaden ist zumindest materiell versichert.“
Spezielle Klausel
In solch
Wie Überschwemmungen durch Starkregen versichert sind
(2192 x gelesen)Wie Überschwemmungen durch Starkregen versichert sind
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 30.05.2024 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Der Deutsche Wetterdienst warnt aktuell für verschiedene Regionen Deutschlands vor schlimmen Regenfällen. Bis zu 48 Stunden Dauerregen könnte es geben mit 70 bis 120 Litern Regen pro Quadratmeter. Lokal könnten es sogar bis zu 160 Liter Regen pro Quadratmeter sein. Auch kräftige Gewitter, Sturm und Hagel können dazu kommen. Daher gilt jetzt, sich auf die Unwetter vorzubereiten: Das Auto in die Garage stellen, so vorhanden. Mobiliar, das herumfliegen könnte, sichern. Wertvolle Gegenstände wenn möglich aus dem Keller nach oben holen und so weiter.
Nicht ausreichend versichert
Und: Den Versicherungsschutz checken. Das Problem: Viele Menschen haben sich nicht ausreichend versichert. So leistet eine Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Haus aufkommt, im Regelfall nur bei Sturm, Blitz oder Hagel. Sie zahlt beispielsweise, wenn ein Orkan das Dach abdeckt. Ähnlich ist es bei der Hausratversicherung, die kaputt gegangenes Mobiliar ersetzt. Auch sie begleicht im Normalfall nur Schäden, die durch Sturm, Blitz und Hagel entstanden sind.
Elementarschadenve
Versicherer empfehlen: Zu Beginn der Starkregensaison das eigene Risiko prüfen
„Immobilienbesitzer und Mieter sollten deshalb jetzt ihr individuelles Risiko prüfen, wie sehr sie von Starkregen und anderen Naturgefahren betroffen sein können“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Online-Tools
Der GDV hat dazu zwei Online-Tools entwickelt: den Naturgefahren-Check und den Hochwasser-Check. In der aktuellen Version wurde der Hochwasser-Check um die Risikoeinschätzung durch Starkregen erweitert. Wenn man dort Straße, Hausnummer und Postleitzahl eingibt, erfährt man adressgenau, wie stark das eigene Gebäude durch Flusshochwasser und Starkregen gefährdet ist. „Viele Hausbesitzer sind sich der Bedrohung durch Naturgefahren nicht bewusst. Mit dem Hochwasser-Check erhalten sie nun auch Informationen, welche Maßnahmen je nach Gefährdung ergriffen werden sollten“, sagt Käfer-Rohrbach.
Starkregensaison von Mai bis September
Statistisch gesehen gibt es im Juli die häufigsten heftigen Niederschläge. Jeder kann betroffen sein, denn Starkregen treten überall in Deutschland auf. Das hat zum Beispiel die verheerende Sturzflut im Ahrtal im vergangenen Juli gezeigt. Im Sommer 2014 wiederum war Münster von schwerem Starkregen betroffen. Dort fielen 292 Liter Regen pro Q