Bericht des Ombudsmanns – Weniger Beschwerden über Vermittler, dafür mehr über Versicherer

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 25.01.2024 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

Die ohnehin geringe Zahl der Konflikte von Versicherungskunden mit ihren Vermittlern ist im Jahr 2023 weiter zurückgegangen. 318 Anträge, und damit 126 weniger als im Jahr 2022, erreichten den Versicherungsombudsmann, wie aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht hervorgeht. Die meisten Beschwerden betrafen dabei die Lebensversicherungen (67 Anträge), gefolgt von der Gebäudeversicherung (56 Anträge) und der KFZ-Versicherung (27 Anträge).

Bei Versicherern gegenteiliger Effekt

Bei den Versicherern hingegen stellen die Ombudsmänner einen gegenteiligen Effekt fest. 2023 reichten Kunden hier über 17.000 Anträge ein, während es 2022 noch 15.907 waren. Über 12.000 Anträge wurden 2023 als zulässig beendet, mehr als 3.000 Streitfälle mit Versicherern als unzulässig abgewiesen. Insgesamt lagen die Streitbeilegungsfälle damit bei 18.037 – davon wurden 12.693 als zulässig beendet.

Meisten Probleme mit Lebensversicherungen

Wie in den Jahren zuvor gibt es mit 3.338 Anträgen die meisten Probleme mit Lebensversicherungen. Dahinter k

Hier weiter lesen ...

Ombudsmann der Versicherer - groteske Leistungsfälle

Der Versicherungsombudsmann ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Seine Aufgabe besteht darin, Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten beizulegen. Der Versicherungsombudsmann arbeitet für Verbraucher kostenfrei, überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers oder Versicherungsvermittlers, kann Versicherer bis zu € 10.000 zur Leistung verpflichten und erläutert verständlich das Ergebnis seiner Prüfung. Quelle: www.versicherungsombudsmann.de.

Über 18.000 Beschwerden

Im vergangenen Jahr gingen beim Versicherungsombudsmann 18.344 Beschwerden neu ein (+1,2 Prozent) und 17.904 wurden beendet (-1,5 Prozent). Zulässig waren allerdings nur 14.106 Streitfälle (+6,6 Prozent). Dies trifft beispielsweise bei Beschwerden in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu, für welche es einen eigenständigen PKV-Ombudsmann gibt, oder in Fällen bei denen der Versicherer kein Mitglied im Schlichterverein ist. Erfahrungsgemäß werden etwa ein Viertel der Beschwerden nicht zugelassen.

Vermittler kaum betroffen

Erwiesenermaßen spielen Beschwerden über Vermittler beim Ombudsmann eher eine untergeordnete Rolle. Anders als bei Reklamationen gegenüber Versicherern und deren gebundenen Vermittlern kann der Schlichter keine für unabhängige Vermittler verbindli

Hier weiter lesen ...

Juni 23 2020

Wohngebäudeversicherung – Schadenbeispiele

Die Wohngebäudeversicherung ist für den Immobilienbesitzer eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Es geht darum, die im Regelfall „größte Investition im Leben“ gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, sowie ggf. Elementargefahren abzusichern.

Geschäft für Versicherer defizitär    

Für die Versicherer selbst sind diese Art Verträge von Verlust geprägt. Laut Branchenmonitor-Studie der V.E.R.S Leipzig GmbH rentierte sich das Geschäft mit Wohngebäudeversicherungen zuletzt nur für 15 der 50 größten  Wohngebäudeversicherer. Die durchschnittliche Combined Ratio, auch Schadens-Kosten-Quote genannt – stellt das Verhältnis Kosten eingetretener Schäden zzgl. Vertragskosten zu den Prämieneinnahmen dar – lag in den Geschäftsjahren 2013-2018 bei 105,21 Prozent.

Zahl der Beschwerden steigt

Welche Möglichkeiten bestehen nun für Versicherungsgesellschaften die Schaden-Kosten-Quote zu verbessern? Neben unvermeidbaren Prämienerhöhungen setzen einige auf Smart-Home-Technologien - siehe folgenden Blogartikel. Auch prüfen sie eingehende Schadensanzeigen sehr genau. Letzteres führt logischerweise zu Interessenskonflikten, die oft im Streit enden. Der aktuelle Bericht des Versicherungs-Ombudsmanns weist im Jahr 2018 1.456 zulässige Beschwerden in dieser Versicherungssparte aus. Das entspricht einem Anstie

Hier weiter lesen ...

E-Roller verursachen weniger Unfälle als vermutet und zurückgehende Anzahl von Beschwerden über PKV-Anbieter

E-Roller weniger gefährlich als gedacht?

Die Unfallgefahr bei der Benutzung von E-Scootern bereitet Verkehrsexperten Sorgen. Zwar sind die Schreckensszenarien, die bei der Einführung hier und da zu vernehmen waren, bisher nicht eingetreten. Doch Notfallmediziner und örtliche Polizeibehörden berichten durchaus von merklich gestiegenen Unfallzahlen – allerdings nur vereinzelt, denn eine Gesamtstatistik gibt es noch nicht. Erst seit diesem Jahr werden die Roller als separate Fahrzeugkategorie erfasst.

Der Verkehrsgerichtstag sprach sich dessen ungeachtet unlängst für eine Fahrerlaubnispflicht aus, da die geltenden Regeln zu selten eingehalten würden. Darüber hinaus fordern die Verkehrsexperten, die E-Scooter zukünftig mit Blinkern auszustatten.

Ein konträres Signal gibt ein großer deutscher Versicherer, der nun nach ersten Praxiserfahrungen seine E-Scooter-Versicherungsprämien senken will. Als Grund nannte er ein geringeres Unfallaufkommen als erwartet. Für über 23-jährige Kunden beträgt die Beitragsminderung satte 42 Prozent. Lediglich unter 17-jährige Scooterfahrer kommen nicht in den Genuss einer Beitragsentlastung, da sie das mit Abstand höchste Unfallrisiko aller Altersgruppen aufwiesen.


Weniger Beschwerden über PKV-Anbieter

Der PKV-Ombud

Hier weiter lesen ...

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*