Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die Räumpflichten bei Schnee
Da es gerade in unseren Gefilden seit Jahren im Winter immer weniger schneit, ist die Freude oft groß, wenn es doch einmal wieder passiert. Vor allem Kinder verbinden mit Schnee vor allem Positives, wie einen Schneemann bauen, Rodeln oder eine Schneeballschlacht. Anders sieht es oft bei vielen Erwachsenen aus, die hierbei vor allem an Glätte und erhöhte Unfallgefahr oder auch an das Räumen von Gehwegen und Straßen denken.
Der Winterdienst ist nicht freiwillig, sondern Pflicht
Auch wenn viele die Streu- und Räumpflicht als sehr lästig empfinden, ist sie jedoch unerlässlich, um die Sicherheit all der Menschen nicht zu gefährden, welche die Gehwege vor dem eigenen Grundstück benutzen. Dazu gehört neben dem Freiräumen der Wege mittels Schneeschippen oder -fegen ebenfalls das Streuen zum Schutz vor Glätte. Seit einiger Zeit darf hierbei kein Salz mehr gestreut werden. Erlaubt sind Sand, Sägespäne, Split und Granulat.
Klagen drohen
Wer dieser Pflicht zum Winterdienst nicht nachkommt und somit das Risiko eingeht, dass jemand auf den betreffenden Wegen ausrutscht, stürzt und sich verletzt, der muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und ihm drohen Klagen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld wegen fahrlässiger Körperverletzung. Denn die Rechte und Pflichten, die in Deutschland mit dem Wint
Schutz im Ehrenamt – wie sich Helden im Alltag richtig versichern
(1341 x gelesen)Schutz im Ehrenamt – wie sich Helden im Alltag richtig versichern
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 12.01.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag in Auszügen inhaltlich verwenden zu dürfen.
Hin und wieder geschehen Dinge, die das Gerechtigkeitsempfinden auf eine harte Probe stellen. Zum Beispiel der Fall eines freiwilligen Feuerwehrmannes aus Bayern. Bei einem Einsatz beschädigte er den Drehleiterkorb. Per Schreiben forderte ihn seine Heimatstadt daraufhin auf, einen Betrag in Höhe von etwa € 135.000 zu überweisen. Das konnte er nicht – und rutschte in die Privatinsolvenz.
Im Notfall alleingelassen
In einem Artikel wird die Aufgabe einmal so dargestellt: „Ehrenamtler, die Menschenleben retten, die ihre Freizeit für das Ehrenamt hergeben und die ihre Familien bei einem Einsatz mit ungewissem Ausgang besorgt zu Hause zurücklassen.“ Hinzuzufügen wäre noch: Und die im Notfall alleingelassen werden, wie der bayerische Kamerad. Nicht nur bei der Feuerwehr, auch in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft, sind Menschen unentgeltlich über ein Ehrenamt aktiv. Sie bringen anderen etwas bei, sie kümmern sich, sie helfen. Und sie nehmen dafür kein Geld.
Gesetzliche Unfallversicherung sichert viel ab
Bei vielen Ehrenämter
Die richtige Vorgehensweise bei Schlüsselverlust
(2371 x gelesen)Die richtige Vorgehensweise bei Schlüsselverlust
Geht ein Schlüssel verloren oder wird gestohlen, steht der Mieter bzw. Eigentümer häufig vor verschlossenen Türen. Bei einem nicht mehr auffindbaren Wohnungsschlüssel ist jedoch nicht immer der Austausch vom gesamten Schlüsselsystem notwendig. Zunächst empfiehlt es sich in sämtlichen Jacken- und Hosentaschen, der Handtasche oder im Auto usw. zu suchen. Auch sollte die zuvor zurückgelegte Strecke nochmals abgelaufen werden, eventuell wurde der Schlüssel ja irgendwo gedankenlos abgelegt oder ist aus der Tasche gefallen. Ist auch diese Aktion nicht von Erfolg gekrönt, kann im örtlichen Fundbüro nachgefragt werden.
Bei Diebstahl Polizei informieren
Anders verhält es sich bei einem Schlüsseldiebstahl. In diesem Fall ist umgehend die Polizei zu benachrichtigen um Missbrauch zu vermeiden; Schlüsseldiebe könnten sich unbefugt Zutritt zu Wohnräumen verschaffen. Bringen Sie nie auf einem Schlüsselanhänger ihre Adresse an, hier wird es einem kriminellen Finder leicht gemacht, Einbrüche vorzunehmen. Die Mobilrufnummer hilft wiederum, damit ehrliche Schlüsselfinder die Möglichkeit haben, sich mit Schlüsselbesitzer in Verbindung zu setzen. Eine missbräuchliche Verwendung ist damit ausgeschlossen. Bei Verlust des Autoschlüssels gilt eine ähnliche Vorgehensweise wie nach dem Verlust der Wohnungsschlüssel.
Bei einem angezeigt
Hausratversicherung - Tipps für den Schadensfall Teil II
(2149 x gelesen)Hausratversicherung - Tipps für den Schadensfall Teil II
Ausführliche Liste innerhalb von zwei Wochen
Liefern Sie dem Versicherer keinen Vorwand für Kürzungen. Es liegt in der Sache, dass eine ausführliche Auflistung mehrere Tage dauern kann. Aber nach mehr als zwei Wochen kann es eng werden. Das Landgericht Oldenburg fand beispielsweise drei Wochen zu lang. Nachdem der Kunde so viel Zeit verstreichen ließ, durfte der Hausratversicherer seine Zahlung um 40 Prozent kürzen (Az. 13 O 3064/09).
Selbstverständlich müssen die Angaben zu den gestohlenen Gegenständen beim Versicherer und der Polizei identisch sein. Wer der Polizei Notebook und Bargeld als gestohlen meldet, beim Versicherer aber ein paar Tage später zusätzlich noch eine entwendete Kamera angibt, kann in Schwierigkeiten geraten.
Eindruck von Versicherungsbetrug vermeiden
Im letztgenannten Fall kann der Sachbearbeiter des Versicherers hellhörig werden und unterstellen, dass Betroffene den Schaden aufbauschen wollten, nachdem der erste Schock überwunden war. Die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung gehören zu den Sparten, bei denen Versicherungsbetrug am häufigsten vorkommt. Bei letzterer Versicherungsart wissen Versicherer aus Erfahrung, dass mindestens jeder dritte Schaden an teuren Kleinartikeln wie etwa Brillen oder Smartphone fingiert ist. Stellt sich der Verdacht als begründet he