Mär 09 2015

Riester-Rente – ein Steuergeschenk?

Ist die Riester-Rente steuerfrei? Zu diesem Ergebnis kommt der Verbraucher, wenn er den Politikern und den Werbeversprechen der Anbieter Glauben schenkt. Man liest von „Zulagen“,  „Steuergeschenken“ oder „Steuervorteilen“.

In der Auszahlungsphase ist Riester voll zu versteuern

Die Augen weden dem Sparer am Ende der Laufzeit geöffnet, wenn die  Auszahlungsphase beginnt. Denn ab diesem Zeitpunkt ist die Rente in voller Höhe zu versteuern. Der Gesetzgeber nennt dies eine nachgelagerte Besteuerung. Zahlungen im Ansparstadium werden teilweise mit Zulagen und/oder steuerlicher Absetzbarkeit gefördert und so dem Interessenten „schmackhaft“ gemacht. Während in der Auszahlungsphase das „böse Erwachen“ kommt – dann hält das Finanzamt „die Hand“ auf.

Ist es wirklich ein Geschenk des Staates, wenn die steuerlichen Vorteile während des Ansparens durch die Steuerpflicht im Rentendasein aufgebraucht werden? Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meint hierzu: „Bei der geförderten Vorsorge von staatlichen Geschenken zu sprechen, ist – gelinde ausgedrückt – unverantwortlich, denn im Grunde besteht die Förderung abgesehen von einigen Ausnahmefällen meist nur in der Verlagerung der Steuerlast ins Rentenalter“.

Hoffnung auf niedrigeren Steuersatz im Alter

Laut den gesetzlichen Vorgaben erfolgt eine Besteu

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