Schwerbehinderte Frau erhält keine Erwerbsminderungsrente
(58 x gelesen)Schwerbehinderte Frau erhält keine Erwerbsminderungsrente
Eine Frau Jahrgang 1962, stellte mehrfach Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente, die jedoch alle durch den Rentenversicherungsträger abgelehnt wurden. Sie klagte daher vor dem Sozialgericht Konstanz mit der Begründung, dass sie wegen verschiedener Erkrankungen, darunter Morbus Crohn, einer fortgeschrittenen Kniearthrose, Wirbelsäulenbeschwerden und chronischer Schmerzen weder arbeiten noch ihren Haushalt versorgen könne. Zudem wurde bei ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt.
Welche Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit nicht entscheidend mindern
Mehrere vom Gericht bestellte Gutachter bescheinigten der Klägerin ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen. Dennoch wurde die Klage abgewiesen, da die Frau trotz Erkrankungen noch mindestens sechs Stunden täglich leichte berufliche Tätigkeiten ausüben könne. Auch bleibe ihr angesichts der Morbus Crohn-Erkrankung der Arbeitsmarkt nicht verschlossen. In der Berufung bestätigte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 21. November 2024 (L 10 R 1950/24) die Entscheidung der Vorinstanz.
Die Einschränkungen fasst das Gericht folgendermaßen zusammen:
Keine wechselnde Körperhaltung, keine Wirbelsäulenzwangshaltungen respektive Arbeiten im Knien, mit häufigem Bücken, Treppensteigen, in Hockstellung oder mit Sprungbela
Beim Camping-Urlaub sollte der richtige Versicherungsschutz mitfahren
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 15.07.2024 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Boom ohne Ende: 908.000 Wohnmobile gibt es aktuell in Deutschland, 2023 kamen ¬allein 70.000 hinzu, berichtet das Kraftfahrt-Bundesamt. Statistiker wollen es aber immer ganz genau wissen. Deshalb haben die Kraftfahrt-Experten den anhaltenden Campingtrend nicht nur in absolute Zahlen gefasst, sondern auch geschaut, wie viele Fahrzeuge in Deutschland auf 1.000 Einwohner kommen.
Freiheit und Unabhängigkeit mit Komfort
Ergebnis: Bundesweit sind es inzwischen 10,8 Reisemobile, in Schleswig-Holstein sogar 19,2, in Bayern immerhin 12,7. Hinzu kommen Hunderttausende Dauercamper, die permanent auf einem festen Stellplatz stehen und Wohnmobil oder Wohnwagen nicht anmelden müssen. Für Fans des mobilen Reisens steckt hinter den nackten Zahlen aber mehr als eine Statistik. Es ist ein Lebensgefühl: Freiheit und Unabhängigkeit genießen, mal in der Natur, mal zusammen mit anderen auf dem Campingplatz – und das, ohne auf Komfort und einen gewissen Luxus zu verzichten.
Bei Versicherungen besteht Informationsbedarf
Weniger ausgeprägt i
Jeder fünfte Deutsche ohne Privathaftpflicht
(77 x gelesen)Jeder fünfte Deutsche ohne Privathaftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung (PHV) zählt zu den absoluten Must-Haves an Versicherungspolicen. Trotzdem zeigen Untersuchungen, dass rund 20 Prozent der Deutschen auf eine Privathaftpflicht verzichten. Insbesondere bei jungen Menschen ist die Absicherungslücke groß: Bei einer Befragung 2022 gaben 34 Prozent an, nicht haftpflichtversichert zu sein. Auch wenn gerade junge Menschen sich über den Versicherungsschutz über ihre Eltern mitunter nicht bewusst sein sollten, zeigen diese Ergebnisse, dass die Wichtigkeit einer PHV immer noch viel zu häufig unterschätzt wird. Anbei vier gängige Mythen, wegen denen Kunden keine Privathaftpflicht abschließen:
Mythos 1: Vermeidlich gesetzliche Absicherung bei Haftpflichtschäden
Viele Verbraucher sind nicht ausreichend über die Risiken und den Unterschied zwischen gesetzlicher Haftung und privater Absicherung informiert. So gehen sie fälschlicherweise davon aus, im Schadenfall automatisch abgesichert zu sein, etwa durch gesetzliche Regelungen. Dabei wird die gesetzliche Haftungspflicht mit einem Haftpflichtversicherungsschutz verwechselt. Doch § 823 BGB macht deutlich, dass ohne die gezielte Absicherung im Ernstfall eine unbeschränkte Haftung droht. Eine leistungsstarke PHV kann somit existenzbedrohende finanzielle Belastungen verhindern.
Mythos 2: Das persönliche Risiko
Hundehalter haften auch für gehorsame Hunde
(157 x gelesen)Hundehalter haften auch für gehorsame Hunde
Auch wenn ein Hund gehorsam ist und an der Leine geführt wird, müssen Hundehalter für entstandene Schäden haften, so entschied der Bundesgerichtshof (BGH, VI ZR 381/23) in einem aktuellen Urteil. Geklagt hatte eine Frau, die über eine Schleppleine stürzte und sich schwer verletzte.
Typische Tiergefahr
Im verhandelten Fall führte die Tochter eines Hundehalters dessen Vierbeiner an einer Schleppleine aus und begegnete dabei einer anderen Gassigeherin. Beide Hunde entdeckten in etwa zur gleichen Zeit ein Mausloch und rannten darauf zu. Und obwohl die erstgenannte Frau ihren Hund zurückrief und dieser auch sofort folgte, verfing sich die zweite Gassigeherin in der am Boden liegenden Schleppleine, stürzte und brach sich ein Bein. Die Krankenkasse der Verletzten forderte daraufhin die Behandlungskosten von über € 11.000 vom Hundehalter zurück.
Vorinstanzen wiesen Klage ab
Das Landesgericht Bonn und das Oberlandesgericht Köln als Vorinstanzen wiesen die Klage mit der Begründung ab, es liege kein Fehlverhalten des Hundes und des Hundeführers vor. Der BGH entschied jedoch anders, denn die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, in diesem speziellen Fall verwirklichte sich eine typische Tiergefahr. Und obwohl der Hund zu jeder Zeit folgsam war, konnte nicht verhindert werden, dass die Schleppleine zur Stolperfa