Betriebliche Krankenversicherung – lieber Vorsorge als Dienstwagen
Neben der betrieblichen Altersvorsorge ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV) die wichtigste Zusatzleistung, die dem Arbeitnehmer gewährt werden sollte. Leider führt diese Arbeitgeberleistung in vielen Unternehmen ein „stiefmütterliches Dasein“.
Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist lückenhaft.
Zusätzliche Vorsorge ist notwendig, wenn man als gesetzlich Krankenversicherter auch nur annähernd in den Genuss umfassender Leistungen kommen möchte. Bei der bKV übernimmt dies der Arbeitgeber. Mittlerweile gibt es im eine Vielzahl von Tariflösungen. „Das Angebot in der bKV deckt das ganze Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung im Bereich der Zusatzversicherungen ab. In der Regel sind die Produkte modular ausgerichtet und können aus mehreren Tarifbausteinen bestehen“, weiß Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Damit wird es jedem Unternehmen ermöglicht, den Versicherungsschutz der Belegschaft nach eigenen Vorstellungen zusammenzustellen.
Enorme Produktvielfalt im Markt
Die Auswahl der angebotenen Produkte ist beeindruckend und deckt folgende Bereiche ab:
1. Ärztliche Leistung:
a) ambulant: Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, naturheilkundliche Verfahren, Kostenübernahme für Sehhilfen, Krankentagegeld
b) stationär: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Krankenhaustagegeld
2. Zahnärztliche Leistung: Zuzahlung zum Eigenanteil, kieferorthopädische Behandlung, professionelle Zahnreinigung.
Ein zusätzlicher Bestandteil: Gesundheitsmanagement im Unternehmen wird angeboten.
Die bKV genießt einen sehr guten Ruf bei den Arbeitnehmern. Mehr als die Hälfte aller Mitarbeiter in Deutschland findet die Option einer arbeitgeberfinanzierten Krankenzusatzversicherung „sehr interessant“, ergab eine Umfrage im Auftrag der Unternehmensberatung Towers Watson vom Februar dieses Jahres. Somit liegt diese Form der betrieblichen Leistung in der Beliebtheit nur knapp hinter der betrieblichen Altersversorgung. Die Nutzung eines Dienstwagens dagegen hat lt. dieser Umfrage weniger Priorität. Unternehmen, die solche Zusatzversicherungen fördern und bezuschussen, können sich nach Meinung desTowers-Watson-Berater „im Kampf um Talente als attraktive Arbeitgeber positionieren“.
Wenige Arbeitgeber nutzen die bKV
Und dennoch: Bei vielen Unternehmen scheint diese Information noch nicht angekommen zu sein. Die Zahl der bKV-Abschlüsse ist bislang weit hinter den Erwartungen der Versicherungsbranche zurückgeblieben. PKV-Verbandsdirektor Leienbach übt sich in Geduld: „Die betriebliche Krankenversicherung ist noch relativ neu auf dem deutschen Versicherungsmarkt.“ Zudem würden die Anbieter eine steigende Nachfrage in der bKV verzeichnen, so Leienbach. „Aktuell haben bereits 300.000 Angestellte über ihren Arbeitgeber eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen.“
Der Steuervorteil ist nicht alles
Bis Ende 2013 konnte der Arbeitgeber monatlich bis zu € 44 für die bKV seines Mitarbeiters als Sachzuwendung steuermindernd geltend zu machen. Zum 01.01.14 wurde diese Regelung vomBundesfinanzministerium gekippt (IV C 5 – S2334/13/10001-2013/0865652). Infolgedessen müssen Arbeitnehmer diese Leistungen als geldwerten Vorteil versteuern und Sozialabgaben darauf entrichten. Wie stark die künftigen Zuwächse im bKV-Markt ausfallen, hängt auch davon ab, wie die Versicherer mit dem vertrieblichen Gegenwind aus dem Bundesfinanzministerium umgehen. Aber Tatsache ist, ein beliebtes Vertriebsargument für die bkV ist somit weggefallen. Zwar betont PKV-ManagerLeienbach, dass der steuerfreie Zuschuss „nie das alleinige Verkaufsargument“ war. Gleichwohl sei der Wegfall der steuerlichen Förderung bedauerlich und „auch sozial- und wirtschaftspolitisch falsch“. Mit der angebotenen bKV kann der Arbeitgeber seine Position im Wettbewerb um die klügsten Köpfestärken, führt Leienbach aus. Die langfristige Bindung qualifizierter Mitarbeiter wird erleichtert und ältere Angestellte können besser integrieren werden.
Eine bKV lohne sich für den Mitarbeiter allerdings auch dann, betonen die Versicherungsexperten von Towers Watson, wenn der Arbeitgeber keinen finanziellen Zuschuss gewährt. Sie empfehlen in diesem Fall, dass sich das Unternehmen darauf beschränken solle, einen klassischen Gruppenvertrag anzubieten. Dadurch wird Mitarbeitern der Abschluss eines selbstfinanzierten Krankenzusatzschutzes ermöglicht, bei dem sie vom Beitragsrabatt profitieren. Die Versicherer gewähren diesen für einen solchen, kollektiv organisierten Privatvertrag im Vergleich zu einem einzelnen Vertrag.
Für Rückfragen stehe ich ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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