Bafin-Chefin zum Anlageverhalten

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Mär 20 2015

BaFin-Chefin äußert sich zum Anlageverhalten der Deutschen

Die Rechtssicherheit ist ein wichtiger Bestandteil in unserer Gesellschaft. Ein mündiger Bürger gibt mit seiner Unterschrift unter einen Vertrag dem Partner sein Einverständnis, dass ihm mögliche Folgen, die daraus entstehen können, bekannt sind. Der Unterzeichner muss allerdings vorher über eventuelle Konsequenzen aufgeklärt worden sein.

Der Anleger ein ahnungsloser Volltrottel?

Wie vermehrt festzustellen ist, berufen sich seit Beginn der Finanzkrise Privatanleger darauf, unmündige und unwissende Volltrottel gewesen zu sein, um erlittene Verluste auf Dritte abwälzen zu können. Auf diese Art und Weise wird der Bereich Rechtssicherheit aufgeweicht. Geschickt argumentierende Anwälte erstritten bereits Urteile zugunsten Investoren, die sich im nach hinein völlig ahnungslos bezüglich Kosten und Risiken ihrer Anlagen gaben. Somit wird einem kompletten Wirtschaftszweig das Leben schwer gemacht. Sicher hat die Finanzbranche eine gewisse Mitschuld an dieser Situation, aber es schadet allen Parteien wenn die Rechtssicherheit in Frage gestellt werden.

BaFin-Chefin fordert Eigeninitiative

Die BaFin-Präsidentin Elke König hat sich kürzlich zu den neuen Gesetzen bezüglich der Regelung von Geldanlagen geäußert. Primär soll der Verbraucher durch Schaffung eines rechtlichen Rahmens geschützt werden. Er soll sich ausreichend informieren können, um anschließend das richtige Produkt zu wählen. Allerdings nimmt Elke König die Investoren auch mit einem Zitat des Soziologen Theodor W. Adorno in die Pflicht: „Mündig ist der, der für sich selbst spricht, weil er für sich selbst gedacht hat und nicht bloß nachredet.“ Weiter fordert sie die Bürger nachdrücklich auf, Kenntnisse in Geldangelegenheiten zu erwerben.

Verbraucherschutz ist nun offiziell die vierte Säule der BaFin. Frau König erwartet von einem Anleger mit Interesse am Abschluss eines bestimmt Anlageproduktes, dass dieser versucht die Vertragsdetails mithilfe der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente zu verstehen. Erst anschließend soll die Unterschrift erfolgen. Wichtig ist, den Verstand einzuschalten, wenn beispielsweise zweistellige – völlig risikolose – Renditen in Aussicht gestellt werden. Ein Sprichwort benennt diese Situation  „Gier frisst das Hirn“.

Die Aussagen lassen hoffen, dass das Ende der Fahnenstange, bezüglich Regulierungen im Finanzsektor, erreicht ist. Es dürfen jetzt nicht noch umfangreichere rechtliche Maßnahmen geschaffen werden, für den Fall, dass Anleger Verluste gemacht haben. Die vorhandenen Gesetze dienen dazu, einen juristischen Rahmen zu bilden. Der Anleger selbst muss im eigenen Interesse seinen Teil dazu beitragen und besonders darauf achten, ob die jeweilige Anlageform auch zu seinem eigenen Risikoprofil passt. „Es muss ein ausgewogenes Verhältnis geben zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung“, so König.

Fraglich, ob die Umsetzung funktioniert

Weise Worte der scheidenden Chefin des BaFin. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Umsetzung so funktioniert. Und sich der Anleger an die eigene Nase fasst, wenn er eine Anlageform gewählt hat, die nicht zu seiner Risikoneigung passt oder aus dem grauen Markt stammt. Viel wahrscheinlicher ist, dass er weiterhin den Unschuldigen mimt und auch wie bisher, den juristischen Weg bestreitet. Solange Finanzbildung nicht als Schulfach in den Lehrplan einfließt,  wird sich daran nichts ändern. Weiter negativ ist, dass der Mensch häufig Verhaltensmuster kritiklos übernimmt, die ihm beispielsweise im Elternhaus vorgelebt werden. Besaß der Opa ein Sparbuch und einen Bausparvertrag als Geldanlage, ebenso der Vater, ist die Chance relativ hoch, dass der Sohn in die gleichen Fußstapfen tritt, ohne das Anlageverhalten zu hinterfragen.

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