Versteuerung der Berufsunfähigkeitsrente
(7144 x gelesen)Versteuerung der Berufsunfähigkeitsrente
Wie bereits mehrfach berichtet, zählt neben der Privathaftpflichtversicherung die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt. Aus meiner täglichen Praxis ist mir allerdings bekannt, dass nur die wenigsten Bürger darüber informiert sind, wie die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente steuerlich behandelt wird.
Staatliche Leistung zu gering
Alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, erhalten bei Verlust ihrer Arbeitskraft nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Die durchschnittliche Leistung beträgt hier monatlich lediglich € 699. Dieser Betrag reicht jedoch nur in den seltensten Fällen zum Leben aus. Allein dieser Hintergrund macht die Bedeutung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung klar. Im Leistungsfall erhält der Versicherte eine vereinbarte monatliche Rente, die sein Einkommen ersetzt.
Leistungen nur zum Teil steuerpflichtig
Es handelt es sich dabei um eine sogenannte zeitlich begrenzte Leibrente, die nur teilweise steuerpflichtig ist. Da der Versicherungsbeitrag aus einem bereits versteuerten Einkommen stammt, muss nur der sog. Ertragsanteil versteuert werden. Dieser ist abhängig von der vereinbarten Laufzeit der Rente und beinhaltet pauschal die Zinsen, die in den Leistungen der Versicherer enthalten sind. Wurde die Berufsunfähigke
Schutz vor hohen Zahnarztkosten
(7115 x gelesen)Schutz vor hohen Zahnarztkosten
In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnbehandlungen drastisch reduziert. Aktuell wird lediglich der sogenannte Festzuschuss übernommen.
Festzuschuss übernimmt 50 % der Standardtherapie
Der individuelle zahnmedizinische Befund – hier wird der Gesamtzustand des Gebisses berücksichtigt – entscheidet darüber, welche Zuzahlung die GKV leistet. Den Krankenkassen und Zahnärzten wird dafür eine Liste mit rund 50 Einzelbefunden übermittelt, auf deren Basis der jährlich angepasste Festbeitrag ausgewiesen ist. Je nach Ausgangssituation der Zähne vor einer Behandlung setzt sich der GKV-Anteil für den Patienten aus diversen Festzuschüssen zusammen. Dabei ist maßgeblich der jeweilige Befund über die Höhe ausschlaggebend. Die Krankenkassen beteiligen sich zu 50 % an der festgeschriebenen Regelversorgung bzw. Standardtherapie. Dieser Anteil lässt sich noch durch das Bonusheft, indem regelmäßigen Zahnarztbesuche dokumentiert sind, geringfügig steigern.
Bei höherwertiger Versorgung muss Patient in eigene Tasche greifen
Der Festzuschuss bei Zahnersatz bleibt immer gleich, unabhängig davon, ob sich der Patient für eine Standardtherapie oder eine höherwertige Versorgung entscheidet. Liegen die Kosten bei einer Regelversorgung beispielsweise bei € 1.000, erstattet die GKV € 50
Nullzins wird zu negativer Rendite – der Sparer muss bald Geld mitbringen
„Schwierige Zeiten für deutsche Sparer“ lautet die Überschrift einer aktuellen Studie der Deutschen Bank. Die ganze Welt spricht vom Nullzins für Geldanlagen, Deutschlands größtes Kreditinstitut auch. So müssen Anleger gegenwärtig mit einem Zinssatz von Null Prozent kalkulieren. Experten schätzen, das Ende der Fahnenstange sei längst noch nicht erreicht und die Rendite werde deutlich in den negativen Bereich rutschen.
Die Vergangenheit...
Die Auswirkungen der Nullzinspolitik durch die Europäische Zentralbank (EZB) hielten sich für den Sparer bisher in Grenzen. Oliver Rakau, Analyst der Deutschen Bank belegt dies mit Zahlen. In den letzten vier Jahren erzielten Privathaushalte eine durchschnittliche Rendite von 3,4 Prozent. Zum Vergleich, bei Einführung des Euro lag diese bei 6 Prozent. Positiv auf dieses Ergebnis wirkten sich höher verzinste Rentenpapiere aus früheren Zeiten und Gewinne in Folge der sinkenden Marktzinsen aus. Zur Erinnerung: die Rendite einer zehnjährigen Bundesanleihe sank im Laufe der letzten 25 Jahre von neun Prozent in den negativen Bereich. Das Finanzvermögen der Deutschen besteht zu dreiviertel aus Bankeinlagen, Bargeld sowie Forderungen gegenüber Versicherungen.
...und die Zukunft
Die Renditen werden zukünftig weiter deutlich sinken. „Die Puffer
Schluss mit Extragebühr bei Bausparverträgen
(5435 x gelesen)Schluss mit Extragebühr bei Bausparverträgen
Wie schon mehrfach berichtet, erlitten die Bausparkassen Misserfolge vor Gericht, da sie ihren Kunden im großen Stil hoch verzinste Altverträge gekündigt haben. Nun widerfuhr ihnen eine weitere juristische Niederlage im Zusammenhang mit der erhobenen Darlehensgebühr.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen Darlehensgebühr
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat kürzlich gegen die Bausparkasse Schwäbisch-Hall Klage eingereicht. Gegenstand des Anstoßes war der § 10 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB), der bestimmt, dass bei Auszahlung des Bauspardarlehens eine sogenannte Darlehensgebühr in Höhe von zwei Prozent der Kreditsumme erhoben und dem Darlehen aufgerechnet wird. Nach Meinung der Verbraucherschützer verstößt jedoch diese Klausel gegen § 307 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – der Kunde werde entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
Bundesgerichtshof (BGH) erklärt Darlehensgebühr für unwirksam
Im Urteil XI ZR 552/15 schloss sich der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs der Meinung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an und erklärte die Darlehensgebühr für unwirksam. In der Urteilsbegründung heißt es, „diese Gebühr stelle ein Entgelt dar, die nicht in Abhängigkeit von der Laufzeit ausgestaltet sei“. I