Der Coronavirus und sein Einfluss auf die Aktienmärkte
(5138 x gelesen)Der Coronavirus und sein Einfluss auf die Aktienmärkte
Das sich immer weiter ausbreitende Coronavirus und die Angst vor einer weltweiten Pandemie halten die Kapitalmärkte in Atem. Mittlerweile sind nicht nur die asiatischen Börsen, sondern auch die Märkte in Europa und den USA betroffen. Derzeit ist sehr unsicher, wie schnell sich das Virus weiter ausbreitet und wann dessen Eindämmung gelingen wird. Deshalb ist es momentan auch nicht möglich, seriöse Einschätzungen zu den Auswirkungen auf die Weltwirtschaft zu treffen. Die aktuelle Unsicherheit führt dazu, dass Investoren sich in großem Stil von risikobehafteten Anlagen trennen und so starke Kurseinbrüche und eine große Volatilität an den Aktienmärkten herbeiführen.
Coronavirus sorgt für abrupte Korrektur
Ein Grund für die Stärke der Einbrüche besteht darin, dass die Aktienmärkte zuletzt wegen erneut großzügiger Bereitstellung von Liquidität durch die Notenbanken, die gesunkenen Zinsen und die zunehmenden Anzeichen für eine Erholung der schwachen Weltkonjunktur stark nach oben getrieben wurden. Das Coronavirus sorgte dann für eine abrupte Korrektur der zuvor weit ins Kraut geschossenen optimistischen Erwartungen.
Entwicklung abwarten und...
Wichtig für die weitere Entwicklung der Märkte ist nun, ob die Erholung der Weltkonjunktur durch das Virus nur verzögert wird oder es dadurch zu einer längerfris
Die Wahrheit über die größten steuerlichen Entlastungen seit zehn Jahren
Gebetsmühlenartig werden dem Bundesbürger immer wieder finanzielle Ausgleiche versprochen. Aktuell rühmt sich unsere Regierung die größten steuerlichen Entlastungen seit zehn Jahren in Gang gebracht zu haben. Aber wie sieht es unter dem Strich tatsächlich aus?
Abschaffung des Solidaritätszuschlags erst 2021
Die Abschaffung des Solidaritätszuschlag kommt für den Großteil der Steuerzahler erst im Jahr 2021. Grundsätzlich positiv ist dagegen eine Anhebung der Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um 1,95 Prozent – dies gleicht die offizielle Inflationsrate in etwa aus. Die Rate selbst stellt die wirkliche Preissteigerung aber nur unzureichend dar, lesen Sie mehr in folgendem Blogartikel. Zusätzlich erhöhen sich minimal die Abstufungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige. Steuerzahler können diese Beträge somit in geringem Umfang zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Geringfügige Erhöhungen in einigen Bereichen
Der steuerliche Kinderfreibetrag, er definiert sich als Existenzminimum eines Kindes, steigert sich um € 192 auf € 5.172. Auch die Einkommensgrenze, ab der die sogenannte Reichensteuer (Zuschlag von drei Prozent auf Einkommensteuer) zum Tragen kommt, erhöht sich um 1,95 Prozent auf € 270.501 für Ledige, bzw. € 541.001 für Verheiratete.
Seit dem 01
Fonds sind mir zu riskant
(5240 x gelesen)Fonds sind mir zu riskant
Diese Aussage höre ich des öfteren bei Kundengesprächen. Rund € 2,5 Billionen liegen hierzulande auf Bankkonten oder werden in bar gehalten, häufiges Argument dafür ist die Sicherheit. Einzig sicher bei dieser Anlagestrategie ist allerdings der Verlust, denn null Prozent Zins bei zwei Prozent offizieller Inflationsrate ergibt unter dem Strich ein dickes Minus.
Vielleicht rüttelt die folgende Statistik des Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) manchen Sparer wach:
https://www.bvi.de/fileadmin/user_upload/Statistik/sparplanzahlen_Q4_2019.pdf
Die genannten Zahlen stellen Durchschnittswerte dar. Es gibt Fonds in allen Kategorien, die noch wesentlich besser performt haben - bei Interesse einfach melden.
Berufsunfähigkeitsversicherung – acht häufige Irrtümer
(6560 x gelesen)Berufsunfähigkeitsversicherung – acht häufige Irrtümer
In Deutschland gibt es 45 Millionen Erwerbstätige, aber lediglich 17 Millionen haben ihre Arbeitskraft durch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Somit besitzen fast zwei Drittel keinen Schutz vor diesem existenziellen Risiko. Bleibt die Frage: Warum ist das so? Häufig liegt es an Irrtümern, anbei eine Auflistung der acht häufigsten:
1) Staat/Krankenkasse leisten bei Berufsunfähigkeit
Weder Staat noch Krankenkasse leisten ausreichend bei Berufsunfähigkeit. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht im Regelfall nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Es erhält derjenige die volle Leistung (rund 40 Prozent des Nettoeinkommens!), der drei Stunden täglich arbeiten kann – egal in welchem Beruf. Diese Verweisungsklausel ist jedoch nachteilig, da nicht geprüft wird, ob der jeweilige Arbeitnehmer auch tatsächlich in diesen Berufen unterkommt.
Das Krankengeld der Krankenkassen fließt lediglich für 72 Wochen.
2) Bei Tätigkeit im Büro kann nichts passieren
Immer noch weit verbreitet ist die Annahme, dass kaufmännisch Tätige keinerlei Risiken ausgesetzt sind. Untersuchungen des Analysehauses Morgen & Morgen widerlegen jedoch diese Behauptung und ermitteln psychische Erkrankungen oder Nervenkrankheiten als die häufigsten Auslöser von Berufsunfähigkeit. Depressionen und