Betriebshaftpflicht – das gilt für Subunternehmer
(1169 x gelesen)Betriebshaftpflicht – das gilt für Subunternehmer
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt - veröffentlicht am 24.01.2022 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Trotz der Corona-Einschränkungen sind die Auftragsbücher in der Bau- und Handwerksbranche so gut gefüllt, dass häufig viel mehr Arbeit anfällt als die eigene Firma bewältigen kann. Der Einsatz von Unternehmen, die einen Teil dieser Aufträge übernehmen können, also von Subunternehmen, gehört daher für viele längst zum Alltag.
Höheres Risiko
Doch wie steht es dabei eigentlich um den Versicherungsschutz des Auftraggebers und seines Subunternehmers? Handwerkliche Tätigkeiten bergen schließlich grundsätzlich ein höheres Risiko für Sach- und Personenschäden als es in anderen Branchen der Fall ist. Gerade kleine Subunternehmer, die solo für größere Betriebe tätig werden, glauben allerdings oft, sie seien über ihren Auftraggeber abgesichert.
Subunternehmer kann in Regress genommen werden
Doch dem ist nicht immer so. Grundsätzlich kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) für alle Personenschäden, Sachschäden, daraus resultierende Vermögensschäden und sonstige Tätigkeitsschäden auf. Sie trägt das finanzielle Risiko und kümmert sich um die Schad
Einen Ausverkauf bei Aktien gibt es nicht - auch nicht im Krieg Teil II
Negative Schlagzeilen führen in die Irre…
Sie wird aber auch von einem bestimmten Typus negativer Schlagzeilen noch verstärkt. Insbesondere Neuanleger, die noch über keinen langen Erfahrungsschatz an den Börsen verfügen, greifen dann nach jedem Strohhalm und saugen jede Nachricht auf. Das kann allerdings schnell in die Irre führen, vor allem wenn es sich um solche oder ähnliche Titelzeilen handelt:
„Ausverkauf an der Wall Street nimmt Fahrt auf“
„Die Verkaufspanik an den Weltbörsen greift um sich
„Anleger fliehen aus dem Rubel“
„Nach fünf Monaten Rohstoffparty stürzen alle in Richtung Notausgang“
„Investoren ziehen sich aus Schwellenländern zurück“
„Dax schließt mehr als 350 Punkte im Minus – Anleger weichen auf Gold und Anleihen aus“
„Stampede raus aus Aktien und rein in Anleihen“
„Anleger setzen auf Sichere-Hafen-Investments“
„Anleger suchen Zuflucht in Defensivwerten“
„Flucht in Qualitätsanleihen“
… und sind schlichtweg falsch
Solche Überschriften sorgen zusätzlich für eine Verstärkung der eigenen Unsicherheit. Sie stellen sich als Anleger die Frage, ob Ihre Anlagen nicht auch betroffen sind – das kann dann einen regelrechten Angst-Tsunami auslösen und zu Reaktionen führen wie Komplettverkauf oder Reduzierung der Bestände. Sehr wichtig für Sie ist nun
Einen Ausverkauf bei Aktien gibt es nicht – auch nicht im Krieg
Der nachfolgenden Artikel wurde von der Investmentabteilung des Maklerpools Invers aus Leipzig veröffentlicht. Ich bedanke mich den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
In den vergangenen zwei Jahren sind deutsche Sparer vermehrt über ihren Schatten gesprungen. Ob der Auslöser Negativzinsen in Form von Verwahrentgelt, die Corona-Krise oder die gestiegene Inflation war, es hat vielfach ein Umdenken stattgefunden. Die Anlage in Aktien und Fonds ist beliebter geworden.
Nur ein Strohfeuer?
Nun hat der Angriff Russlands auf die Ukraine hohe Schwankungen an den Börsen ausgelöst. Da liegt die Befürchtung nahe, dass die neu entdeckte Liebe zu Aktien und Fonds, sich nur als kurzes Strohfeuer erweist. Sparer könnten sich in ihrem Vorurteil bestätigt sehen, dass diese Anlage zu risikoreich sei. Das ist deutlich zu kurz gedacht!
Fundamentaldaten ausschlaggebend
Auch wenn es – wie aktuell – immer wieder Phasen gibt, in denen an der Börse nicht differenziert wird und die Kurse in Richtung Süden drehen, langfristig sind die Fundamentaldaten jedes einzelnen Unternehmens entscheidend. Ob diese über ein robustes und innovatives Geschäftsmodell verfügen und so in der Lage sind, auch in unterschiedlichen Marktphasen Umsatz und Gewinn zu steigern. Und dann werden die Kurse solcher Unternehmen
Cyberversicherung
(1956 x gelesen)Cyberversicherung
Der Enkeltrick dürfte mittlerweile vollumfänglich bekannt sein. Hier werden Senioren von Betrügern angerufen, die sich als nahe Verwandte ausgeben und aufgrund einer Notlage angeblich in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Eine derartige Methode wird jedoch nicht nur bei älteren Menschen angewendet. Auch im Gewerbebereich erlangte diese Straftat inzwischen als sogenannter CEO-Fraud einen gewissen Bekanntheitsgrad - zu Deutsch Präsidenten-Betrug.
Die Masche ist dieselbe, der Kriminelle gibt sich gegenüber der Buchhaltung als Geschäftsführer aus und beauftragt für sich die sofortige Überweisung eines größeren Geldbetrages. Dabei wenden die Betrüger verschiedene psychologische und technische Methoden an, um glaubwürdig zu erscheinen. Ziel ist es die betroffenen Mitarbeiter zu überrumpeln, so dass diese weder die Zahlungsaufforderung infrage stellen, noch die angegebene Kontoverbindung prüfen.
Mehr als eine Verdoppelung der Schadensfälle
"Zahlungsbetrug ist aktuell auf dem Vormarsch", berichtet Rüdiger Kirsch, Betrugsexperte bei Euler Hermes. Die Fallzahlen stiegen im Jahr 2020 um 35 Prozent. Weiter bereiten sogenannte Schadsoftware den Firmen vermehrt Probleme, diese sorgten bei rund einem Drittel der digital angegriffenen Unternehmen für teils massive Schäden. Insgesamt wurden über 108.000 Cyber-Angriffe bei der Polizei angezeigt -