BGH entscheidet erneut zur Betriebsschließungsversicherung
(1854 x gelesen)BGH entscheidet erneut zur Betriebsschließungsversicherung
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 18.01.2023 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein weiteres Urteil dazu gefällt, ob eine Betriebsschließungsversicherung auch bei den Lockdowns greift, die während der Corona-Pandemie verordnet wurden. Hier erfahren Sie mehr zum aktuellen Fall.
Stehen einem Gastronom Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung (BSV) zu, wenn er wegen der Corona-Pandemie seinen Betrieb schließen musste? Diese Frage beschäftigte seit der Corona-Pandemie zahlreiche Gerichte. Im Januar 2022 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein erstes Urteil dazu. Demnach greift eine Betriebsschließungspolice bei einem pandemiebedingten Lockdown nicht, wenn sich die meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger aus einem als abschließend zu wertenden Katalog in den Versicherungsbedingungen ergeben und dort weder die Krankheit Covid-19 noch der Krankheitserreger Sars-Cov-2 aufgeführt ist Nun musste der BGH erneut ein Urteil zum Thema Betriebsschließungen während der Corona-Lockdowns fällen.
Was war geschehen?
Die Klägerin muss ihren Hotelbetrieb wegen der Corona-Pandemie in der Zeit
Grundfähigkeitsversicherung – eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Grundfähigkeitsversicherung (GF) sichert bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten ab. Fallen diese für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten aus (längere Prognosezeiträume sind möglich), beispielsweise durch Krankheit oder Unfall, greift die vertragliche vereinbarte Rente.
Fähigkeiten-Katalog
Die versicherten Fähigkeiten werden in den Versicherungsbedingungen der Gesellschaften im sog. Fähigkeiten-Katalog aufgelistet. Bei elementaren Fähigkeiten, wie Sprechen, Sehen, Hören, Stehen, Gebrauch einer Hand, Greifen und Halten, Bücken und Knien, sowie Gleichgewicht bieten im Regelfall alle Anbieter Versicherungsschutz. Mittlerweile gehen jedoch immer mehr Gesellschaften dazu über in ihren Verträgen auch konkrete Fähigkeiten, wie Verlust der Fahrerlaubnis, Schreiben, Bildschirmarbeit, Tastatur/Touchscreen bedienen und Radfahren einzuschließen. Meist zahlt der Versicherer die versicherte Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit – bei welchem Pflegegrad, das variiert von Anbieter zu Anbieter.
Wie sind die Grundfähigkeiten definiert?
Wichtig dabei ist nicht nur welche und wie viele Fähigkeiten versichert sind, sondern auch wie genau der Verlust der einzelnen Grundfähigkeiten definiert ist. In dieser Hinsicht bestehen gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen
Kosten der stationären Pflege um 21 Prozent gestiegen
(1921 x gelesen)Kosten der stationären Pflege um 21 Prozent gestiegen
Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) Stand Mitte November 2022, liegen die sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) um 21 Prozent über dem Vorjahreswert. Damit spitzt sich der seit mehreren Jahren zu beobachtende Kostenanstieg in der stationären Pflege dramatisch zu – in den vergangenen fünf Jahren lagen die Erhöhungen p.a. zwischen 11 und 14 Prozent.
Kosten von € 2.011
Die Auswertung brachte hervor, dass Pflegebedürftige im Durchschnitt monatlich eine Summe von € 2.011 selbst finanzieren müssen. Diese Kosten setzen sich zusammen aus: pflegebedingten Kosten € 697, Kosten für Unterkunft und Verpflegung € 836 und Investitionskosten € 468.
Leistungszuschläge abhängig von Verweildauer
Eine Entlastung der eben aufgeführten pflegebedingten Kosten erfolgt durch die Anfang letzten Jahres eingeführten Leistungszuschläge der gesetzlichen Pflegeversicherung. Deren Höhe richtet sich nach der Dauer der vollstationären Pflege. Bis zu einem Jahr ist nach Erhalt der Zuschläge ein Betrag von € 1.135 selbst zu entrichten. Diese Summe verringert sich bei längerem Aufenthalt und beträgt nach mehr als drei Jahren nur noch € 358.
Regionale Unterschiede
Die Analyse zeigt auch, dass bei den selbst zu tragenden Pflegekosten erhebliche regionale Unterschiede bestehen.
Finanzielle Vorsätze für erfolgreiche Anleger 2023 - Teil II
(1659 x gelesen)Finanzielle Vorsätze für erfolgreiche Anleger 2023 - Teil II
2023: ein schlechtes Jahr für die Wirtschaft – ein besseres für bestimmte Märkte und Unternehmen
Eine breite Streuung über unterschiedliche Anlageformen hat in 2022 nicht geholfen, um größere Verluste auszugleichen. In diesem Ausmaß war das sehr ungewöhnlich und dürfte eine von wenigen Ausnahmen bleiben. Für Anleger, die sich vor starken Kurseinbrüchen schützen möchten, bleibt ein breit diversifiziertes Depot von elementarer Bedeutung.
An den Aktienmärkten ist nicht mit einem „Goldilocks-Szenario“ zu rechnen. Also einem ausgeprägten Aufschwung auf breiter Front, in dem „die Flut alle Boote heben wird“. Der dafür wichtige Unterstützungsfaktor durch expansive Notenbanken wird ausbleiben. Die selektive Auswahl von Branchen und Unternehmen wird entscheidend sein. Vor diesem Hintergrund gewinnen Einzelwert-Expertisen herausragender Fondsmanager in den kommenden Jahren an maßgeblicher Bedeutung. Denn eine fundierte Analyse wird mit steigenden Zinsen noch wichtiger.
Aktives Management zahlt sich aus
Damit ist nicht die ewige Debatte zwischen Value und Growth, also Substanz- gegenüber Wachstumswerten gemeint. Vielmehr kommt es auf das einzelne Unternehmen hat. Wie positioniert es sich im aktuellen Marktumfeld? Wie robust ist die Bilanz, um die nächsten erfolgreichen Weichen in einem deutlich geänderte