10 Last-Minute-Tipps, um für 2024 noch Steuern zu sparen

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 13.11.2024 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag in Auszügen inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Noch sechs Wochen und dann ist das Jahr zuende. Und es ist auch nicht mehr lange, bis das neue Jahr einige Steuersparmöglichkeiten beendet, die im Jahr 2024 noch möglich gewesen wären. Darum sollte jeder Steuerzahler prüfen, ob er in diesem Jahr noch Steuern sparen und Jahrespauschalen ausreizen kann. Auch der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge gehört zum Beispiel dazu. Ihn können Anleger das ganze Jahr über anpassen, um Steuern auf ihre Investments zu sparen. Die folgenden zehn Steuertipps für 2024 verrät Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, damit Arbeitnehmer noch zusätzlich Steuern sparen können.

    1) Höhe der Werbungskosten prüfen

    Wenn ein Angestellter mit der Entfernungs- oder Homeoffice-Pauschale seine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro bereits knapp erreicht oder schon überschritten hat, lohnt es sich, in diesem Jahr noch kurzfristig weitere Ausgaben zu tätigen.
    Ob eine vorgezogene Fortbildung, Kauf neuer Arbeitsmittel oder die bessere Ausstattung eines anerkannten Arbeitszimmers, jeder Cent über der Pauscha

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    Gründe für Vollmachten und Testamente bei Unternehmern

    Fällt der Unternehmer plötzlich aus, bestehen für sein Lebenswerk akute Gefahren. Unternehmervollmacht und - testament bieten elementare Vorkehrungen, unabhängig von der gewünschten Rechtsform.

    Beispiel aus der Praxis

    Ein Geschäftsmann verstirbt nachdem er einige Zeit im Koma lag. Schon während seiner Zeit der Bewusstlosigkeit beginnen die Probleme, wer trifft unternehmerische Entscheidungen. Nach seinem Tod werden diese noch größer - es gibt kein Testament. Er hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Häufig bleibt ungeachtet, dass bei einem Einzelunternehmen der Nachlass auf alle Erben übergeht, d.h. diese bilden eine Erbengemeinschaft. Somit ist keine der Personen in der Lage alleine Entscheidungen zu treffen. Bei minderjährigen Kindern schaltet sich zudem das Familiengericht ein.

    Diese gesetzlichen Regelungen sind vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland nicht bekannt. Einfache Lösungen werden daher aufgeschoben oder bleiben gänzlich auf der Strecke. Tritt dann der Ernstfall ein, ist es für eine Entscheidung zu spät.

    Anbei eine Zusammenfassung auftretender Probleme:

    Kontovollmacht erlischt

    Liegt keine Unternehmervollmacht vor, beauftragt das Betreuungsgericht einen Betreuer für das Unternehmen. Dieser hat die Pflicht, das Vermögen zu erhalten. Daher erlischt di

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    Wer muss zahlen, wenn sich der Fahrgast im Taxi übergibt?

    Die Zeit der großen Volksfeste in diesem Jahr ist vorbei. Und obwohl Taxifahrer von Wiesn, Kirmes, Dult etc. profitieren, sind diese Veranstaltungen doch Fluch und Segen zugleich. Es werden zwar mehr Fahrgäste befördert als sonst, allerdings sind viele von ihnen betrunken. Tritt dann der Ernstfall ein, d.h. ein Insasse übergibt sich während der Fahrt, so kann es sein, dass der Fahrer sogar einen Teil der Reinigungskosten selbst tragen muss.

    Erhöhte Umsätze

    Ist ein Fest beendet, dann lassen sich anschließend viele der Gäste sinnvollerweise mit dem Taxi nach Hause oder ins Hotel fahren, das bringt dem Taxiunternehmen erhöhte Umsätze. Neben dem Plus an Einnahmen steigt aber auch das Risiko, dass sich ein betrunkener Gast im Auto erbricht. Die Kosten für die Reinigung sind erheblich, können aber u. U. zu gleichen Teilen zu Lasten von Fahrgast und Taxifahrer gehen.

    Urteil Amtsgericht München

    Zu diesem Ergebnis kommt ein Urteil des Münchener Amtsgerichts (Az.: 271 C 11329/10) aus dem Jahr 2010, das aber immer noch aktuell ist. Im damaligen Fall übergab sich ein betrunkener Fahrgast auf der Rückbank des Taxis. Daraufhin verlangte der Fahrer vom Insassen die Reinigungskosten in Höhe von € 250. Da der Fahrgast damit nicht einverstanden war, wurde der Fall vor dem Kadi verhandelt. Grundsätzlich sa

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    Kassen-Gutachten fordert Milliarden vom Bund für Corona-Politik

    Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen lt. einem aktuellen Rechtsgutachten verpflichtet, der Pflegeversicherung die während der Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten in Milliardenhöhe vollständig zu erstatten. Die juristische Beurteilung zeigt, dass es sich bei der Bezahlung von Pflege-Boni für Beschäftigte oder der Finanzierung der Corona-Tests um gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt, welche aus Steuermitteln zu leisten sind, so das Gutachten der Krankenkasse DAK-Gesundheit - dieses liegt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor.

    Verfassungswidrige Zweckentfremdung

    Bei der Verwendung von Beitragsgeldern der Kassenpatienten für Corona-Maßnahmen, handelt es sich um eine verfassungswidrige Zweckentfremdung. Die Juristin Dagmar Felix von der Universität Hamburg argumentiert in der Expertise: "Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden."

    Kosten von € 6 Milliarden offen

    Die staatlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona führten bei der Pflegeversicherung nach Angaben der DAK zu Mehrausgaben in Höhe von rund € 13 Milliarden. Bisher beglich der Bund allerdings nur einen Teil dieser Ausgaben;  nach wie vor sind lt. DAK und weiterer Kassen noch im

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      Ratgeber Versicherungen von Stefan Vetter

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