BaFin bezweifelt Kundennutzen vieler Lebensversicherungen
(421 x gelesen)BaFin bezweifelt Kundennutzen vieler Lebensversicherungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt scharfe Kritik an den Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen. Eine Marktanalyse im Jahr 2018 hatte bereits dazu geführt, dass aufsichtsrechtliche Vorgaben teilweise verschärft wurden. Doch die Probleme bestehen weiterhin, das haben jüngst Untersuchungen gezeigt.
"Lebensversicherungen sollen den Absicherungsbedürfnissen und Renditeerwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht werden. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht", so zitiert das Handelsblatt BaFin-Chefaufseherin Julia Wiens, die beim "Strategiemeeting Lebensversicherung" des Wirtschaftsmagazins sprach. Die Bundesanstalt nahm die Produkte von 13 Lebensversicherungsgesellschaften unter die Lupe, die ein Viertel des Marktes abbilden. "Was wir da bislang herausgefunden haben, gefällt uns überhaupt nicht", äußert sich Wiens dazu.
Wohlverhaltensregeln
Die BaFin veröffentlichte im Mai 2023 ein Merkblatt, das die Anbieter zu Wohlverhaltensregeln bei kapitalbildenden Produkten verpflichten sollte. Eine wichtige Prämisse dabei, den Kundennutzen ausreichend zu berücksichtigen. Die Lebensversicherer wurden aufgefordert, bereits bei der Zulassung von Produkten einen Zielmarkt zu identifizieren, auf dessen Bedürfnisse hin sie die Versicherung
Steuern bei Vermögensübertragung
(495 x gelesen)Steuern bei Vermögensübertragung
Von Jahr zu Jahr wird hierzulande mehr Vermögen vererbt und verschenkt. Der Höchststand wurde im vergangenen Jahr mit einer Summe von € 121,5 Milliarden erreicht. Sehr zur Freude vom Fiskus, der dadurch seine Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer um 3,9 Prozent auf € 11,8 Milliarden erhöhte. Allerdings liegen die Übertragungen meist im Rahmen der Freibeträge und werden somit von den Finanzbehörden nicht erfasst.
Unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge
Je nach Verwandtschaftsgrad fallen die Steuersätze und Freibeträge sehr unterschiedlich aus. Sehr positiv ist die Lage beispielsweise für enge Verwandte, dort sind die Freibeträge hoch und die Steuersätze niedrig - dagegen werden entferntere Angehörige oder Freunde vom Fiskus abgezockt.
In welcher Höhe Steuern auf ein Erbe bzw. eine Schenkung anfallen, lässt sich leicht errechnen (der einfachheitshalber wird im weiteren Text nur das Wort "Erbe" bzw. "Erben" verwendet). Die Erben bzw. Beschenkten werden in drei Erbschafts-Steuerklassen eingeteilt, die jedoch nicht mit den Einkommensteuerklassen in Zusammenhang stehen. Die Höhe des anzuwendenden Steuersatzes hängt von der Höhe des steuerpflichtigen Erbes ab. Dabei gilt: je größer der Vermögenswert, desto höher der Steuersatz. Der Steuerpflicht unterliegt der Betrag, der sich nach Abzug des Freibetrages ergibt.
Warum Fonds? Ich kaufe jetzt die Magnificent 7
(603 x gelesen)Warum Fonds? Ich kaufe jetzt die Magnificent 7
Jeder Vermittler der Finanzbranche, der mit Investmentfonds zu tun hat, kennt die Situation - ein Kunde, der auf eigene Empfehlung hin seit Jahren entsprechend investiert, kommt über die Entscheidung ins Grübeln und stellt die Sinnfrage - warum soll ich weiter Fonds kaufen, wenn doch einzelne Aktien höhere Gewinne bringen? Stichwort Magnificent 7: Alphabet, Amazon, Apple, Meta, Microsoft, Nvidia und Tesla).
Es war einfach reich zu werden
Auf den ersten Blick erscheint diese Aussage reichlich naiv, sie lässt sich aber nicht so leicht widerlegen. Denn nichts war in den vergangenen Jahren einfacher, als mit den Aktien der Magnificent 7 reich zu werden - sei es der Smartphonehersteller Apple, der Elektrofahrzeugehighflyer Tesla oder der KI-Profiteur Nvidia. Alle Welt sprach von den Chancen dieser Unternehmer. Der Anleger musste sich nur dranhängen und hatte, ehe er sich`s versah, statt € 10.000 plötzlich € 30.000 oder gar € 80.000 auf dem Depot. Was hingegen brachten die wegen der Stockpicking-Qualitäten ihrer Manager empfohlenen Fonds? Manche von ihnen liegen seit der Anfang 2022 vollzogenen Zinswende gerade so im Plusbereich.
Streuung ist ein absolutes "Muss"
Auch wenn es nach einem Blick auf die atemberaubenden Charts der genannten Unternehmen schwerfällt objektiv zu sein, die Streuung bei der G
Lebensversicherung - Fallstricke beim Bezugsrecht
(824 x gelesen)Lebensversicherung - Fallstricke beim Bezugsrecht
Es kommt häufig vor, dass die engsten Verwandten im Nachlass des Verstorbenen eine bislang unbekannte Lebensversicherung finden. Die mit dem Tod fällig werdende Versicherungssumme gehört zum Erbe. Oftmals hat der Vererbende allerdings als Bezugsberechtigten einen Namen eingesetzt, der für die Hinterbliebenen nicht nachvollziehbar ist, beispielsweise den früheren Ehegatten, die Geliebte oder eine gänzlich fremde Person.
Bezugsberechtigter ist nicht gleich Bezugsberechtigter
"Setzt der Versicherungsnehmer in den Vertrag mit einem Versicherer eine dritte Person als Bezugsberechtigten ein, liegt darin ein Schenkungsversprechen. Damit dieses wirksam wird, muss die Schenkung entweder notariell beurkundet oder vollzogen werden", erklärt Rechtsanwalt Sven Gelbke, Geschäftsführer des Erbrechtsportals, "Die Erbschützer".
Erfährt der Bezugsberechtigte erst nach dem Tod des Erblassers, dass er in die Versicherungspolice eingesetzt wurde, so wird die Schenkung erst dadurch vollzogen, wenn er diese auch annimmt. Zu diesem Zeitpunkt erlangt er einen Auszahlungsanspruch gegenüber der Versicherung. "Nur dann, wenn die Einsetzung eines Bezugsberechtigten mit Abschluss des Lebensversicherungsvertrages nach den Versicherungsbedingungen ausdrücklich als unwiderruflich erfolgt, ist die Schenkung vollzogen und haben die Erbe