Was ist bei Arbeitsunfähigkeit zu beachten?
(4251 x gelesen)Was ist bei Arbeitsunfähigkeit zu beachten?
Ein Arbeitnehmer schuldet seinem Arbeitgeber im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrages eine Leistung, die er nur in besonderen Fällen vorenthalten darf. Arbeitsunfähigkeit (AU) im Krankheitsfall ist dafür ein gewichtiger Grund.
Anspruch auf Lohnfortzahlung
Laut geltendem Arbeitsrecht hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Zudem regelt das Sozialrecht auf Basis des fünften Sozialgesetzbuches Ansprüche gegenüber der Krankenkasse und ggf. auch gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Unfallversicherungsträger. Voraussetzung für die Durchsetzung dieser Anrechte ist das korrekte Verhalten des Arbeitnehmers.
Definition AU
Ein Arbeitnehmer gilt dann als arbeitsunfähig, wenn er seiner zuletzt ausgeübten, genau definierten Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann. Beispiel: Der Mitarbeiter eines Callcenters mit Stimmproblemen wird eher arbeitsunfähig geschrieben, als ein Fließbandarbeiter mit den gleichen Symptomen ohne Kundenkontakt. Hierzulande sind die häufigsten Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit Muskel- und Skeletterkrankungen, Atemwegsbeschwerden, Unfallverletzungen und Erkrankung der Psyche.
Ärztliches Attest nach drei Tagen
Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich an drei aufeinanderfolgenden Tagen krankheitsbedingt dem Arbeitspl