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    Schwerbehinderte Frau erhält keine Erwerbsminderungsrente

    Eine Frau Jahrgang 1962, stellte mehrfach Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente, die jedoch alle durch den Rentenversicherungsträger abgelehnt wurden. Sie klagte daher vor dem Sozialgericht Konstanz mit der Begründung, dass sie wegen verschiedener Erkrankungen, darunter Morbus Crohn, einer fortgeschrittenen Kniearthrose, Wirbelsäulenbeschwerden und chronischer Schmerzen weder arbeiten noch ihren Haushalt versorgen könne. Zudem wurde bei ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt.

    Welche Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit nicht entscheidend mindern

    Mehrere vom Gericht bestellte Gutachter bescheinigten der Klägerin ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen. Dennoch wurde die Klage abgewiesen, da die Frau trotz Erkrankungen noch mindestens sechs Stunden täglich leichte berufliche Tätigkeiten ausüben könne. Auch bleibe ihr angesichts der Morbus Crohn-Erkrankung der Arbeitsmarkt nicht verschlossen. In der Berufung bestätigte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 21. November 2024 (L 10 R 1950/24) die Entscheidung der Vorinstanz.

    Die Einschränkungen fasst das Gericht folgendermaßen zusammen:

    Keine wechselnde Körperhaltung, keine Wirbelsäulenzwangshaltungen respektive Arbeiten im Knien, mit häufigem Bücken, Treppensteigen, in Hockstellung oder mit Sprungbela

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    AU-Baustein in der BU-Versicherung – eine sinnvolle Ergänzung?

    Immer mehr Berufsunfähigkeits-Versicherer bieten den Baustein Arbeitsunfähigkeit (AU) an, der die Beantragung einer Rente im Krankheitsfall erleichtert. Besonders relevant ist dies bei psychischen Erkrankungen, da deren Anerkennung oft langwierig ist. Ohne AU-Baustein müssen Psychologen und Therapeuten durch Gespräche und Tests die Krankheit nachweisen, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.

    Bei AU-Baustein reicht eine ärztliche Krankschreibung

    Mit einem AU-Baustein reicht eine ärztliche Krankschreibung von 6 Monaten, um rückwirkend eine BU-Rente zu erhalten. Einige Versicherer akzeptieren sogar nur 4 Wochen Krankschreibung, wenn eine fortgesetzte Krankschreibung für mindestens zwei weitere Monate ärztlich bestätigt wird. Die Rentenzahlung erfolgt dann für 18 bis 36 Monate, ohne Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung.
    Sollte sich im Verlauf der Krankschreibung eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit herausstellen, wird die gesamte Krankschreibungszeit rückwirkend als BU-Zeitraum gewertet – vorausgesetzt, es wird zeitnah ein BU-Leistungsantrag gestellt. Sollte sich im Verlauf der Krankschreibung eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit herausstellen, wird die gesamte Krankschreibungszeit rückwirkend als BU-Zeitraum gewertet – vorausgesetzt, es wird zeitnah ein BU-Leistungsantra

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    Warum Nachversicherungsgarantien in der BU-Police so wichtig sind

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 31.05.2024 von Jens Lehmann. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.

    Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen ist kräftig in Bewegung geraten. Mehrere Versicherer haben ihr BU-Angebot stark verbessert und gewähren ihren Kunden großzügige Nachversicherungsgarantien. Davon profitieren vor allem junge Versicherte mit guten Karrierechancen. Bei sprunghaften Gehaltssteigerungen, zum Beispiel durch einen Jobwechsel oder eine Beförderung, kann ihre BU-Rente ganz einfach mitwachsen.

    Flexible Nachversicherungsgarantien extrem wichtig

    „Solche flexiblen Nachversicherungsgarantien sind in der BU-Beratung extrem wichtig geworden“, sagt Versicherungsvermittler und BU-Experte Tobias Bierl. Denn insbesondere Schüler, Studierende, Jungakademiker oder Arbeitnehmer in Führungspositionen und Zukunftsbranchen hätten ein Problem: „Die Rentenhöhe ihrer BU bei Vertragsabschluss passt oft schon nach kurzer Zeit im Job nicht mehr zu ihrem Bedarf. Sie sind massiv unterversichert, weil die BU-Rente Gehaltssprünge nicht oder nur unzureichend abbildet.“

    Da hilft Versicherten auch die übliche BU-Beitragsdynamik mit den k

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    Jan 24 2025

    Skifahren? Aber hoffentlich gut versichert!

    Wintersaison ist Skisaison! Für viele Schnee-Fans das Highlight des Jahres. Damit der nächste Urlaub in Südtirol oder Italien auch entspannt verlaufen kann, ist es für Ski-Urlauber wichtig, an die notwendigen Versicherungen zu denken.

    Denn gerade in italienischen Skigebieten sind die so genannten Pisten-Carabinieri, also die Pistenpolizei, welche auf den Skipisten Kontrollen durchführt, sehr streng, wenn sie Skifahrer ohne gültigen Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung erwischt. Wer die Absicherung nicht nachweisen kann, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen.  

    Versicherungspflicht bereits seit dem 01. Januar 2022

    Schon seit dem 01. Januar 2022 verlangt der italienische Gesetzgeber, dass jeder Ski- und Snowboard-Fahrer in den italienischen Skigebieten eine gültige Privathaftpflichtversicherung nachweist. Diese muss zwingend die Schäden oder Verletzungen Dritter abdecken. Auf Langlaufpisten gilt das allerdings nicht.

    Welche Konsequenzen drohen ohne Versicherungsnachweis?

    An dieser Stelle ist es wichtig, zu betonen, dass allein das Vorhandensein einer Versicherung nicht ausreicht – sie müssen dieses auch entsprechend nachweisen können. Wer nicht versichert ist beziehungsweise dies nicht nachweisen kann, muss mit Verwaltungsstrafen von € 100 bis 150 und dem Entzug des Skipasses rechnen.

    W

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