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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Aktuelle News zur betrieblichen Altersversorgung und zur Dauer von Bearbeitungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Betriebsrente über Pensionskasse soll Insolvenzschutz erhalten

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) kann über verschiedene sogenannte Durchführungswege erfolgen, zu denen die Pensionskasse gehört. Diese birgt ein gewisses Risiko: Werden Arbeitgeber insolvent und können ihre Pensionskassenzusagen nicht mehr einhalten, sind die Betriebsrentner bisher nicht geschützt – denn der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) muss in dem Fall nicht einspringen. Das wurde kürzlich vom Europäischen Gerichtshof bekräftigt.

Zugleich forderten die Richter die Bundesregierung auf, einen Insolvenzschutz auch für diesen bAV-Durchführungsweg einzuführen. Andernfalls müsse der Staat bei großen Verlusten eingreifen und Entschädigungen leisten. Werden auch Pensionskassen unter den PSV-Schirm genommen, wie das Bundesarbeitsministerium es nun plant, dürften die Absicherungskosten die Beiträge steigen lassen. Unter Umständen kann es für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten dann ratsam sein, einen anderen Durchführungsweg zu wählen. Ein spezialisierter Makler kann bei dieser Frage neutralen Rat geben.


Krankenkassen müssen Anträge ihrer Mitglieder zügig bearbeiten

Gesetzlich Krankenversicherte können bei ihren Kassen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen,

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