Gefährliche Nähe zum Wasser und Boom in der betrieblichen Krankenversicherung
Viele Deutsche wohnen gern (gefährlich) nah am Wasser
Dass es brisant ist, in Überschwemmungsgebieten Wohngebäude zu errichten, war schon vor der Ahrtal-Flutkatastrophe im letzten Jahr weithin bekannt. Dessen ungeachtet stieg die Quote der Neubauten, die in ebensolchen Hochrisikozonen liegen, 2021 auf den höchsten Stand seit Jahrzehnten, nämlich auf 1,4 Prozent. 20 Jahre zuvor belief sie sich noch auf 1,0 Prozent. Seit dem Jahr 2000 sind in Deutschland mehr als 32.000 Wohngebäude in Überschwemmungszonen errichtet worden – zusätzlich zu den rund 240.000, die dort bereits standen.
Eine Entwicklung, die die deutschen Versicherer mit Sorge verfolgen. „Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte“, unterstreicht Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der GDV hat die Zahlen auf Basis des sogenannten Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo) errechnet.
Nur rund die Hälfte der Wohngebäude hierzulande ist mit einem Elementargefahrenschutz abgesichert, der auch Starkregen und Überschwemmungen abdeckt. Da solche Ereignisse im Zuge des Klimawandels häufiger auftreten dürften, mehren sich die Forderungen nach einer bundesweiten Versicherung
Infos zur betrieblichen Krankenversicherung und Restschuldversicherung
Bahn wieder frei für betriebliche Krankenversicherungen
Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen hat bekanntlich ihre Grenzen. Das merken Kassenpatienten vor allem beim Zahnersatz, der schon mal einen Jahresurlaubsetat verschlingen kann. Aber auch in puncto Vorsorge oder Naturheilverfahren übernehmen die Kassen bei Weitem nicht alles, was sich Patienten wünschen.
Mit Krankenzusatzversicherungen lassen sich einige der Versorgungslücken des Kassensystems für relativ kleines Geld schließen. Die beliebten Policen können auch von Unternehmen als betriebliche Krankenversicherung (bKV) ihren Angestellten angeboten werden – ein prinzipiell gern genutztes „Schmankerl“ zur Mitarbeiterbindung.
Seit 2013 galten die bKV-Beiträge allerdings als Barlohn und wurden voll mit Steuern und Abgaben belegt, was die Zusatzleistung für Arbeitgeber unattraktiver machte. Nach einer Bundesfinanzhof-Entscheidung hat der Gesetzgeber nun aber eine Kehrtwende vollziehen müssen: Rückwirkend bis zum 7. Juni 2018 gelten bKV-Beiträge (bis € 44 im Monat pro Person) wieder als steuerfreier Sachlohn. Damit dürften in Zukunft wieder deutlich mehr Beschäftigte in den Genuss kommen, über die Firma Extra-Gesundheitsleistungen zu erhalten.
Restschuldversicherer: Widerrufs-Aufklärung unzureichend?
Viele Kreditk