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Drohnenverordnung ab Oktober

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Sep 30 2017

Drohnenverordnung ab Oktober

Das Bundesverkehrsministerium hat im April 2017 eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ herausgegeben. Damit wurde die Nutzung von Drohnen neu geregelt. Vor dieser Bestimmung erforderte der gewerbliche Einsatz eine Betriebserlaubnis, dagegen war der Privatgebrauch bei einem Gewicht unter fünf Kilo erlaubnisfrei.

Führerschein für größere Drohnen

Die Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung entfällt zum 01. Oktober, es gelten dann einheitliche, vom Gewicht abhängige Regelungen:

- über 0,25 kg Gewicht
Hier besteht eine Kennzeichnungspflicht, d.h. auf der Drohne muss Name und Anschrift des Eigentümers dauerhaft und feuerfest angebracht sein. Plaketten dafür sind im Fachgeschäft sowie im Internet erhältlich – alternativ: ein Aluminiumaufkleber aus dem Schreibwarenhandel.

- über 2 kg Gewicht
Falls der Eigentümer keine gültige Pilotenlizenz besitzt, benötigt er einen Kenntnisnachweis, sprich Drohnenführerschein. Ausgestellt wird er durch Institutionen, die das Luftfahrt-Bundesamt dazu anerkannt hat. Somit fallen größere Drohnen zukünftig nicht mehr unter die Kategorie Kinderspielzeug.

- über 5 kg Gewicht
benötigt der Pilot eine Aufstiegserlaubnis, die von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde bewilligt werden muss. Gleiches gilt bei Verwendung einer Drohne in der Na

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Aug 02 2017

Praktische Tipps und Regeln für Drohnenpiloten

Wer eine Drohne starten möchte, muss gewisse Regeln und Vorschriften kennen. Nachfolgend eine Auflistung der wichtigsten Bestimmungen für Hobbypiloten:

Nur bei ausreichendem Versicherungsschutz darf eine Drohne eingesetzt werden

Sie muss sich stets in Sichtweite des Piloten befinden

Aus Sicherheitsgründen sollte das Überfliegen von stark befahrenen Straßen und Menschenansammlungen unterbleiben

Zu Flugplätzen muss ein Abstand von 1,5 Kilometer gewahrt bleiben

Um die Luftsicherheit nicht zu gefährden beträgt die maximale Flughöhe 100 Meter – in Kontrollzonen für den Flugverkehr sogar nur 50 Meter. Eine Übersicht dieser Zonen erhalten Sie bei der Deutschen Flugsicherung. Über lokale Flugverbotszonen informieren die zuständigen Bezirks- und Ortsämter

Nachts ist eine Beleuchtung zwingend vorgeschrieben

Zu Hochspannungsleitungen und anderen kritischen Orten oder auch Gegenständen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten

Militärische Sicherheitsbereiche und Justizvollzugsanstalten dürfen nicht überflogen werden

Diskretion ist geboten, sofern sich in der Drohne eine Kamera befindet. Aufnahmen von Privatpersonen, die anschließend in das Internet gestellt werden, erfüllen den Tatbestand der vorsätzlichen Persönlichkeitsverletzung


Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch meinen kürzlich v

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