Cyberversicherung
(2017 x gelesen)Cyberversicherung
Der Enkeltrick dürfte mittlerweile vollumfänglich bekannt sein. Hier werden Senioren von Betrügern angerufen, die sich als nahe Verwandte ausgeben und aufgrund einer Notlage angeblich in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Eine derartige Methode wird jedoch nicht nur bei älteren Menschen angewendet. Auch im Gewerbebereich erlangte diese Straftat inzwischen als sogenannter CEO-Fraud einen gewissen Bekanntheitsgrad - zu Deutsch Präsidenten-Betrug.
Die Masche ist dieselbe, der Kriminelle gibt sich gegenüber der Buchhaltung als Geschäftsführer aus und beauftragt für sich die sofortige Überweisung eines größeren Geldbetrages. Dabei wenden die Betrüger verschiedene psychologische und technische Methoden an, um glaubwürdig zu erscheinen. Ziel ist es die betroffenen Mitarbeiter zu überrumpeln, so dass diese weder die Zahlungsaufforderung infrage stellen, noch die angegebene Kontoverbindung prüfen.
Mehr als eine Verdoppelung der Schadensfälle
"Zahlungsbetrug ist aktuell auf dem Vormarsch", berichtet Rüdiger Kirsch, Betrugsexperte bei Euler Hermes. Die Fallzahlen stiegen im Jahr 2020 um 35 Prozent. Weiter bereiten sogenannte Schadsoftware den Firmen vermehrt Probleme, diese sorgten bei rund einem Drittel der digital angegriffenen Unternehmen für teils massive Schäden. Insgesamt wurden über 108.000 Cyber-Angriffe bei der Polizei angezeigt -
Datenschutz im Homeoffice
(2222 x gelesen)Datenschutz im Homeoffice
Wie gehen Sie im Homeoffice mit Kundendokumenten um, die nicht mehr benötigt werden? Selbstverständlich gelten auch hier die Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es muss gewährleistet sein, dass vertrauliche Daten entsprechend geschützt und keinesfalls Dritten zugänglich gemacht werden.
Lokale Festplatten und private USB-Sticks sind tabu
"Wer in der eigenen Wohnung arbeitet, darf zum Beispiel nur die vom Arbeitgeber bereitgestellte Hard- und Software nutzen. Private USB-Sticks oder lokale Festplatten sind tabu", erklärt Roland Weiß, Sicherheitsexperte der R + V Versicherung. Dementsprechend empfiehlt es sich, sensible Informationen nur auf gesicherten Servern über einen VPN-Zugang oder auf der Hardware des Arbeitgebers zu speichern.
Vorsicht bei ausgedruckten Dokumenten
Bei ausgedruckten Unterlagen muss ebenfalls die DSGVO beachtet werden und es verbietet sich von selbst Dokumente einfach achtlos in den Müll zu werfen. Ein Aktenvernichtungsgerät ist hier ein guter Ansatz. Alternativ kann man die Unterlagen auch in die Firma mitnehmen und dort datenschutzgerecht entsorgen. Grundsätzlich gilt, nur ausdrucken, was wirklich benötigt wird.
Homeoffice im Wohnraum
Im Homeoffice ist es häufig unvermeidbar, dass ein Teil vom Wohnraum als Arbeitsplatz umfunktioniert wird. Datenschutzrechtlich gilt ein sep