Aktives Fondsmanagment schlägt ETF und Cannabis als Anlage?
(2734 x gelesen)Aktives Fondsmanagment schlägt ETF und Cannabis als Anlage?
Aktives Fondsmanagement der Oberklasse schlägt ETF
Exchange-Traded Funds (ETF) bilden einen bestimmten Index wie den DAX oder den Dow Jones nach und erfreuen sich vor allem angesichts ihrer geringen Kosten stetig wachsender Beliebtheit. „Klassische“, also aktiv gemanagte Fonds sind zunehmend unter Rechtfertigungsdruck geraten, da ihre Performance oftmals nach Abzug der Kosten hinter der Entwicklung des jeweiligen Benchmark-Index zurückbleibt.
Wie eine Auswertung der Ratingagentur Scope offenbart, kann sich aber zumindest die Oberklasse der aktiv gemanagten Fonds gegen die passive Konkurrenz mehr als behaupten. Die Analysten haben sich die Performance jener Fonds, denen sie drei oder fünf Jahre zuvor eine Top-Bewertung gaben, angeschaut und sie mit dem Marktdurchschnitt verglichen.
Ergebnis: Die Aktienfonds konnten den globalen Vergleichs-ETF (iShares MSCI ACWI ETF) auf 3-Jahres-Sicht um 2,7 und auf 5-Jahres-Sicht um 1,2 Prozent schlagen. Eine Outperformance, wenn auch auf geringerem Niveau, schaffen auch die Top-Anleihenfonds: 0,8 Prozent auf 3- und 0,2 Prozent auf 5-Jahres-Sicht. Die Auswertung zeigt: Pauschale Vergleiche zwischen aktiven und passiven Investmentstrategien sind wenig sinnvoll, denn es kommt auf die individuelle Qualität an.
Ist Hanf der neue heiße Themenfonds-Tipp?
Einen Ausverkauf bei Aktien gibt es nicht – auch nicht im Krieg
Der nachfolgenden Artikel wurde von der Investmentabteilung des Maklerpools Invers aus Leipzig veröffentlicht. Ich bedanke mich den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
In den vergangenen zwei Jahren sind deutsche Sparer vermehrt über ihren Schatten gesprungen. Ob der Auslöser Negativzinsen in Form von Verwahrentgelt, die Corona-Krise oder die gestiegene Inflation war, es hat vielfach ein Umdenken stattgefunden. Die Anlage in Aktien und Fonds ist beliebter geworden.
Nur ein Strohfeuer?
Nun hat der Angriff Russlands auf die Ukraine hohe Schwankungen an den Börsen ausgelöst. Da liegt die Befürchtung nahe, dass die neu entdeckte Liebe zu Aktien und Fonds, sich nur als kurzes Strohfeuer erweist. Sparer könnten sich in ihrem Vorurteil bestätigt sehen, dass diese Anlage zu risikoreich sei. Das ist deutlich zu kurz gedacht!
Fundamentaldaten ausschlaggebend
Auch wenn es – wie aktuell – immer wieder Phasen gibt, in denen an der Börse nicht differenziert wird und die Kurse in Richtung Süden drehen, langfristig sind die Fundamentaldaten jedes einzelnen Unternehmens entscheidend. Ob diese über ein robustes und innovatives Geschäftsmodell verfügen und so in der Lage sind, auch in unterschiedlichen Marktphasen Umsatz und Gewinn zu steigern. Und dann werden die Kurse solcher Unternehmen
Die Ära Kapitallebensversicherung ist zu Ende
(4233 x gelesen)Die Ära Kapitallebensversicherung ist zu Ende
Für den deutschen Anleger ist "Garantie" neben "Sicherheit" das Lieblingswort. Denn wer wünscht sich das nicht bei seiner Altersvorsorge? Daher war die klassische Lebensversicherung mit einem garantierten Zins über Jahrzehnte das bevorzugte Altersvorsorgeprodukt. Hierzulande bestehen aktuell noch knapp 83 Millionen Lebensversicherungsverträge. Einen großen Teil davon schlossen Sparer ab, die darauf vertrauten, dass sie am Ende der Laufzeit ihr einbezahltes Kapital zuzüglich Zinsen erstattet bekommen, so wie es bei Vertragsabschluss garantiert war.
Verzinsung sinkt auf 0,25 Prozent
Dieses Modell gibt es jedoch so nicht mehr. Das Bundesfinanzministerium kündete an, den Garantiezins für Lebensversicherungen deutlich zu senken. Damit sind Versicherungsgesellschaften ab dem nächsten Jahr nicht mehr in der Lage, ihren Kunden eine Verzinsung von mehr als 0,25 Prozent p.a. über die gesamte Vertragslaufzeit anzubieten. Jeder, der nur die offizielle Inflationsrate gegenrechnet, weiß dass daraus ein Verlustgeschäft entsteht.
In Hochphase betrug die Garantieverzinsung vier Prozent
In der Zeit vom 01.07.1994 bis zum 30.06.2000 betrug der Garantiezins satte vier Prozent. Seither wurde in sechs Schritten gesenkt - zuletzt ab 01.01.2017 auf 0,9 Prozent. Diese Miniverzinsung wird jetzt noch weiter gekappt.
Unattrakt
Bei Pflegebedürftigkeit greift Staat auch auf Enkel zu und Anlageverhalten in der Coronakrise
(4551 x gelesen)Bei Pflegebedürftigkeit greift Staat auch auf Enkel zu und Anlageverhalten in der Coronakrise
1) Für den Enkel gespart, für die Pflege eingezogen
In unserer alternden Gesellschaft werden immer mehr Menschen zum Pflegefall. Wenn die Pflegekosten das Budget des Pflegebedürftigen übersteigen und keine Vorsorgeversicherung abgeschlossen wurde, springt der Staat zunächst ein. Im Anschluss versucht er seine Auslagen zurückzubekommen, etwa bei den Kindern, sofern diese gut verdienen. Er darf aber auch auf im Namen der Enkelkinder angelegte und besparte Lebensversicherungen und Sparkonten zugreifen, wie ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Celle bekräftigt hat.
Zu verhandeln war, ob Bonussparkonten, die eine Großmutter 2003 und 2005 für ihre beiden Enkel angelegt und mit € 50 monatlich bespart hatte, vor dem Zugriff des Staates sicher sind. Immerhin liefen die Konten auf die Namen der Enkel. Mit der Entscheidung pro Sozialträger haben die Richter für Verunsicherung gesorgt: Wie kann man seinen Enkelkindern auf sichere Weise Geld zukommen lassen, ohne dass es später wieder eingezogen werden kann? Zur Disposition stehen generell Schenkungen, die nicht als Anstandsschenkung gelten. In letztere Kategorie fallen beispielsweise Hochzeitsgeschenke. Liegt der Zweck dagegen im Kapitalaufbau, wie auch bei einer Kapitallebensversicherung, hat der Staat prinzipiell ein Zug