Gewerbeversicherungen – grobe Fahrlässigkeit kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen
(912 x gelesen)Gewerbeversicherungen – grobe Fahrlässigkeit kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 24.10.2023 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.
Neben technischen Pannen gehört menschliches Fehlverhalten zu den häufigsten Unfall- und somit Schadenursachen. Das kann man nie ganz ausschließen, aber versichern. Pfefferminzia sprach darüber mit Henning Hackbarth, Leiter Komposit Gewerbekunden bei der Gothaer.
Pfefferminzia: Wie geht die Gothaer vor, wenn sich im Rahmen der Gewerbeversicherung ein Schadenfall ereignet, der sich auf menschliches Fehlverhalten zurückführen lässt?
Henning Hackbarth: Im Schadenfall zu einer gewerblichen Versicherung lautet zunächst die Frage: Ist der Schaden nur leichtfertig beziehungsweise fahrlässig verursacht worden oder schon grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich? Dazu prüfen wir den Schadenhergang und die Schadenursache basierend auf der Schadenmeldung. Dabei stellen wir auch den Verschuldensgrad fest. Hier gilt insbesondere in der gewerblichen Sachversicherung grundsätzlich: Ein grob fahrlässiges Verhalten kann eine Einschränkung des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
Grob fahrlässig handeln Verantwortliche, wenn sie den gesunden M
Betriebshaftpflichtversicherung - Unterschied grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
Wo Menschen handeln, kommt es zu Fehlern. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass manche der verursachten Schäden kostspieliger sind als andere. Sowohl das private und wie auch das berufliche Umfeld sind hier gleichermaßen betroffen. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden müssen nicht nur Privatpersonen unbegrenzt haften, sondern auch Unternehmen in Form einer juristischen Person. Daher gilt für die Betriebshaftpflichtversicherung analog zur privaten Haftpflichtversicherung, die Mitarbeiter zwingend in den Versicherungsschutz einzuschließen.
Konkretisierung des Schadensfalles
In bestimmten Tarifen der Betriebshaftpflichtversicherung spricht man häufig vom Verzicht auf den Einwand bzw. der Einrede der groben Fahrlässigkeit. Hierbei geht es um die Konkretisierung der Regulierung im Schadenfall. Nicht bei jedem Versicherungsfall übernehmen die Gesellschaften die Kosten komplett. Denn bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Leistung teilweise oder sogar ganz gestrichen werden. Ins Deutsche übersetzt heißt das, es wurde bewusst in Kauf genommen, dass ein Schaden entstehen kann.
Unterschied Fahrlässigkeit und Vorsatz
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn man die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und leichtfertig handelt. Dagegen werden beim Vors
Ist in ihrer Hausratversicherung grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen?
Ein alltäglicher Fall – Martin H. Verlässt die Wohnung. Bei seiner Rückkehr stellt er fest, dass bei ihm eingebrochen wurde. Die Zimmer sind durchwühlt, Schubladen und Schränke wurden aufgehebelt und diverse Gegenstände gestohlen. Ein typischer Fall für die Hausratversicherung, die Schäden am beweglichen Inventar durch Brand, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl absichert. Eine zusätzliche Schutzmaßnahme gegen Elementarschäden ist möglich und ggf. auch sinnvoll.
Grobe Fahrlässigkeit kann zur Leistungskürzung führen
Im besagten Fall leistete der Versicherer nur zur Hälfte, da die Haustür nicht abgeschlossen war. Somit konnte sich der Einbrecher mit vergleichsweise einfachen Mitteln Zugang zur Wohnung verschaffen. Dies stellt ein grob fahrlässiges Verhalten dar, urteilt das Landgericht Kassel (Az.: 5 O 2653(09). Ähnliche Kürzungen nehmen Versicherungsgesellschaften auch dann vor, wenn bei brennender Kerze der Raum oder bei laufender Spülmaschine die Wohnung verlassen wird.
Wie ist Fahrlässigkeit definiert?
Laut Wikipedia ist Fahrlässigkeit „ein vor allem in der Rechtssprache geläufiger Fachausdruck“. Neben dem Vorsatz beschreibt die Fahrlässigkeit eine weitere Verschuldensform und die mit ihr verknüpfte innere Einstellung des Täters gegenüber dem von ihm v
Wohngebäudeversicherung – worauf ist zu achten?
(11666 x gelesen)Wohngebäudeversicherung – worauf ist zu achten?
Von langer Hand wird das Traumhaus geplant und für die Realisierung ist viel Geld notwendig. Jedoch kann ein Schaden, wie beispielsweise durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder auch Elementargefahren, dazu zählen vor allem Überschwemmungen und Schneedruck, die eigene Existenz gefährden. Welche Vertragsdetails sind also wichtig und welche Faktoren können sich prämienerhöhend auswirken?
Wohngebäudeversicherung ist Neuwertversicherung
Bei einer Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine sog. Neuwertversicherung. Laut Wikipedia: Der Neuwert ist der Betrag, der „zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion zu erhalten“, also der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens. Brennt zum Beispiel ein Haus komplett ab, so bekommt es der Eigentümer in gleicher Größe und Ausstattung wieder gebaut. „In jedem Lebensbereich gibt es einen Trend zur Individualisierung. Auch bei den Versicherungen für das eigene Haus“, so Andreas Kutschera vom Bundesverband der Versicherungsberater. Der eine Kunde besitzt eine Sauna, der andere eine Solaranlage und der dritte ein teures Gartenhaus. Derartige Details müssen bei der Antragstellung berücksichtigt werden und wirken sich somit auch auf die Versicherungsprämie aus.
Hauptgefahr Leitungswasserschaden
Neben der