Haftung bei Gefälligkeitsschäden
(7179 x gelesen)Haftung bei Gefälligkeitsschäden
Egal ob Nachbarschaftshilfe, einem Freund beim Umzug zur Hand zu gehen, als Ersthelfer am Unfallort oder nur schnell jemanden beim Einparken Handzeichen geben – man hilft gerne. Aber was ist allerdings, wenn bei einer gut gemeinten Tat ein Schaden entsteht?
Nachfolgend einige Beispiele:
Wenn ich bei meinem Nachbarn die Blumenstöcke gieße und dabei geht eine teure Vase zu Bruch, muss ich für den Schaden aufkommen?
Nein, in solch einem Fall kommt ein sogenannter stillschweigender Haftungsausschluss zum tragen. Dieser wird im Regelfall angenommen da klar ist, dass die hilfsbereite Person nicht für Dinge haften will, die in der Nachbarwohnung durch seine Gefälligkeit passieren könnten und wofür er keine finanzielle Gegenleistung erhält. Gehen Blumen durch ein Übermaß an Wasser ein oder zerbricht eine Vase, kann der Eigentümer keinen Ersatz fordern.
Wer haftet, wenn ich mit dem Hund eines Freundes Gassi gehe und dieser verursacht einen Schaden?
Primär ist hier der Hundehalter, der hoffentlich eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, in der Pflicht, den Schaden zu regulieren. Der gefällige Nachbar kann nur in die Haftung genommen werden, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Dies ist beispielsweise schon dann der Fall, wenn er den Hund frei laufen lässt und dabei ein Schaden entsteht.
Ein Passa