Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die Räumpflichten bei Schnee

Da es gerade in unseren Gefilden seit Jahren im Winter immer weniger schneit, ist die Freude oft groß, wenn es doch einmal wieder passiert. Vor allem Kinder verbinden mit Schnee vor allem Positives, wie einen Schneemann bauen, Rodeln oder eine Schneeballschlacht. Anders sieht es oft bei vielen Erwachsenen aus, die hierbei vor allem an Glätte und erhöhte Unfallgefahr oder auch an das Räumen von Gehwegen und Straßen denken.

Der Winterdienst ist nicht freiwillig, sondern Pflicht

Auch wenn viele die Streu- und Räumpflicht als sehr lästig empfinden, ist sie jedoch unerlässlich, um die Sicherheit all der Menschen nicht zu gefährden, welche die Gehwege vor dem eigenen Grundstück benutzen. Dazu gehört neben dem Freiräumen der Wege mittels Schneeschippen oder -fegen ebenfalls das Streuen zum Schutz vor Glätte. Seit einiger Zeit darf hierbei kein Salz mehr gestreut werden. Erlaubt sind Sand, Sägespäne, Split und Granulat.

Klagen drohen

Wer dieser Pflicht zum Winterdienst nicht nachkommt und somit das Risiko eingeht, dass jemand auf den betreffenden Wegen ausrutscht, stürzt und sich verletzt, der muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und ihm drohen Klagen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld wegen fahrlässiger Körperverletzung. Denn die Rechte und Pflichten, die in Deutschland mit dem Wint

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