AU-Baustein in der BU-Versicherung – eine sinnvolle Ergänzung?
(241 x gelesen)AU-Baustein in der BU-Versicherung – eine sinnvolle Ergänzung?
Immer mehr Berufsunfähigkeits-Versicherer bieten den Baustein Arbeitsunfähigkeit (AU) an, der die Beantragung einer Rente im Krankheitsfall erleichtert. Besonders relevant ist dies bei psychischen Erkrankungen, da deren Anerkennung oft langwierig ist. Ohne AU-Baustein müssen Psychologen und Therapeuten durch Gespräche und Tests die Krankheit nachweisen, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bei AU-Baustein reicht eine ärztliche Krankschreibung
Mit einem AU-Baustein reicht eine ärztliche Krankschreibung von 6 Monaten, um rückwirkend eine BU-Rente zu erhalten. Einige Versicherer akzeptieren sogar nur 4 Wochen Krankschreibung, wenn eine fortgesetzte Krankschreibung für mindestens zwei weitere Monate ärztlich bestätigt wird. Die Rentenzahlung erfolgt dann für 18 bis 36 Monate, ohne Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung.
Sollte sich im Verlauf der Krankschreibung eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit herausstellen, wird die gesamte Krankschreibungszeit rückwirkend als BU-Zeitraum gewertet – vorausgesetzt, es wird zeitnah ein BU-Leistungsantrag gestellt. Sollte sich im Verlauf der Krankschreibung eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit herausstellen, wird die gesamte Krankschreibungszeit rückwirkend als BU-Zeitraum gewertet – vorausgesetzt, es wird zeitnah ein BU-Leistungsantra