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    Pflegeversicherung – 1,61 Millionen Erstanträge im letzten Jahr

    Die Anzahl pflegebedürftiger Bundesbürger steigt stetig an. So haben beispielsweise im vergangenen Jahr 1,61 Millionen Personen einen Erstantrag auf Erteilung eines Pflegegrades gestellt. Diese Zahl nannte kürzlich das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von Sabine Zimmermann, Abgeordnete der Linken. Laut Auskunft der Regierung war die Zahl der abgelehnten Anträge im Vergleich zum Vorjahr rückläufig – die Quote sank von 19 Prozent im Jahr 2017 auf 15 Prozent in 2018.

    Pflegegrad 2 am häufigsten

    38,5 Prozent der Antragsteller wurde Pflegegrad 2 zugesprochen. Folgende Definition liegt zugrunde: „Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. Damit besteht ein monatlicher Anspruch auf € 316 Pflegegeld, sofern eine häusliche Pflege von Angehörigen erfolgt bzw. € 689 Pflegesachleistungen bei Betreuung durch ambulante Pflegedienste, die dann direkt mit diesen verrechnet werden.

    Bei Pflegegrad 1 erfolgt eine Leistung von € 125

    Gut jeder fünfte Antragsteller (20,7 Prozent) erhält Pflegegrad 1. Dieser ist für Personen bestimmt, die in ihrer Selbstständigkeit nur geringfügig eingeschränkt sind. Betroffene sind berechtigt, einen Entlastungsbeitrag in Höhe von € 125 einzufordern, der beispielsweise für Haushalts- und Einkaufshilfen gedacht ist.

    Höhere Pflegegr

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    Mär 18 2018

    Privater Pflegeschutz – das verdrängte Problem

    Vor allem Dank des medizinischen Fortschritts steigt die Lebenserwartung der Menschen an. Was einerseits Anlass zur Freude gibt, belastet andererseits das gesetzliche Sozialsystem immer mehr. Immens steigende Pflegekosten bedeuten gesellschaftlich eine tickende Zeitbombe.

    Pflegestärkungsgesetz sorgt für höhere Kosten

    Das Anfang vergangenen Jahres in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz lässt die Pflegekosten um rund 20 Prozent anschwellen. So stieg die Zahl der Anspruchsberechtigten gegenüber dem Jahr 2016 um 351.000 Personen. Verantwortlich dafür ist hauptsächlich, dass seit der Änderung auch Demenzerkrankte bei der Einstufung berücksichtigt werden und aufgrund dessen 241.000 Betroffene in den Pflegegrad 1 untergebracht wurden. „Dies dient vor allem der Vorbeugung“, so Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz. Somit erhalten Betroffene € 125 für hauswirtschaftliche Hilfe durch einen professionellen Anbieter. Brysch weiter: „Bei den Pflegegraden 2 bis 5 ist der Anstieg dagegen mit den Vorjahren vergleichbar.“ Hier betrage die Zunahme unter vier Prozent. Jedoch wird sich dieser Trend durch die demografische Entwicklung fortsetzen.

    Stationäre Pflege nimmt zu

    Für die zunehmend höheren Aufwendungen ist auch der Verfall von Großfamilien verantwortlich, in denen früher Hilfsbedürftige

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    Entlastungsbetrag in der Pflegeversicherung häufig nicht genutzt

    Über Änderungen, die das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) mit sich brachte, habe ich bereits in einem Blogartikel berichtet. So ist in der Gesetzesänderung u.a. festgeschrieben, dass Personen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die zuhause leben, zusätzlich zu den staatlichen Pflegeleistungen einen sogenannten Entlastungsbetrag von € 125 pro Monat einfordern dürfen.

    Nur die Hälfte der Betroffenen ruft Leistung ab

    Aktuell ruft nur die Hälfte aller Betroffenen in Thüringen und Sachsen diese Leistung ab. Das geht aus einem Bericht der gesetzlichen Krankenkasse AOK plus hervor. „ Wir wollen die Pflegebedürftigen ermutigen, diese Leistung verstärkt in Anspruch zu nehmen“, so Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK Plus. „Denn mit diesem Entlastungsbetrag unterstützen wir ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch bei pflegebedürftigen Menschen.“

    Entlastungsbetrag ist nicht zweckgebunden

    Der Entlastungsbetrag ist nicht zweckgebunden und kann daher für unterschiedliche Dinge des täglichen Lebens verwendet werden, beispielsweise für Wäsche waschen und Einkaufen. Ebenfalls eingeschlossen sind Botengänge oder die Fahrt als Begleitung zur wöchentlichen Selbsthilfegruppe. Des weiteren besteht die Möglichkeit, Fahrt- und Transportkosten, die im Zusammenhang mit eine

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    Durchschnittliche Kosten für stationären Pflegeplatz

    Anfang des Jahres ist das Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft getreten - Details finden Sie in meinem folgenden Blogartikel. Trotz der geringfügig höheren Leistungen bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundabsicherung und reicht bei weitem nicht aus, um die anfallenden Kosten auch nur annährend zu decken.

    Maximale staatliche Leistung beträgt € 2.005

    Beispiel gefällig? Die maximale staatliche Leistung bei höchstem Pflegegrad inklusive Härtefallregelung beträgt € 2.005. Dem gegenüber stehen die durchschnittlichen Kosten für einen stationären Pflegeplatz von rund € 3.500. Die Differenz muss der Pflegebedürftige selber tragen bzw. dessen Familienangehörige. Anbei eine Übersicht der einzelnen Bundesländer aus dem Jahr 2016: 

    €  4.207,01  Saarland
    €  4.126,82  Nordrhein-Westfalen
    €  4.009,86  Hamburg
    €  3.862,71  Rheinland-Pfalz
    €  3.850,06  Baden-Württemberg
    €  3.841,58  Berlin
    €  3.724,66  Hessen
    €  3.668,23  Bremen
    €  3.440,62  Bayern
    €  3.272,41  Schleswig-Holstein
    €  3.228,42  Niedersachsen
    €  3.128,41  Brandenburg
    €  2.949,85  Sachsen
    €  2.933,76  Thüringen
    €  2.927,45  Mecklenburg-Vorpommern
    €  2.768,81  Sachsen-Anhalt

    Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

    Politik stellt Pflegesituation unrealistisch dar...

    Das Thema Pflege

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