Kassen-Gutachten fordert Milliarden vom Bund für Corona-Politik
(144 x gelesen)Kassen-Gutachten fordert Milliarden vom Bund für Corona-Politik
Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen lt. einem aktuellen Rechtsgutachten verpflichtet, der Pflegeversicherung die während der Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten in Milliardenhöhe vollständig zu erstatten. Die juristische Beurteilung zeigt, dass es sich bei der Bezahlung von Pflege-Boni für Beschäftigte oder der Finanzierung der Corona-Tests um gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt, welche aus Steuermitteln zu leisten sind, so das Gutachten der Krankenkasse DAK-Gesundheit - dieses liegt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor.
Verfassungswidrige Zweckentfremdung
Bei der Verwendung von Beitragsgeldern der Kassenpatienten für Corona-Maßnahmen, handelt es sich um eine verfassungswidrige Zweckentfremdung. Die Juristin Dagmar Felix von der Universität Hamburg argumentiert in der Expertise: "Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden."
Kosten von € 6 Milliarden offen
Die staatlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona führten bei der Pflegeversicherung nach Angaben der DAK zu Mehrausgaben in Höhe von rund € 13 Milliarden. Bisher beglich der Bund allerdings nur einen Teil dieser Ausgaben; nach wie vor sind lt. DAK und weiterer Kassen noch im
Eigenanteil in der Pflegeversicherung – Lücke steigt trotz jüngst erhöhter Zuschüsse weiter
(617 x gelesen)Eigenanteil in der Pflegeversicherung – Lücke steigt trotz jüngst erhöhter Zuschüsse weiter
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 16.02.2024 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Obwohl der Gesetzgeber Pflegebedürftige in Pflegeheimen mit höheren Zuschüssen entlasten will, steigt die Höhe ihres Eigenanteils. Das bemängelt der Versicherer Universa. Denn Investitionskosten sowie Kosten für Kost und Logis machen den größten Teil aus und müssen weiterhin selbst getragen werden.
Zuzahlungen um 19 Prozent gestiegen
Im Jahr 2023 sind im Vergleich zu 2022 die Zuzahlungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen um 19 Prozent gestiegen – obwohl es gleichzeitig mehr Zuschläge gibt, die genau diesen Anteil begrenzen sollen. Beispielsweise übernimmt die Pflegekasse jetzt im ersten Jahr 15 Prozent (vorher 5 Prozent) als Zuschuss. Ab dem vierten Jahr sind es sogar 75 Prozent (vorher 70 Prozent).
€ 165 mehr
Darauf weist die Universa Krankenversicherung hin und zitiert Zahlen vom Verband der Ersatzkrankenkassen: Demnach zog der bundesdurchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege im Vergleich zum Vorjahr im ersten Jahr einer Unterbringung um € 165 auf monatlich € 2.576 an. Auch in der höchs
Eigenanteil im Pflegeheim steigt 2023 um 19 Prozent
(1257 x gelesen)Eigenanteil im Pflegeheim steigt 2023 um 19 Prozent
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 17.01.2024 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Im Vergleich zum Jahr 2022 sind im vergangenen Jahr die pflegebedingten Zuzahlungen für Bewohnende in Pflegeheimen um 19 Prozent gestiegen. Und das trotz neu eingeführter Zuschläge, die den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen begrenzen sollen. Damit liegt die Belastung für die Bewohnenden wieder auf dem Niveau des Jahres 2021 und damit so hoch wie vor der Einführung der Zuschläge. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).
Durchschnittliche Gesamtbelastung € 2.267
Durchschnittlich € 569 pro Monat zahlte die Pflegeversicherung für den pflegebedingten Teil und durchschnittlich € 874 mussten Pflegebedürftige in Heimen selbst übernehmen. Dazu kamen € 909 für Unterkunft und Verpflegung sowie 484 Euro für Investitionskosten. Das bedeutet eine durchschnittliche Gesamtbelastung von € 2.267 monatlich.
Kosten werden weiter steigen
Für Bewohnende mit Wohndauer von mehr als drei Jahren, das betreffe rund 40 Prozent der vollstationär Pflegebedürftigen, sei der Eigenanteil geringer ausgefallen. „Insgesa
Ein Viertel aller Pflegebedürftigen ist jünger als 65 Jahre
(1471 x gelesen)Ein Viertel aller Pflegebedürftigen ist jünger als 65 Jahre
Es ist hinlänglich bekannt, dass mit zunehmendem Alter die Gefahr steigt pflegebedürftig zu werden. Doch nicht nur hochbetagte Personen sind davon betroffen, sondern auch jüngere Menschen - das belegen aktuelle Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach ist fast jeder vierte Pflegebedürftige, der einen entsprechenden Pflegegrad zugesprochen bekam, unter 65 Jahre.
Steigende Zahl pflegebedürftiger Personen
Zudem geht aus den Daten des Bundesgesundheitsministeriums hervor, dass die Zahl der pflegebedürften Personen rasant ansteigt. So waren zum 31.12.2022 ca. 5,187 Millionen Menschen auf Pflegeleistungen angewiesen. Knapp 4,88 Millionen dieser Bürger sind gesetzlich pflegeversichert, folglich in der sozialen Pflegeversicherung; weitere 311.586 Personen bezogen Pflegeleistungen über eine private Pflegepflichtversicherung.
Verdoppelung innerhalb von 10 Jahren
In den vergangenen 10 Jahren verdoppelte sich die Zahl der Pflegebedürften. Zum Vergleich - 2012 gab es in Deutschland nur ca. 2,5 Millionen. Die Hauptgründe dafür sind eine steigende Lebenserwartung und die Alterung der Gesellschaft. Zudem trugen gesetzliche Änderungen dazu bei. Damit haben seit den Pflegestärkungsgesetzen unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) - die in mehreren Stufen zwischen 2015 und