Wer tot sein muss, damit Ehepartner alles erben
(404 x gelesen)Wer tot sein muss, damit Ehepartner alles erben
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 14.08.2024 von Sabine Groth. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Über den Tod sprechen die meisten nicht gern. In der Ruhestandsplanung ist das Thema aber ein Muss. Dabei geht es zum einen um die Absicherung von Hinterbliebenen, beispielsweise Ehepartnern. Gerade wenn größere Vermögen vorhanden sind, geht es aber auch um die möglichst (steuer-)optimale Übertragung des Vermögens an die Erben. Dazu muss zunächst einmal sichergestellt sein, dass im Todesfall das Kapital an die Personen fließt, die es bekommen sollen.
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Sie legt fest, welche Nachkommen und Verwandten in welcher Reihenfolge erben. Da Ehepartner eine gesonderte Stellung einnehmen, kann es in manchen Fällen zu ungewollten Überraschungen kommen. Vor allem kinderlose Ehepaare sind sich oft nicht bewusst, dass sie mögliche Miterben haben.
Das Gut rinnt wie das Blut
Im deutschen Erbrecht werden die Nachkommen in mehrere Gruppen eingeteilt. Zu den Erben erster Ordnung zählen die direkten Nachkommen der Verstorbenen, also der Erblasser. Das sind die Kinder und deren Nachkommen (Enk