Beitragsentwicklung GKV oder PKV – wo fahren Versicherte besser?

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 05.03.2024 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.

    Tippen Sie mal: Wo gab es in den vergangenen 20 Jahren im Schnitt größere Beitragssteigerungen – in der privaten Krankenversicherung oder bei den gesetzlichen Kassen? Die Antwort: In der GKV. Dort erhöhten sich die Beitragseinnahmen zwischen 2004 und 2024 um durchschnittlich 3,2 Prozent jährlich. In der PKV waren es 2,8 Prozent.

    PKV-Beiträge steigen oft jahrelang gar nicht

    Das kommt für viele überraschend – steht die private Krankenversicherung doch noch immer im Ruf, ihre Kundinnen und Kunden mit übermäßigen Beitragserhöhungen zu belasten. Dass dies auf einen längeren Zeitraum betrachtet keineswegs so ist, zeigen die erwähnten Zahlen. Woher kommt also dieser – falsche – Eindruck?

    Der Grund: Im Gegensatz zur Entwicklung in der GKV gibt es bei den privaten Versicherern oft jahrelang überhaupt keinen Beitragsanstieg, dann dafür in einem etwas größeren Sprung und nur bei einzelnen Tarifen. „Das liegt an den gesetzlichen Regelungen, die genau vorschreiben, wann ein Krankenversicherungsunternehmen die Beiträge anpassen darf“, erklärt ein Sprecher d

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    Wann ist eine Rückkehr möglich? Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 14.02.2024 von Achim Nixdorf. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.

    Wer einmal privat krankenversichert ist, kommt nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. So lautet ein gängiges Vorurteil. Doch das stimmt so nicht: Bis zum 55. Geburtstag gibt es für privat krankenversicherte Personen verschiedene Wege, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Sind sie 55 Jahre alt oder älter, ist ihnen der Weg meist versperrt – aber auch hier gibt es noch Möglichkeiten.

    Wechsel unwiderruflich?

    Die Entscheidung, sich eine private Krankenversicherung zu suchen, hängt für viele Menschen mit unterschiedlichen Faktoren zusammen. Dazu gehören individuelle Bedürfnisse, finanzielle Möglichkeiten und der Wunsch nach mehr und besseren Leistungen als sie in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sind. Allerdings taucht in dem Prozess der Entscheidungsfindung oft auch die Frage auf, ob ein Wechsel unwiderruflich ist, oder ob es auch ein Zurück von der PKV in die GKV geben kann.

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    Fakten statt Vorurteile – die fünf größten Mythen über die private Krankenversicherung

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 24.01.2024 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.

    Vorurteil 1: Die Leistungen der gesetzlichen Kassen reichen doch aus

    Fakt ist: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für alle Mitglieder zum größten Teil identisch und im Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die GKV garantiert also die medizinische Grundversorgung, wobei Leistungen im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Wer mehr möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen.

    Im Gegensatz dazu überlässt die private Krankenversicherung ihren Versicherten selbst die Entscheidung darüber, wie sie sich im Einzelfall behandeln lassen wollen. Vielfach werden dabei bereits Kosten für neue Behandlungsmethoden übernommen, die in der GKV noch gar nicht vorgesehen sind. Privatversicherte profitieren in der Regel außerdem von höheren Zahnleistungen oder einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Ein weiterer Vorteil: Die vertraglich vereinbarten Leistung

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    Balkonkraftwerke in Hausratversicherung und Öffnung für Wechselwillige mit Psychotherapie-Erfahrung in der PKV

    Versicherer nehmen Balkonkraftwerke in Musterbedingungen auf

    Rund 270.000 Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Steckersolargeräte, haben die Deutschen 2023 auf und an ihren privaten Balkonen in Betrieb genommen – laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist das eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherer haben auf den Boom reagiert und kürzlich erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherungen vorgestellt. Wer künftig eine daran orientierte Police abschließt, kann also nach Blitzeinschlägen, Überspannungs- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl auf den Schutz vertrauen.

    Alle anderen sollten ihren Versicherungsumfang prüfen (lassen) und die Anlage gegebenenfalls dem Versicherer melden. Bei Immobilienbesitzern greift je nach Installationsort die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Nicht zu vergessen ist auch das Haftpflichtrisiko, etwa für den Fall, dass die Anlage vom Balkon herabstürzt oder einen folgenreichen Kurzschluss verursacht. Für größere Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige, speziell auf den Bedarf zugeschnittene Versicherungspolicen.

    PKV: Vorsichtige Öffnung für Wechselwillige mit Psychotherapie-Erfahrung

    In aller Regel haben Menschen, die bereits eine Psychotherapie durchlaufen haben, es beim Abschlu

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