Hausratversicherung - fehlende Leistung bei Rußschäden

Eine Szene, die sicher vielen Menschen bekannt vorkommt: der Braten steht auf dem Ofen und gerät aus dem Blick. Am 17. Februar 2021 ereignete sich ein derartiger Vorfall bei einer Familie in Chemnitz, der schließlich zu einem teurem Rechtsstreit führte. Auf einem eingeschalteten Kochfeld wurde ein Topf zurückgelassen, sodass sich der Inhalt stark aufheizte; dies wurde jedoch erst bemerkt, als dichte Rauchschwaden durch die Wohnung zogen. Die Folgen waren katastrophal, denn sämtliches Inventar war mit einem rußigen Film überzogen und die komplette Wohnung roch stark nach Rauch. Der entstandene Schaden belief sich gesamt auf über € 73.000 und diesen Betrag stellte die Familie ihrer Hausratversicherung in Rechnung.

Brand oder nicht?

Die Versicherungsgesellschaft verweigerte allerdings die Zahlung. Zwar waren die Schäden offenkundig, denn massive Rauchentwicklung, Rauchablagerung und Brandgeruch hatten große Teile der Wohnungseinrichtung unbrauchbar gemacht. Aus Sicht der Versicherung lag kein Brand vor, der nach den Versicherungsbedingungen als versichertes Ereignis gilt. Ohne diesen sah die Gesellschaft keinen Anspruch auf Leistung.

Die geschädigte Familie brachte den Einwand vor, dass die Ruß- und Qualmschäden eine direkte Folge der Rauchentwicklung waren und damit ebenfalls versichert seien. Zudem v

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