Wer verlässt sich auf die staatliche Erwerbsminderungsrente?
(20 x gelesen)Wer verlässt sich auf die staatliche Erwerbsminderungsrente?
Bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für deren Mitglieder, die aufgrund von Krankheit den Anschein auf eine wunderbare Lösung im Rahmen der sozialen Sicherung erweckt. In der Realität weist sie jedoch erhebliche Defizite auf.
Bestehende Arten der Rente bei Arbeitsunfähigkeit
Seit dem 01.01.2001 gilt hierzulande ausnahmslos die Erwerbsminderungsrente. Vorher fand die die Berufsunfähigkeitsrente Anwendung, die allerdings ab der Gesetzesänderung lediglich noch für die Geburtenjahrgänge bis 1961 greift. Aber worin liegt nun eigentlich der Unterschied zwischen den beiden staatlichen Leistungen?
Die Berufsunfähigkeitsrente (die in dieser Form heute ausschließlich von privaten Versicherern angeboten wird) leistet, wenn die versicherte Person nicht mehr in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf tätig sein kann - beispielsweise galt ein Metzgermeister mit Bandscheibenvorfall als berufsunfähig. Diese Konstellation war jedoch mit erheblichen Kosten verbunden und somit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein Dorn im Auge und daher wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt.
Definition der Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente tritt in Kraft, sobald die versicherte Person keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann