Wer verlässt sich auf die staatliche Erwerbsminderungsrente?

Bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für deren Mitglieder, die aufgrund von Krankheit den Anschein auf eine wunderbare Lösung im Rahmen der sozialen Sicherung erweckt. In der Realität weist sie jedoch erhebliche Defizite auf.

Bestehende Arten der Rente bei Arbeitsunfähigkeit

Seit dem 01.01.2001 gilt hierzulande ausnahmslos die Erwerbsminderungsrente. Vorher fand die die Berufsunfähigkeitsrente Anwendung, die allerdings ab der Gesetzesänderung lediglich noch für die Geburtenjahrgänge bis 1961 greift. Aber worin liegt nun eigentlich der Unterschied zwischen den beiden staatlichen Leistungen?

Die Berufsunfähigkeitsrente (die in dieser Form heute ausschließlich von privaten Versicherern angeboten wird) leistet, wenn die versicherte Person nicht mehr in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf tätig sein kann - beispielsweise galt ein Metzgermeister mit Bandscheibenvorfall als berufsunfähig. Diese Konstellation war jedoch mit erheblichen Kosten verbunden und somit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein Dorn im Auge und daher wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt.

Definition der Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente tritt in Kraft, sobald die versicherte Person keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann bzw. dies nur eingeschränkt möglich ist. Dabei werden verschiedene Stufen unterschieden:
die volle Erwerbsminderungsrente erlangt, wer als versicherte Person nur noch maximal drei Stunden pro Tag einer Beschäftigung nachgehen kann.
Ein Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente kommt bei einer möglichen Tätigkeit von mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag zum Tragen, über sechs Stunden besteht kein Anspruch.

Wann besteht generell ein Anspruch?

Voraussetzung ist, dass der Betroffene Mitglied in der Deutschen Rentenversicherung ist - Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten auch keine Leistung. Es gilt, zum Eintritt des Leistungsfalles müssen in den zurückliegenden 60 Monaten mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet worden sein. Hier offenbart sich die erste echte Lücke. Berufseinsteiger, die nach viereinhalb Jahren Berufstätigkeit erwerbsgemindert werden, haben keinen Rentenanspruch. Ausnahme: der Leistungsfall tritt durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall ein oder wenn die volle Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Ende der Schulzeit bzw. der Ausbildung erfolgt. Dazu müssen jedoch innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens für ein Jahr Pflichtbeiträge entrichtet worden sein.

Beschäftigung im nicht erlernten oder zuvor ausgeübten Bereich

Wo liegt nun also der Unterschied zwischen Erwerb und Beruf? Das lässt sich am besten an einem Beispiel verdeutlichen. Ein Zahnarzt verliert durch einen Unfall eine Hand und kann deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben. Hat er im Vorfeld eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, zahlt diese die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Die DRV sieht im Verlust einer Hand jedoch keine Einschränkung einen anderen Erwerb, wie etwa als Pförtner in einem Gebäudekomplex, nachzugehen. Angesichts der Gegebenheit, dass er auch mit nur einer Hand mehr als sechs Stunden sitzen oder stehen kann, entfällt auch der Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente.

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben nur wenige

Gesteigert wird die verwehrte Leistung auf eine Erwerbsminderungsrente noch durch die Tatsache, dass der Rentenanspruch auch dann entfällt, wenn der gesamte Arbeitsmarkt in Deutschland keinen entsprechenden Pförtner sucht. Es zählt lediglich der Sachverhalt, dass der Zahnarzt theoretisch als Portier arbeiten kann.

Nicht alle Arbeitnehmer haben die Möglichkeit ein großes finanzielles Polster aufzubauen, aber jeder kann in die Situation kommen, dass er - obwohl nicht mehr im alten Beruf einsetzbar - spekulativ einen anderen Erwerb nachgehen kann. Findet man jedoch keine Anstellung, bleibt nur noch das Bürgergeld. Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die finanziell unabhängig sind, beispielsweise durch Erbschaften oder die sich von anderen Menschen materiell unterstützen lassen. Damit ist in den meisten Fällen der wirtschaftliche und soziale Abstieg vorprogrammiert.

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe ihrer individuellen Ansprüche finden die Mitglieder der DRV in der jährlichen Renteninformation. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenwert x Rentenartfaktor = Erwerbsminderungsrente.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung umfasst etwa 28 Prozent des letzten Bruttoeinkommens und muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. In aktuellen Zahlen ausgedrückt betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Jahr 2023 € 978 monatlich.

Komplexes Prüfverfahren und temporäre Leistungsbegrenzung

Die Prüfung einer Erwerbsminderungsrente ist kompliziert und kann bisweilen länger als ein Jahr dauern. Bis zur Entscheidung fließen keinerlei Leistungen. Zudem werden rund 40 Prozent der Anträge abgelehnt. Diese Fakten verdeutlichen eindrücklich, dass die staatliche Leistung, wie übrigens in vielen anderen Bereichen auch, völlig unzureichend ist und im Falle einer Berufsunfähigkeit eine riesige Versorgungslücke hinterlässt. Besonders weil Erwerbsminderungsrenten meist auch nur befristet und rasch wieder eingestellt werden, falls sich der Gesundheitszustand des Betroffenen entsprechend bessert.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Um im Worst Case den sozialen Abstieg zu vermeiden, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung existenziell wichtig. Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen unter: 09232-70880.

 

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