Gründe für Vollmachten und Testamente bei Unternehmern

Fällt der Unternehmer plötzlich aus, bestehen für sein Lebenswerk akute Gefahren. Unternehmervollmacht und - testament bieten elementare Vorkehrungen, unabhängig von der gewünschten Rechtsform.

Beispiel aus der Praxis

Ein Geschäftsmann verstirbt nachdem er einige Zeit im Koma lag. Schon während seiner Zeit der Bewusstlosigkeit beginnen die Probleme, wer trifft unternehmerische Entscheidungen. Nach seinem Tod werden diese noch größer - es gibt kein Testament. Er hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Häufig bleibt ungeachtet, dass bei einem Einzelunternehmen der Nachlass auf alle Erben übergeht, d.h. diese bilden eine Erbengemeinschaft. Somit ist keine der Personen in der Lage alleine Entscheidungen zu treffen. Bei minderjährigen Kindern schaltet sich zudem das Familiengericht ein.

Diese gesetzlichen Regelungen sind vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland nicht bekannt. Einfache Lösungen werden daher aufgeschoben oder bleiben gänzlich auf der Strecke. Tritt dann der Ernstfall ein, ist es für eine Entscheidung zu spät.

Anbei eine Zusammenfassung auftretender Probleme:

Kontovollmacht erlischt

Liegt keine Unternehmervollmacht vor, beauftragt das Betreuungsgericht einen Betreuer für das Unternehmen. Dieser hat die Pflicht, das Vermögen zu erhalten. Daher erlischt di

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