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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Was bei der Absicherung von Vereinen zu beachten ist

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 19.03.2024 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.

Beunruhigend – anders kann man das nicht nennen. Es geht darum, wie viele Vereine nur einen Schadensfall von ihrer Auflösung entfernt sind. Wie ernst die Lage ist, hat eine Umfrage des Versicherers Hiscox vor gut einem Jahr offenbart. Danach wissen die Vereinsverantwortlichen schon sehr gut Bescheid, welchen Risiken sie gegenüberstehen. In der Praxis sind sie aber nur schlecht abgesichert.

Ein Beispiel: 58 Prozent der 1.000 Befragten halten eine Versicherung für Personen- und Sachschäden für sehr wichtig. Nur 47 Prozent sind dagegen aber tatsächlich abgesichert. Nur 23 Prozent haben eine Veranstalterhaftpflicht und nur 17 Prozent eine Vermögensschadenhaftplicht. Vereinsarbeit im versicherungsleeren Raum könnte man das nennen.
Nachholbedarf gebe es auch in Sachen persönliche Haftung der Vereinsorgane wie Vorstand und Schatzmeister. „Den wenigsten ist bewusst, dass ein Vorstandsmitglied auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit persönlich haftbar gemacht werden kann“, sagt Michael Staschik, Leiter Haftpflicht-Gewerbe bei der Nürnberger.

Der Vereinsvors

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