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Was bei der Absicherung von Vereinen zu beachten ist

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 19.03.2024 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.

Beunruhigend – anders kann man das nicht nennen. Es geht darum, wie viele Vereine nur einen Schadensfall von ihrer Auflösung entfernt sind. Wie ernst die Lage ist, hat eine Umfrage des Versicherers Hiscox vor gut einem Jahr offenbart. Danach wissen die Vereinsverantwortlichen schon sehr gut Bescheid, welchen Risiken sie gegenüberstehen. In der Praxis sind sie aber nur schlecht abgesichert.

Ein Beispiel: 58 Prozent der 1.000 Befragten halten eine Versicherung für Personen- und Sachschäden für sehr wichtig. Nur 47 Prozent sind dagegen aber tatsächlich abgesichert. Nur 23 Prozent haben eine Veranstalterhaftpflicht und nur 17 Prozent eine Vermögensschadenhaftplicht. Vereinsarbeit im versicherungsleeren Raum könnte man das nennen.
Nachholbedarf gebe es auch in Sachen persönliche Haftung der Vereinsorgane wie Vorstand und Schatzmeister. „Den wenigsten ist bewusst, dass ein Vorstandsmitglied auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit persönlich haftbar gemacht werden kann“, sagt Michael Staschik, Leiter Haftpflicht-Gewerbe bei der Nürnberger.

Der Vereinsvors

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Ehrenamt - über die Hälfte der Vereinsvorstände ohne Haftpflicht-Schutz

Weniger als die Hälfte (46 Prozent) der deutschen Vereinsvorstände sorgen mit einer Haftpflicht-Police vor, die im Ehrenamt Schäden absichert. Des weiteren besitzen nur gut 20 Prozent der Vereine (22,8 Prozent) eine Veranstalterhaftpflicht, obwohl mehr als jeder zweite (54 Prozent) Events durchführt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Marktforschers Civey bei Entscheidern in deutschen Vereinen.
Im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox wurden im August diesen Jahres 1.000 Personen zu ihrer Risikoeinschätzung sowie der Absicherung ihres Vereins befragt, die haupt- oder ehrenamtlich Verantwortung in der Verwaltung oder Organisation eines eingetragenen Vereins mit einem jährlichen Budget von weniger als € 10 Millionen tragen.

Existenzbedrohung bei Schäden

„Vor allem Vereinsmitglieder in leitender Funktion müssen bei mangelnder Absicherung schnell mit persönlicher Haftung rechnen. Aber auch einfache Sach- oder Personenschäden sowie Vermögenshaftpflichtschäden, die sich in der tagtäglichen Vereinsarbeit selten gänzlich vermeiden lassen, können gerade für kleine Vereine schnell existenzbedrohend werden“, so Mario Hartmann, Experte vom Spezialversicherer Hiscox.

Vermögensschäden zählen zu den häufigsten Risiken

Über eine Vermögensschadenhaftpflicht verf1y1z2

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