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Neun Steuertipps für 2015/16

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Jan 15 2016

Neun Steuertipps für 2015/2016

In folgender Aufstellung sind einige wichtige steuerliche Hinweise für Arbeitnehmer und Unternehmer zum Jahreswechsel 2015/2016 zusammengefasst. Sie reichen von A wie Abgabe der Steuererklärung bis U wie Unterhaltsaufwendungen.

1. Rückwirkende Veranlagung bis 2012

Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können bis 31. Dezember 2016 noch rückwirkend bis zum Steuerjahr 2012 eine Veranlagung beantragen. Meist lohnt es sich, da in den vergangenen Jahren durchschnittlich € 900 erstattet wurden.

2. Rechtzeitig Abgabe der Einkommensteuererklärung

Wer zur steuerlichen Veranlagung verpflichtet ist und die Einkommensteuererklärung für 2014 noch nicht eingereicht hat, muss sich beeilen. Für das Steuerjahr 2015 ist noch Zeit bis zum 31. Mai 2016, danach darf das Finanzamt Verspätungszuschläge von bis zu zehn Prozent der festgesetzten Einkommensteuer erheben. Diese Frist kann nur von steuerberatenden Berufen ohne Begründung bis zum Ende des Kalenderjahres verlängert werden.

3. Nutzen von Freibeträgen

Um den Steuerabzug zu minimieren, ist es sinnvoll voraussichtlich abzugsfähige Kosten als Freibeträge in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

Nachfolgend einige Beispiele dazu:
- erhöhte Werbungskosten durch einen langen Anfahrtsweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Kosten be

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