Beschwerdeaufkommen beim Versicherungsombudsmann und Betrug bei Versicherungsschäden
(588 x gelesen)Beschwerdeaufkommen beim Versicherungsombudsmann und Betrug bei Versicherungsschäden
Beschwerdeaufkommen beim Versicherungsombudsmann wieder auf Normalniveau
Nach einem weiteren Rückgang 2022 hat sich die Zahl der Beschwerden über Versicherer beim Versicherungsombudsmann im vergangenen Jahr wieder dem vorherigen Niveau angenähert. Rund 18.000 Fälle wurden an die Schlichtungsstelle herangetragen, ein Plus von gut 13 Prozent, das sich durch fast alle Sparten zieht. Der bisherige Ombudsmann Wilhelm Schluckebier und seine Nachfolgerin Sibylle Kessal-Wulf, die seit April als erste Versicherungsobfrau an der Spitze des eingetragenen Vereins steht, sehen vor allem Pandemie-Effekte als Triebfeder dieser Entwicklung. „Die Menschen sind wieder aktiver und mobiler. Und damit verhalten sie sich auch risikoträchtiger“, so Kessal-Wulf.
Die auf den ersten Blick stattliche Zahl von 18.000 Fällen relativiert sich, wenn man sie ins Verhältnis zu den über 470 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland setzt: Die Beschwerdequote beträgt weniger als 0,004 Prozent.
Der Versicherungsombudsmann e. V. vermittelt kostenlos und neutral bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherern. Bis zu einem Wert von € 10.000 kann er Versicherer zu Zahlungen verpflichten, wenn seine jeweilige Prüfung eine Leistungspflicht ergibt.
Betrug kostet Versichertengemeinschaft über
Beschwerden-Tiefstwert und Absicherung von Wärmepumpen
(2953 x gelesen)Beschwerden-Tiefstwert und Absicherung von Wärmepumpen
Versicherungsombudsmann verzeichnet Beschwerden-Tiefstwert
2022 gingen beim Versicherungsombudsmann rund 15.900 Beschwerden ein, ein Rückgang von fast 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weniger waren es zuletzt 2005. Zur Einordnung: In Deutschland werden circa 465 Millionen Versicherungsverträge unterhalten. Rechnerisch kommt also eine Beschwerde auf gut 29.000 Verträge.
Der derzeitige Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier führt den Rückgang im Wesentlichen darauf zurück, dass 2022 keine nennenswerten Sondereffekte aufgetreten sind, wie sie in den Vorjahren für jeweils mehrere Hundert Beschwerden gesorgt hatten. Zudem habe möglicherweise die Krisenlage mit Ukrainekrieg und Rekordinflation die Aufmerksamkeit der Bundesbürger von individuellen Problemen weggelenkt.
Die Institution des Versicherungsombudsmanns, organisiert in Form eines Vereins, dient der außergerichtlichen Streitschlichtung und steht allen Versicherten kostenlos offen, die Entscheidungen unabhängig überprüfen lassen möchten. Versicherer können vom Ombudsmann bis zu einem Streitwert von € 10.000 zur Zahlung verpflichtet werden.
Sind Wärmepumpen über die Gebäudeversicherung abgedeckt?
Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehör
Unfallversicherung Schadenbeispiele - wann leistet der Versicherer?
(5175 x gelesen)Unfallversicherung Schadenbeispiele - wann leistet der Versicherer?
Laut Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestanden hierzulande im Jahr 2019 rund 25,8 Millionen Unfallversicherungsverträge. 564 Beschwerden erreichten in dieser Versicherungssparte den Versicherungsombudsmann - im Vorjahr waren es 619 Fälle.
Aufgabe des Versicherungsombudsmannes
Der Versicherungsombudsmann Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier (Leipziger Str. 121, 10117 Berlin) vermittelt bei Unstimmigkeiten zwischen Versicherern und Kunden. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht fungiert als unabhängige und kostenfreie Anlaufstelle für Versicherte, die sich ungerecht behandelt fühlen. Im Zuge einer außergerichtlichen Streitbeilegung ist er berechtigt Versicherer bei Streitwerten bis € 10.000 zur Leistung zu verpflichten.
Gutachten sind häufiger Beschwerdegrund
Wie in den Vorjahren auch, war die Relevanz der für die Abrechnung der Versichertenleistung herangezogenen Gutachten ein häufiger Beschwerdegrund. Regelmäßig zweifeln geschädigte Kunden die Neutralität der Sachverständigen an, da diese von den Versicherungsgesellschaften beauftragt (und bezahlt) werden.
Das ist keine einfache Situation für den Ombudsmann, der selbst nicht als Gutachter auftreten darf. Im ersten Schritt kann er nicht mehr tun als dar
BGH trifft kundenunfreundliches Urteil zu gekürzter Überschussbeteiligung
Erst kürzlich reduzierte der Branchenprimus Allianz den Rechnungszins einiger Rentenversicherungstarife von ehemals 1,75 auf nunmehr 1,25 Prozent. 750.000 Verträge fallen diesem Beschluss zum Opfer, bei denen nun die betroffenen Kunden weniger garantierte Rente erhalten. Getreu dem Motto eine schlechte Nachricht kommt selten alleine, dringt eine Streitigkeit an die Öffentlichkeit, die ein negatives Licht auf die Allianz Lebensversicherung wirft. Hier geht es um die grundsätzliche Frage der Versicherungskonzerne, ob ein Versicherer die Überschussbeteiligung der Kunden senken darf, um einen vorgeschriebenen Sicherungsbedarf zu decken, während er aber gleichzeitig Gewinne an den Mutterkonzern abführt?
Überschussbeteiligung fast halbiert
Nun hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Fall zu entscheiden, bei dem sich die Überschussbeteiligung eines Versicherungskunden der Allianz nahezu halbierte. Ihm stellte man im Jahr 2010 Überschüsse von gut € 11.300 für einen 1987 abgeschlossenen Vertrag in Aussicht. Doch zum Ablauf des Vertrages im Jahr 2014 kam die böse Überraschung - nur knapp € 6.400 kamen zur Auszahlung. Der Kunde zog daraufhin vor Gericht, da für ihn der Verdacht aufkam, der Versicherer habe gegen das Ausschüttungsverbot verstoßen. Das Verbot bedeutet, dass ei