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Beschwerden-Tiefstwert und Absicherung von Wärmepumpen

Versicherungsombudsmann verzeichnet Beschwerden-Tiefstwert

2022 gingen beim Versicherungsombudsmann rund 15.900 Beschwerden ein, ein Rückgang von fast 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weniger waren es zuletzt 2005. Zur Einordnung: In Deutschland werden circa 465 Millionen Versicherungsverträge unterhalten. Rechnerisch kommt also eine Beschwerde auf gut 29.000 Verträge.

Der derzeitige Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier führt den Rückgang im Wesentlichen darauf zurück, dass 2022 keine nennenswerten Sondereffekte aufgetreten sind, wie sie in den Vorjahren für jeweils mehrere Hundert Beschwerden gesorgt hatten. Zudem habe möglicherweise die Krisenlage mit Ukrainekrieg und Rekordinflation die Aufmerksamkeit der Bundesbürger von individuellen Problemen weggelenkt.

Die Institution des Versicherungsombudsmanns, organisiert in Form eines Vereins, dient der außergerichtlichen Streitschlichtung und steht allen Versicherten kostenlos offen, die Entscheidungen unabhängig überprüfen lassen möchten. Versicherer können vom Ombudsmann bis zu einem Streitwert von € 10.000 zur Zahlung verpflichtet werden.

Sind Wärmepumpen über die Gebäudeversicherung abgedeckt?

Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehör

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Unfallversicherung Schadenbeispiele - wann leistet der Versicherer?

Laut Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestanden hierzulande im Jahr 2019 rund 25,8 Millionen Unfallversicherungsverträge. 564 Beschwerden erreichten in dieser Versicherungssparte den Versicherungsombudsmann - im Vorjahr waren es 619 Fälle.

Aufgabe des Versicherungsombudsmannes

Der Versicherungsombudsmann Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier (Leipziger Str. 121, 10117 Berlin) vermittelt bei Unstimmigkeiten zwischen Versicherern und Kunden. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht fungiert als unabhängige und kostenfreie Anlaufstelle für Versicherte, die sich ungerecht behandelt fühlen. Im Zuge einer außergerichtlichen Streitbeilegung ist er berechtigt Versicherer bei Streitwerten bis € 10.000 zur Leistung zu verpflichten.

Gutachten sind häufiger Beschwerdegrund

Wie in den Vorjahren auch, war die Relevanz der für die Abrechnung der Versichertenleistung herangezogenen Gutachten ein häufiger Beschwerdegrund. Regelmäßig zweifeln geschädigte Kunden die Neutralität der Sachverständigen an, da diese von den Versicherungsgesellschaften beauftragt (und bezahlt) werden.

Das ist keine einfache Situation für den Ombudsmann, der selbst nicht als Gutachter auftreten darf. Im ersten Schritt kann er nicht mehr tun als dar

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BGH trifft kundenunfreundliches Urteil zu gekürzter Überschussbeteiligung

Erst kürzlich reduzierte der Branchenprimus Allianz den Rechnungszins einiger Rentenversicherungstarife von ehemals 1,75 auf nunmehr 1,25 Prozent. 750.000 Verträge fallen diesem Beschluss zum Opfer, bei denen nun die betroffenen Kunden weniger garantierte Rente erhalten. Getreu dem Motto eine schlechte Nachricht kommt selten alleine, dringt eine Streitigkeit an die Öffentlichkeit, die ein negatives Licht auf die Allianz Lebensversicherung wirft. Hier geht es um die grundsätzliche Frage der Versicherungskonzerne, ob ein Versicherer die Überschussbeteiligung der Kunden senken darf, um einen vorgeschriebenen Sicherungsbedarf zu decken, während er aber gleichzeitig Gewinne an den Mutterkonzern abführt?

Überschussbeteiligung fast halbiert

Nun hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Fall zu entscheiden, bei dem sich die Überschussbeteiligung  eines Versicherungskunden der Allianz nahezu halbierte. Ihm stellte man im Jahr 2010 Überschüsse von gut € 11.300 für einen 1987 abgeschlossenen Vertrag in Aussicht. Doch zum Ablauf des Vertrages im Jahr 2014 kam die böse Überraschung - nur knapp € 6.400 kamen zur Auszahlung. Der Kunde zog daraufhin vor Gericht, da für ihn der Verdacht aufkam, der Versicherer habe gegen das Ausschüttungsverbot verstoßen. Das Verbot bedeutet, dass ei

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Aktuelle News zu Berufsunfähigkeit und Versicherungsombudsmann

Berufsunfähigkeitsversicherung: Prävention rückt in den Fokus

Psychische Leiden sind die Hauptursache für Berufsunfähigkeit (BU). Laut der aktuellen Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht fast jeder dritte Fall (29 Prozent) auf seelische Erkrankungen zurück. Tendenz: steigend, wie sich auch an den psychisch bedingten Fehlzeiten ablesen lässt, die sich zwischen 2006 und 2018 fast verdoppelt haben.

Um diesem unseligen Trend entgegenzuwirken, nehmen mehr und mehr Versicherer auch die Vorbeugung in den Fokus. Und zwar nicht nur Kranken-, sondern auch Berufsunfähigkeitsversicherer. Die neueste Entwicklung am Markt: BU-Policen, die den Versicherten Zugang oder Zuschüsse zu psychologischen Präventionsmaßnahmen gewähren. Das Spektrum reicht von Mental-Coach über Anti-Stress-App bis hin zu Online-Psychotherapie. Fruchtet eine solche Maßnahme, resultiert daraus eine Win-win-Situation – die Versicherten bleiben gesund, der Versicherer spart die Kosten für eine BU-Rente.

Experten betonen allerdings, dass für die Tarifauswahl andere Leistungsmerkmale wichtiger sind. Eine fundierte Beratung ist daher vor dem Vertragsschluss unabdingbar.

Versicherungsombudsmann zieht erste Bilanz

Seit gut einem Jahr vermittelt Versicherungsombudsmann Dr. h. c. Wilhelm Schluc

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