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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Vertragskündigung durch die Versicherungsgesellschaft

Kündigt der Versicherer den Versicherungsvertrag, trifft dies viele Kunden unerwartet. Häufig stellt sich die Frage, ist die Kündigung auch rechtens und welche Konsequenzen muss der Versicherungsnehmer erwarten.

Kündigung nach Schadensfall

Tatsächlich steht es Versicherungsgesellschaften in einigen Fällen zu, bestehende Verträge zu kündigen. Dabei sind ordentliche und außerordentliche Kündigungen zu unterscheiden, beide Formen sind rechtlich abgesichert. Grundsätzlich ist es dem Versicherer möglich den Vertrag bereits nach einem Schadensfall außerordentlich zu kündigen.

Erfolgen kann dies "frühestens bei der ersten Schadenzahlung und spätestens nach Abwicklung des Schadensfalls mit einer vierwöchigen Frist". Der Grund dafür ist das übergeordnete Ziel der Gesellschaften die Rentabilität des Vertrags zu erhalten. Zeigt sich nach einer Prüfung aufgrund eines Schadensfalls, dass die Betreuung des Kunden nicht mehr gewinnbringend ist, wird die Kündigung wahrscheinlicher.

Nur der betroffene Vertrag darf gekündigt werden

Insbesondere im Sachversicherungsbereich - speziell Wohngebäudeversicherungen alter Häuser - ist dies der Fall, da beispielsweise nach einem Leitungswasserschaden von weiteren Schäden auszugehen ist. Ansonsten gilt als Daumenregel, dass die Versicherer im Regelfall ab dem dritten Sc

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