Ergo Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz – eine Mogelpackung?
(3178 x gelesen)Ergo Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz – eine Mogelpackung?
Durch eine groß angelegte Werbekampagne der Ergo Versicherung soll der Verbraucher in den Glauben versetzt werden, dass es eine revolutionäre Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz gibt, die er noch abschließen kann, „wenn es eigentlich schon zu spät ist“.
Grundprinzip der Versicherung wird über Bord geworfen
Der Kunde darf diesen Vertrag sogar unterschreiben, wenn er bereits wegen Zahnproblemen in Behandlung ist. Ausgeschlossen sind lediglich Maßnahmen, deren Ursprung länger als sechs Monate zurück liegen. Damit wird das Grundprinzip der Versicherungswirtschaft über Bord geworfen, denn ein eingetretener Schaden lässt sich nachträglich nicht versichern. Ansonsten würde doch jeder erst eine Versicherung abschließen, wenn das Kind schon im Brunnen liegt. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass Versicherungen Wirtschaftsunternehmen sind, die mit den Kundenbeiträgen zumindest die Kosten für Vertragsverwaltung und Schadensfälle einnehmen müssen.
Weder Gesundheitsfragen, Wartezeit und Leistungsbegrenzung
Auf der Webseite der Ergo ist zu ihrem Produkt Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz zu lesen, dass bei Antragstellung keine Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Des weiteren erfolgt eine Annahme ohne Wartezeit und ohne Leistungsbegrenzung durch die Gesellschaft in den ersten Jahr
Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll
(2972 x gelesen)Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll
Eltern müssen bei der Absicherung und Vorsorge ihrer Kinder viele Entscheidungen treffen. Dazu gehört auch die Wahl für oder gegen eine private Krankenzusatzversicherung. Denn Zahnarztkosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig übernommen – auch nicht bei Kindern. Daher beginnen die privaten Zuzahlungen bereits bei Kunststofffüllungen oder einer Wurzelbehandlung.
Hälfte der Kinder in kieferorthopädischer Behandlung
Allerdings liegt der Schwerpunkt bei Kindern und Jugendlichen eher bei der Übernahme der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen (KFO). Denn laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) wird rund die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland kieferorthopädisch behandelt. Es ist also gut möglich, dass das eigene Kind in der Jugend eine Zahnspange bekommt.
Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur Grundversorgung
Die Rechnungen des Kieferorthopäden werden nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Die Kassen übernehmen 80 Prozent der Kosten für das erste Kind im Rahmen der medizinischen Grundversorgung. Wird zeitgleich ein Geschwisterkind behandelt, werden 90 Prozent erstattet. Da diese Kosten jedoch durch Zusatzleistungen während der Behandlungszeit recht hoch werden können, bleibt oft ein nicht unbeträchtlicher Teil für die Fa
Schutz vor hohen Zahnarztkosten
(7062 x gelesen)Schutz vor hohen Zahnarztkosten
In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnbehandlungen drastisch reduziert. Aktuell wird lediglich der sogenannte Festzuschuss übernommen.
Festzuschuss übernimmt 50 % der Standardtherapie
Der individuelle zahnmedizinische Befund – hier wird der Gesamtzustand des Gebisses berücksichtigt – entscheidet darüber, welche Zuzahlung die GKV leistet. Den Krankenkassen und Zahnärzten wird dafür eine Liste mit rund 50 Einzelbefunden übermittelt, auf deren Basis der jährlich angepasste Festbeitrag ausgewiesen ist. Je nach Ausgangssituation der Zähne vor einer Behandlung setzt sich der GKV-Anteil für den Patienten aus diversen Festzuschüssen zusammen. Dabei ist maßgeblich der jeweilige Befund über die Höhe ausschlaggebend. Die Krankenkassen beteiligen sich zu 50 % an der festgeschriebenen Regelversorgung bzw. Standardtherapie. Dieser Anteil lässt sich noch durch das Bonusheft, indem regelmäßigen Zahnarztbesuche dokumentiert sind, geringfügig steigern.
Bei höherwertiger Versorgung muss Patient in eigene Tasche greifen
Der Festzuschuss bei Zahnersatz bleibt immer gleich, unabhängig davon, ob sich der Patient für eine Standardtherapie oder eine höherwertige Versorgung entscheidet. Liegen die Kosten bei einer Regelversorgung beispielsweise bei € 1.000, erstattet die GKV € 50
Was taugt "Zahn-Ersatz-Sofort" von "Ergo Direkt"
(10201 x gelesen)„Zahn-Ersatz-Sofort“ der Ergo Direkt
Durch eine groß angelegte Werbekampagne der Ergo-Direkt soll der Verbraucher in den Glauben versetzt werden, dass es eine revolutionäre Zahnzusatz-Versicherung mit dem Namen „Zahn-Ersatz-Sofort“ gibt, die man abschließen kann, „wenn es eigentlich schon zu spät ist“.
Gegen das Grundprinzip der Versicherung
Der Versicherungsnehmer darf diesen Vertrag sogar unterzeichnen, wenn er bereits wegen Zahnproblemen in Behandlung ist. Ausgeschlossen seien lediglich Maßnahmen, deren Ursprung länger als 6 Monate zurückliegen. Damit wird ein Grundprinzip der Versicherungswirtschaft „über Bord“ geworfen. Denn ein eingetretener Schaden lässt sich nachträglich nicht versichern.
Auf ihrer Webseite teilt der Versicherer mit, dass bei Antragstellung keine Gesundheitsfragen zu beantworten seien. Des weiteren folge eine Annahme ohne Wartezeit und ohne Leistungsbegrenzung durch die Gesellschaft in den ersten Jahren.
Hoher Beitrag, geringe Leistung
Doch wo ist der „Haken“ bei diesem Produkt? Dieser Frage widmet sich Welt Online in einem aktuellen Beitrag. Resultat: Die Kosten sind hoch, die Zuschüsse mitunter sehr gering.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind mager
Wie sieht es mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnersatz aus? Die finanzielle Beteiligung beschränkt sich au