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Feb 24 2019

Fahrerflucht und ihre Folgen

Bei einem Auto wurde in einer engen Straße der Spiegel beschädigt, auf einem Parkplatz ein Fahrzeug leicht geschrammt – häufig kann ein als Bagatelle eingeschätzter Vorgang teure Folgen nach sich ziehen. Denn per Gesetz ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort unter Strafe gestellt. Damit soll die Beweissicherung erleichtert und das zivilrechtliche Interesse des Geschädigten gewahrt bleiben. Eine Rekonstruktion des Tathergangs im Nachhinein gestaltet sich oft schwierig und kann so zu erheblichen Streitigkeiten führen.

Strafrechtliche Konsequenzen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Weitere Straftatbestände, wie etwa fahrlässige Tötung gemäß
§ 222 StGB, fahrlässige Körperverletzung gemäß § 230 StGB oder unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB können in Betracht kommen. Eine noch härtere Bestrafung wegen vorsätzlichen Totschlages durch Unterlassen nach § 212 StGB, § 13 StGB kann erfolgen, wenn beispielsweise ein schwer verletztes Unfallopfer stirbt (vgl. BGH, Urteil 07.11.1991, AZ. 4 StR 451/91).

Punkte in Flensburg und weitere Strafen

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt zu Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder gar zum Entzug der Fahrerlaubnis - je nach Höhe des Schadens:

a) bis € 600
Den Fahrer erwartet eine Geldstrafe, das Verfahren wird jedoch im Regelfall eingestellt.

b) bis € 1.300
In diesem Fall richtet sich das Strafmaß nach der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens. Zusätzlich erhält der Fahrer zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein maximal dreimonatiges Fahrverbot.

c) über € 1.300
Übersteigt der Schaden € 1.300, werden drei Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe fällig, die das monatliche Nettogehalt übersteigen kann. Außerdem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Infolge dessen greift eine Sperrfrist, die im Regelfall mindestens ein halbes Jahr beträgt.

Im Fahreignungsregister in Flensburg bleiben die Punkte fünf Jahre gespeichert.

Regressansprüche der eigenen Kasko- oder Haftpflichtversicherung

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort hat versicherungsrechtliche Folgen, da es als Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalls gewertet wird. Dabei betragen die Regressansprüche im Regelfall € 2.500, im schwerwiegenden Fall sogar bis € 5.000. Sollte die Versicherungsgesellschaft bereits eine Zahlung an den Geschädigten geleistet haben, kann sie die Erstattung in voller Höhe vom Versicherungsnehmer fordern. Den Schaden am eigenen Fahrzeug übernimmt die Kaskoversicherung nicht bzw. nur anteilig.

Probleme mit der Rechtsschutzversicherung

Ebenso hat der Rechtsschutzversicherer das Recht, eine erteilte Deckung zu widerrufen und beispielsweise beglichene Anwalts- und Gerichtsgebühren zurückzufordern, insbesondere gilt dies bei einer Verurteilung. War jedoch die Verteidigung erfolgreich und das Verfahren wird eingestellt oder es kommt zum Freispruch, ist die Versicherung verpflichtet dafür aufzukommen.

Das richtige Verhalten

Laut Gesetz muss ein Unfallbeteiligter Angaben zu seiner Person, dem Fahrzeug und dem Bezug zum Unfall machen. Ist nun der Geschädigte nicht anwesend, darf der Unfallverursacher den Ort des Geschehens erst nach einer gewissen Zeitspanne verlassen, aber nur um die nächst erreichbare Polizeidienststelle aufzusuchen. Besser, sofort die Polizei zu verständigen, um den Unfall zu melden. Die landläufige Meinung, einen Zettel mit Namen und Telefonnummer hinter den Scheibenwischer zu klemmen reicht nicht aus, um den Verpflichtungen Genüge zu tun.

Wer ist Unfallbeteiligter?

Als Unfallbeteiligter gilt diejenige Person, die zur Verursachung des Schadens beigetragen haben kann. Glauben Sie allerdings nicht zu diesem Personenkreis zu gehören, sollten Sie sich sicher sein. Denn kommt im nach hinein der Staatsanwalt zu einem anderen Ergebnis, kann es zu einem Strafverfahren mit Eingangs beschriebenen Strafen kommen.

Verhalten Sie sich gesetzeskonform

Werden Sie jemals in einen Unfall verwickelt, dann verhalten Sie sich stets so, dass alle anderen daran Beteiligten die notwendigen Informationen bekommen. Damit räumen Sie keinesfalls ein, der Schadensverursacher zu sein, vielmehr vermeiden sie Ärger mit der Polizei und der Justiz. Eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, ihr Recht durchzusetzen. Sehen Sie dazu folgenden Clip.

 

 

 

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