Wohnungseinbrüche, Kritik an Vergleichsportalen und Run-Off der Lebensversicherer
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Weniger Wohnungseinbrüche, aber höhere Schadenssummen
Zum dritten Mal in Folge ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im vergangenen Jahr gesunken. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden insgesamt rund 110.000 Schadensfälle gemeldet, während es 2017 noch etwa 20.000 mehr waren. Damit hat die Zahl der Einbrüche den niedrigsten Stand seit 20 Jahren erreicht.
Der versicherte Schaden belief sich 2018 auf € 310 Millionen, nach € 360 Millionen im Vorjahr. Konterkariert wird die erfreuliche Entwicklung von einem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme um rund € 100 auf circa € 2.850 Euro. Nicht versicherte Fälle wurden in der GDV-Statistik allerdings nicht erfasst, das tatsächliche Einbruchsrisiko lässt sich also kaum beziffern.
Wer sich vor den finanziellen Schäden schützen will, kann dies mit einer Hausratversicherung tun. Neben Einbruchdiebstahl deckt die Police auch die Schadensquellen Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer und Vandalismus ab. Hinzu kommen je nach Tarif weitere Risiken wie Überspannungsschäden oder Elementargefahren – ein fundierter Vergleich lohnt sich.
Kartellamt will Vergleichsportale an die Kandare nehmen
Die Klagen über zweifelhafte Geschäftspraktiken von Online-Vergleichsportalen sind so alt wie diese selbst. Das Bundeskartellamt hat deshalb 36 führende Portale auf Verbraucherrechtsverstöße hin untersucht. Nun legten die Beamten ihren Abschlussbericht vor. Darin benennen sie zahlreiche Defizite, die auch den Versicherungsvergleich betreffen.
Wie bereits berichtet, herrschen oftmals Intransparenz und Unvollständigkeit. So werden auf einigen Portalen kaum mehr als die Hälfte der Anbieter in den Sparten Haftpflicht- und Hausratversicherung gelistet. Zudem wird den Nutzern oft nicht ausreichend verdeutlicht, woher die Daten für den Vergleich stammen und welche Kooperationen das Vergleichsunternehmen unterhält.
Das Kartellamt hält regulatorische Änderungen für nötig und fordert den Gesetzgeber auf, diese einzuleiten. Dass sich damit die vorherrschenden Mängel effektiv beseitigen ließen, glauben die Beamten jedoch nicht. Daher wünschen sie sich, dass die dauerhafte Aufsicht über die Portale auf das Kartellamt übertragen wird. Eine solche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sei eine „gezielte und wirksame Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung“.
Diskussion um Verkauf von Lebensversicherungs-Beständen neu aufgeflammt
In der andauernden Niedrigzinsphase fällt es vielen Lebensversicherern schwer, die in früheren Zeiten zugesagte Verzinsung zu erwirtschaften. Für einige der Anbieter lautet ein Ausweg: „Run-off“, also der Verkauf riesiger Versicherungsbestände an sogenannte Abwickler. Obwohl die vertraglich fixierten Ansprüche der Versicherten dabei geschützt sind, verunsichern solche Bestandsverkäufe viele Kunden. Aktueller Fall: die Veräußerung von rund vier Millionen Policen der Generali an den Abwickler Viridium – mehr in folgendem Blogartikel.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun mit einem Forderungspapier reagiert, das im Wesentlichen fünf Kriterien für eine faire – das Verbrauchervertrauen erhaltende – Abwicklung formuliert:
1. Bei einer Einstellung des Neugeschäfts sollten Versicherer ihre Kunden zeitnah gründlich informieren.
2. Bei einem geplanten Bestandsverkauf sollte ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.
3. Wechselt ein Run-off-Versicherer den Besitzer, sollten die an die Muttergesellschaft abgeführten Gewinne ohne Zeitbegrenzung für die Nachhaftung bereitgehalten werden.
4. In den veräußerten Versicherungsbeständen sollte für eine Übergangszeit (5 bis 10 Jahre) eine Interessenvertretung der Kunden installiert werden.
5. Mindestens 90 Prozent der Kostenüberschüsse sollten den Versicherten zugutekommen