Achtung Sparer - EU-Kommision bringt Einlagenschutz in Gefahr
(10257 x gelesen) im Arbeit als MaklerAchtung Sparer – EU-Kommission bringt Einlagenschutz in Gefahr
Deutsche Sparer vertrauen seit Generationen ihrer Hausbank. Sie lagern dort das Ersparte auf einem renditeschwachen Konto, anstatt unter ihrem Kopfkissen. Der Sparkunde verlässt sich darauf, dass es sicher verwahrt ist und glaubt an die Stabilität des Finanzsystems.
Einlagensicherung hat bisher funktioniert
Es gab für den Bankkunden in Deutschland bisher keinen Grund an diesem Prinzip zu zweifeln. Oder anders formuliert: die Ersparnisse waren gut abgesichert. Alle inländischen Kreditinstitute unterstehen der gesetzlichen Einlagensicherung. Zusätzlich unterhalten beispielsweise die Volks- und Raiffeisenbanken eine sogenannte Institutssicherung zum Schutz der Anlegergelder. Hierbei handelt es sich um eine Art Frühwarnsystem, das seinen Schutz weitaus eher als die reine Einlagensicherung entfaltet. Es soll von vornherein verhindert werden, dass die beteiligten Banken in existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten. So musste in den zurückliegenden 80 Jahren noch kein Genossenschaftskunde entschädigt werden.
EU-Kommissar Hill will gemeinsames europäisches Sicherungssystem
Der Sparschutz der Volks- und Raiffeisenbanken funktioniert ebenso wie der ihrer Mitbewerber. Allerdings ziehen am Himmel bereits dunkle Wolken auf, denn EU-Kommissar Jonathan Hill hat im November letzten Jahres ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem gefordert. In Deutschland stoßen die Vorschläge des Briten auf heftigen Widerstand. Es hagelt von vielen Seiten heftige Kritik und der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesbank, die Kanzlerin, die Wirtschaftsweisen sowie zahllose Wissenschaftler lehnen diese Pläne entschieden ab.
Aber warum diese Abneigung? Jonathan Hill will eine Vergemeinschaftung der bestehenden nationalen Einlagensicherungssysteme erreichen. Dafür sollen alle Geldhäuser bis 2024 pro Jahr € 6,8 Milliarden in einen gemeinsamen Fonds auf EU-Ebene überweisen. Wie üblich ist Deutschland, mit einem Anteil von mehr als € 2 Milliarden, Europas Zahlmeister. Nach den Plänen Brüssels werden dann aus diesem Topf dem Kunden Spareinlagen von bis zu € 100.000 bei Schieflage – egal bei welcher europäischen Bank – erstattet.
Deutschland haftet für alle
Unsere deutschen Banken und Sparkassen müssten also in Zukunft dafür gerade stehen, wenn in Portugal, Griechenland oder Zypern eine Bank Pleite geht, um deren Kunden auszuzahlen. Somit würden sie für Risiken einstehen, die sie nicht selbst verursacht haben. Gefährlich ist das auch deshalb, da die Bilanzrisiken der Kreditinstitute stark unterschiedlich sind. Während der Anteil der vom Ausfall gefährdeten Kredite in Zypern bei fast 50 Prozent liegt, sind es in Deutschland gerade einmal 2,5 Prozent. Somit ist zu erwarten, dass gesunde Banken in absehbarer Zeit für die Verluste unsolider Institute aufkommen müssen.
Wer vernünftig wirtschaftet, wird bestraft
Eine Einlagensicherung auf europäischer Ebene kippt das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft, nämlich die der Eigenverantwortung. Funktioniert ein risikobehaftetes Geschäft, profitiert einer. Geht es allerdings den Bach runter, haftet die Gemeinschaft. Folglich wird die Risikoneigung steigen und wer vernünftig wirtschaftet, wird bestraft – ein ordnungspolitischer Sündenfall.
Geforderte Standards bei weitem nicht erreicht
Für das deutsche Bankensystem birgt Hills Plan somit erhebliche Gefahren, da eine Aushebelung der bestehenden Schutzmechanismen droht. Es stellt sich die Frage: Warum wird nicht vorrangig auf eine Umsetzung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie gedrängt? Darin wurden im Jahr 2014 von den EU-Gesetzgebern die Standards für den Aufbau vorfinanzierter Sicherungstöpfe und die nationalen Sicherungssysteme festgelegt. In Deutschland werden diese Anforderungen von den Banken und Sparkassen längst erfüllt, während andere EU-Mitgliedsstaaten diese Richtlinien noch nicht in nationales Recht übertragen haben. Die Frist dazu ist bereits Mitte letzten Jahres abgelaufen. Dieser Rückstand muss dringend aufgeholt werden, denn der Weg zu einem „mehr“ an Eigenverantwortung darf nicht verlassen werden. Hier steht viel Vertrauen auf dem Spiel.
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Offene Investmentfonds sind Sondervermögen, das bei Insolvenz nicht – wie Bankguthaben – in die Konkursmasse eingehen. Warum nutzen Sie nicht diese Möglichkeit? Lesen Sie hier mehr.