Altersarmut – immer mehr Bürger erhalten Grundsicherung
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Bürger, die Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter erhielten, weiter angestiegen. Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes empfingen im Dezember 2015 1.038.008 Personen staatliche Zuwendungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung innerhalb von 12 Jahren. Im Einführungsjahr 2003 bekamen lediglich 438.831 Personen diese Unterstützung.
Durchschnittlicher Regelsatz € 374
Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Hilfsbedürftigen um 3,5 Prozent – damit waren hierzulande noch nie so viele Menschen auf entsprechende Sozialleistungen des Staates angewiesen. Als Grund- oder Mindestsicherung, auch Grundversorgung, werden bedarfsorientierte und bedürfnisgeprüfte Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bezeichnet. Die Leistungen richten sich nach § 42 SGB XII und entsprechen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe. Die Leistungen werden nach Regelsätzen pauschaliert bemessen, die von den Landesregierungen festgelegt werden (§ 28 Abs. 2 SGB XII). Seit 01. Januar 2016 beträgt der monatliche Regelsatz € 404 für Alleinstehende bzw. für den Haushaltsvorstand und für Partner und Eheleute jeweils € 364. (Quelle: Wikipedia)
Mehr Altersarmut
Von 512.198 auf 536.121 (+ 4,67 Prozent) hat sich die Anzahl der Ruheständler gegenüber 2014 erhöht, deren normale Altersbezüge nicht mehr ausreichen und die deshalb zusätzliche Sozialleistungen erhalten. Diese Gruppe der Leistungsempfänger hat die Regelarbeitszeit bereits überschritten.
Fast 502.000 Bürger mit Erwerbsminderung erhalten Grundsicherung
Knapp 502.000 Personen erhielten Leistungen der Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung. Hier ist ebenfalls ein Zuwachs von 2,35 Prozent gegenüber dem Vorjahr feststellbar. Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht lediglich für gesetzlich Versicherte, die gezwungen waren ihren Beruf vorzeitig aufzugeben. Sie sind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung voraussichtlich dauerhaft weniger als drei Stunden in der Lage, einer Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes nachzugehen. Das Alter der Betroffenen liegt hier zwischen 18 und 64 Jahren.
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