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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten
Nov 28 2024

Gesundheitsfragen richtig beantworten

Bei einigen Versicherungsarten, wie etwa Lebens-, Pflege-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung, stellen Anbieter konkrete Fragen zum Gesundheitszustand. Um diesen einschätzen zu können, müssen potenzielle Kunden meist umfangreiche Fragebögen ausfüllen. Doch was theoretisch einfach klingt, kann sich in der Praxis schwierig gestalten. Daher gilt: "Keineswegs überstürzt etwas ausfüllen, sondern sich die Zeit nehmen, in Ruhe die Fragen beantworten", rät der Kieler Internist Prof. Ulrich Fölsch. Denn unüberlegte Antworten können weitreichende Folgen nach sich ziehen.

Antworten beeinflussen Beiträge

Die Versicherung entscheidet auf Basis der gemachten Angaben, ob ein Kunde den gewünschten Versicherungsschutz erhält oder eben nicht. Entscheidet sich der Anbieter dafür, berechnet er die Versicherungsprämie für den Interessenten, ggf. erhebt er Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten. Wer gesundheitlich angeschlagen ist, muss mit einem erhöhten Beitrag rechnen oder im schlimmsten Fall kommt der Vertrag gar nicht zustande. Das darf aber nicht dazu verleiten falsche Angaben im Fragebogen zu machen.

Verstoß gefährdet Versicherungsschutz

Warum das so ist, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen: Eine Person möchte eine Risikolebensversicherung abschließen. Vor Abschluss der Police fragt der Versicherer nach, ob der Betreffende Raucher oder Nichtraucher ist. Diese Frage muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. "Verstößt der Versicherte dagegen, führt dies - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers."  Des weiteren kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag anfechten.

"Hat man sich wahrheitswidrig als Nichtraucher ausgegeben und stellt die Versicherung später fest, dass der Versicherte doch geraucht hat und deshalb etwa an Lungenkrebs gestorben ist, gehen die Hinterbliebenen leer aus", so Asmussen. Der Nichtraucher zahlt eine geringere Prämie als der Raucher; manche Gesellschaften reduzieren die Versicherungssumme im Leistungsfall im Verhältnis zur tatsächlich zu zahlenden Prämie.

Hausarzt kann unterstützen

Wie also konkret vorgehen? Prof. Fölsch rät erst einmal dazu alles zu notieren, was für die Beantwortung der Gesundheitsfragen von Bedeutung ist. "Sinnvoll ist auch, Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten", ergänzt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Hamburg. Beim Hausarzt oder auch bei Fachärzten (die in den letzten zehn Jahren kontaktiert wurden) können Versicherte ihre Patientenakte anfordern. Darin ist nachzulesen, welche Diagnosen der jeweilige Arzt mit der Krankenkasse abgerechnet hat.

Berichtigung verlangen

Befinden sich in der Patientenakte Diagnosen, von denen der Patient bis dato nichts wusste, muss er den Arzt darauf ansprechen und bei falschen Angaben auf eine Berichtigung drängen. Wer keinen Hausarzt hat, kann bei seiner Krankenkasse eine Versichertenauskunft anfordern und  dementsprechend überprüfen, welche Diagnosen mit der Kasse abgerechnet wurden. "Darüber hinaus empfiehlt es sich, selbst kleinste Erkrankungen anzugeben", sagt Boss. Das gilt beispielsweise auch für wöchentlich auftretende Kopfschmerzen oder Knicksenkspreizfüße. "Solche Befindlichkeiten werden von Betroffenen häufig unterschätzt."

Makler kann Risikovoranfrage stellen

Was Verbraucher mit Vorerkrankungen tun können erläutert Bianca Boss: "Es gibt die Möglichkeit, über einen Versicherungsmakler eine anonymisierte Risikovoranfrage bei Anbietern zu stellen". Zu berücksichtigen ist, dass bei Ablehnung eines Antrages durch den Versicherer die nächste Gesellschaft, bei der später der Antrag eingeht, darüber informiert wird. Manche  Versicherungsgesellschaften lehnen daraufhin ebenfalls ab. Der Grund dafür ist eine zentrale Datenbank, denn viele Gesellschaften speichern die Antworten der Gesundheitsfragen eines abgelehnten Kandidaten dort ab. Mit einer anonymisierten Risikovoranfrage können Verbraucher ausloten, welcher Anbieter bereit ist sie zu versichern. Denn in der Datenbank tauchen diese Angaben später nicht auf. Zudem weiß der versierte Versicherungsmakler, bei welchen Gesellschaften der gewünschte Versicherungsschutz am ehesten zu bekommen ist.

 

 

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