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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

AU-Baustein in der BU-Versicherung – eine sinnvolle Ergänzung?

Immer mehr Berufsunfähigkeits-Versicherer bieten den Baustein Arbeitsunfähigkeit (AU) an, der die Beantragung einer Rente im Krankheitsfall erleichtert. Besonders relevant ist dies bei psychischen Erkrankungen, da deren Anerkennung oft langwierig ist. Ohne AU-Baustein müssen Psychologen und Therapeuten durch Gespräche und Tests die Krankheit nachweisen, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bei AU-Baustein reicht eine ärztliche Krankschreibung

Mit einem AU-Baustein reicht eine ärztliche Krankschreibung von 6 Monaten, um rückwirkend eine BU-Rente zu erhalten. Einige Versicherer akzeptieren sogar nur 4 Wochen Krankschreibung, wenn eine fortgesetzte Krankschreibung für mindestens zwei weitere Monate ärztlich bestätigt wird. Die Rentenzahlung erfolgt dann für 18 bis 36 Monate, ohne Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung.
Sollte sich im Verlauf der Krankschreibung eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit herausstellen, wird die gesamte Krankschreibungszeit rückwirkend als BU-Zeitraum gewertet – vorausgesetzt, es wird zeitnah ein BU-Leistungsantrag gestellt. Sollte sich im Verlauf der Krankschreibung eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit herausstellen, wird die gesamte Krankschreibungszeit rückwirkend als BU-Zeitraum gewertet – vorausgesetzt, es wird zeitnah ein BU-Leistungsantrag gestellt.

Wichtige Punkte beim AU-Baustein

So vorteilhaft der AU-Baustein auch klingt, es gibt einige Aspekte zu beachten. Manche Versicherer zahlen die AU-Leistung nur, wenn gleichzeitig ein BU-Leistungsantrag gestellt wird, was die Beantragung erschweren kann. Allerdings verzichten immer mehr Versicherer auf diese Bedingung.

Kunden mit BU-Versicherung und privatem Krankentagegeld (KTG) können Probleme bekommen. Falls der BU-Versicherer die AU-Leistung als BU-Rente deklariert, kann die Krankenversicherung die Zahlung des Krankentagegeldes einstellen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Die Unterscheidung zwischen AU-Leistung und BU-Rente kann sich als schwierig und zeitaufwendig erweisen.

Warum ein privates Krankentagegeld oft die bessere Wahl ist

Ein privates Krankentagegeld (KTG) ist in vielen Fällen die bessere Lösung, da es eine kontinuierliche Einkommensabsicherung bietet. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten Krankentagegeld nach 6 Wochen (Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber). Falls sie innerhalb von 6 Monaten wieder gesund sind, haben sie Krankentagegeld erhalten, aber noch keine AU-Rente. Privat Krankenversicherte können den Beginn der KTG-Zahlung selbst festlegen, die Situation ist jedoch ähnlich.

Für Schüler gibt es keine Möglichkeit, ein privates Krankentagegeld abzuschließen. Da die Wahrscheinlichkeit, während der Schulzeit AU-Leistungen aus einem BU-Vertrag zu erhalten, gering ist, dient der AU-Baustein hier hauptsächlich der Absicherung im späteren Berufsleben. Studenten hingegen können eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Beamte: Keine Notwendigkeit für AU-Baustein oder Krankentagegeld

Beamte benötigen in der Regel weder einen AU-Baustein noch ein privates Krankentagegeld, da sie im Krankheitsfall ihre vollen Dienstbezüge weiter erhalten – auch während des Verfahrens zur Prüfung der Dienstfähigkeit. Erst mit der offiziellen Entlassung (Beamte auf Widerruf/Probe) oder Versetzung in den Ruhestand (Beamte auf Lebenszeit) endet die Zahlung.

Fazit

Der AU-Baustein kann eine sinnvolle Ergänzung zur BU-Versicherung sein, insbesondere für Selbstständige und Angestellte ohne Krankentagegeldschutz. Das private Krankentagegeld bietet in vielen Fällen eine flexiblere und bessere Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Beamte sind durch ihre Dienstbezüge im Krankheitsfall ausreichend abgesichert.

 

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