Schwerbehinderte Frau erhält keine Erwerbsminderungsrente
Eine Frau Jahrgang 1962, stellte mehrfach Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente, die jedoch alle durch den Rentenversicherungsträger abgelehnt wurden. Sie klagte daher vor dem Sozialgericht Konstanz mit der Begründung, dass sie wegen verschiedener Erkrankungen, darunter Morbus Crohn, einer fortgeschrittenen Kniearthrose, Wirbelsäulenbeschwerden und chronischer Schmerzen weder arbeiten noch ihren Haushalt versorgen könne. Zudem wurde bei ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt.
Welche Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit nicht entscheidend mindern
Mehrere vom Gericht bestellte Gutachter bescheinigten der Klägerin ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen. Dennoch wurde die Klage abgewiesen, da die Frau trotz Erkrankungen noch mindestens sechs Stunden täglich leichte berufliche Tätigkeiten ausüben könne. Auch bleibe ihr angesichts der Morbus Crohn-Erkrankung der Arbeitsmarkt nicht verschlossen. In der Berufung bestätigte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 21. November 2024 (L 10 R 1950/24) die Entscheidung der Vorinstanz.
Die Einschränkungen fasst das Gericht folgendermaßen zusammen:
Keine wechselnde Körperhaltung, keine Wirbelsäulenzwangshaltungen respektive Arbeiten im Knien, mit häufigem Bücken, Treppensteigen, in Hockstellung oder mit Sprungbelastungen, kein Heben/Tragen von Lasten über fünf Kilogramm, keine Arbeiten auf Leitern und Gerüsten respektive auf sehr unebenem/rutschigem Gelände, keine Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen an die Grob- und Feinmotorik der Hände, keine Arbeiten unter ungünstigen klimatischen Bedingungen beziehungsweise ungünstigen Witterungsbedingungen respektive mit der Notwendigkeit des Tragens von Schutzkleidung, kein übermäßiger Zeitdruck beziehungsweise kein Akkord, insbesondere keine Fließbandarbeit respektive Tätigkeiten an laufenden Maschinen, keine Nacht-Wechselschichtarbeit, keine Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung für Menschen und Maschi-nen, mit besonderen Anforderungen an das Konzentrations- und Reaktionsvermögen sowie an das Umstellungs- und Anpassungsvermögen, zum Beispiel Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge; keine Überkopfarbeiten.
Richter stellen keine Erwerbsminderung fest und lassen Revision nicht zu
Nach Überzeugung der Richter liegt mit diesem eingeschränkten Leistungsvermögen keine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung vor. Auch der vorliegende Grad der Behinderung (GdB) von 50 sei unerheblich, da ihm hinsichtlich der Frage einer zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit eines Versicherten keinerlei Aussagekraft zukomme. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Einige Leser werden sich jetzt fragen, welcher Tätigkeit die Klägerin mit ihren Einschränkungen überhaupt nachgehen kann; dies spielt bei dem Urteil keine Rolle.
Private Absicherung ist wichtig
Der aufgezeigte Vorfall legt drastisch dar, dass sich niemand auf Leistungen vom Staat verlassen kann. Daher ist eine private Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung von enormer Bedeutung.
Der Staat verkommt zum Feind des Bürgers
In Deutschland liegt vieles im Argen. Beispielsweise erhalten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) jährlich Zuwendungen aus Steuergeldern in Höhe von rund € 5 Milliarden. Zu diesem Thema stellte die Fraktion der CSU am 27.02.25 eine kleine Anfrage mit 551 Fragen an die Bundesregierung. Konkrete Antworten vpn Seiten der SPD gab es dazu keine. Was aber passiert im Gegenzug mit einem privaten Unterneh-mer, der dem Finanzamt gegenüber Auskünfte verweigert?
Ein weiteres Beispiel sind die gewaltigen Summen, die für illegale Wirtschaftsflüchtlinge ausgegeben werden. Strafrechtlich handelt es sich hierbei um Veruntreuung von Steuergeldern durch die Politik. Der Staat kommt seinen Kernaufgaben - innere und äußere Sicherheit, Infrastruktur, Bildung und Energieversorgung - immer weniger nach. Andererseits zahlen wir hierzulande die höchsten Steuern sowie Energiekosten weltweit und werden im schlimmsten Fall alleingelassen. Deutschland verkommt immer mehr zum Weltsozialamt.
Nochmals zu der eingangs erwähnten Frau, deren Klage auf Erwerbsminderungsrente abgewiesen wurde, dazu fällt mir nur der Satz ein: Der Staat verkommt immer mehr zum Feind des Bürgers.