Geplante Bevormundung Selbständiger
Das Thema Altersvorsorge wird meist verdrängt, wie Meinungsumfragen zeigen. Deshalb will das Arbeitsministerium nun Selbstständige dazu verpflichten, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten – angeblich um sie vor Altersarmut zu schützen. Nichtselbständigen Arbeitnehmern nimmt der Staat einen Teil dieser Aufgabe durch Pflichtabgaben in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ab. Allerdings reichen diese Leistungen nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten. Dies ist jedoch nicht Gegenstand dieses Artikels. Wie allgemein bekannt sein dürfte, zahlen Selbstständige mehrheitlich nicht in die GRV ein. Dies will die SPD nun ändern und plant eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Die sogenannte Bürgerversicherung, welche die Linken und die Grünen anstreben, geht in eine ähnliche Richtung.
Drei Prozent aller über 65-jährigen beziehen Grundsicherung
Momentan beziehen drei Prozent in der Altersgruppe der über 65-jährigen die staatliche Grundsicherung. Bei ca. einem Viertel davon handelt es sich um ehemals Selbstständige, meist Soloselbstständige. In Zahlen ausgedrückt zahlt der Staat 94.000 Personen, die vormals selbstständig waren, eine Grundsicherungsleistung. Zum Vergleich: 18 Millionen Bürger erhalten eine staatliche Altersrente. Es handelt sich hierbei also nur um eine Randerscheinung. Dennoch steht auf dem Plan der Regierung die Einführung einer Versicherungspflicht für alle Selbstständigen. Was sich vernünftig anhört, ist auf dem zweiten Blick eine Farce. Denn nunmehr soll auch diese Gruppe zur Kasse gebeten werden.
Selbstständige wehren sich gegen Bevormundung
Die Parteien übersehen bei ihren Überlegung zur Zwangsversicherung, dass ein Gros der Selbstständigen ohne die GRV für das Alter vorsorgt. Befürworter argumentieren mit dem sich erhöhenden Beitragsvolumen im staatlichen Umlagesystem. Allerdings wird dabei außer Acht gelassen, dass sich infolge dessen auch der Kreis der Bezugsberechtigten vergrößert. Das Ergebnis ist unter Einbeziehung des demografischen Wandels somit kontraproduktiv. Für mich ein unausgegorener Ansatz des Staates, der seinem Bürger jegliches Verantwortungsbewusstsein abspricht und ihn bevormundet. Aber genau davon möchte sich jeder Selbstständige lösen.
3,35 Millionen Selbstständige betroffen
Hierzulande sind 3,6 Millionen Personen als Unternehmer tätig, aber aktuell zahlen nur rund 250.000 in die GRV ein. Somit wären 3,35 Millionen Selbstständige von den Plänen betroffen und müssten nun Beiträge in das staatliche Umlagesystem entrichten. Dieses Kapital, das gegenwärtig für Mitarbeiter, Investitionen oder die private Altersvorsorge veranschlagt ist, wäre dann nicht mehr verfügbar. Firmengründer trifft es besonders hart, denn einen monatlichen Betrag in Höhe von € 300 oder € 400 abzuführen, ist für viele kaum möglich. Alle Selbständigen wären damit der Möglichkeit beraubt zu entscheiden, wie sie ihre Altersvorsorge aufbauen wollen.
Fehlende Flexibilität kann fatale Folgen haben
Der Prozentsatz der Selbstständigen, die im Alter Grundsicherung erhalten, ist überproportional hoch und diesen Umstand gilt es zu ändern. Allerdings sind die Konsequenzen der geplanten Rentenversicherungspflicht fatal. Zum einen hat der Selbstständige – wie bereits erwähnt – keine Möglichkeit mehr frei zu entscheiden, welche Produkte er zur Altersvorsorge nutzen möchte. Und zum anderen kann er die Höhe des Betrages nicht mehr festlegen. Da aber das Einkommen bei vielen Selbstständigen schwankt, ist hier Flexibilität extrem wichtig. In einem guten Jahr kann mehr Geld auf die hohe Kante gelegt werden. Läuft es dagegen schlecht, wäre ein fester Abschlag in die GRV unangenehm und könnte sich im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohend auswirken. Eine Zwangsmitgliedschaft bietet zwar Schutz, fordert aber auch viele Opfer.
Alternative Altersvorsorgepflicht
Eine Altersvorsorgepflicht ist nach meinem Ermessen die sinnvollere Lösung, denn der Unternehmer kann frei entscheiden in welche Anlageprodukte er investieren will. Auch lässt sich ein Rentenplan erstellen, der auf die Besonderheiten des Unternehmens abgestimmt ist. Grundbedingung müsse sein, dass die Absicherung im Alter mindestens die Höhe der Grundsicherung erreicht. Ein gelungener Kompromiss ergibt sich in der Pflicht zur Vorsorge kombiniert mit individuellen Wahlmöglichkeiten.
Wie stehen Sie zur geplanten Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?