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    Verlust durch VW-Skandal

    (6157 x gelesen)
    Okt 29 2015

    Fast 200 Milliarden US-Dollar Verlust durch VW-Skandal

    Mehr als elf Millionen Dieselfahrzeuge wurden manipuliert! Diese Enthüllungen schädigen nicht nur den Ruf des Volkswagenkonzerns, sondern auch die gesamte deutsche Staatsmarke. Zu diesem Ergebnis kommt das Markenbewertungs- und Strategieberatungsunternehmen Brand Finance. Es bewertet dabei den Einfluss von Ruf und Image auf den Wert der Staatsmarke der hundert erfolgreichsten Länder weltweit und veröffentlicht die Ergebnisse in einer jährlichen Studie, dem Brand Finance Nation Brands Bericht.

    VW-Skandal hinterlässt deutliche Spuren

    Laut Veröffentlichung der Untersuchungskommission ist durch den VW-Skandal das langfristige Finanzpotential der „Marke Deutschland“ spürbar gesunken – und zwar um 191 Milliarden auf 4,2 Billionen US-Dollar. Das entspricht einen Rückgang von vier Prozent im Vergleich zum Jahr 2014. „Die deutsche Industrie wird für ihre Effizienz und Zuverlässigkeit gelobt und die Deutschen werden für hart arbeitend, ehrlich und gesetzestreu gehalten. Dass eine solche deutsche Kultmarke sich derart zu verhalten vermag, macht über Jahrzehnte angesammelten Goodwill zunichte, verleumdet die deutsche Industrie und lässt den Bestechungsskandal um Siemens weniger wie einen Einzelfall aussehen, als einen weiteren Beweis für einen weitgreifenden Missstand in der deutschen Unternehmenskultur“, so Dav

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    Gefahrenquellen im Herbst

    (6846 x gelesen)
    Okt 27 2015

    Worauf müssen Sie im Herbst achten

    Der Herbst bringt witterungebedingt rechtliche Tücken mit sich, beispielsweise durch nasses Laub, umgestürzte Bäume, glitschige Straßen und überflutete Keller. Worauf ist im Schadensfall zu achten?

    Überflutete Keller

    Ein Herbststurm mit Starkregen hat den Keller eines Mietshauses überflutet. Die dort gelagerten Gegenstände sind zerstört – wer haftet in diesem Fall? Hierbei kann u.U. der Eigentümer haftbar gemacht werden, aber nur dann, wenn die Gefahrenquelle bereits bekannt war. D.h. der Keller war schon einmal vollgelaufen und es wurden keinerlei Maßnahmen ergriffen, derartige Auswirkungen zukünftig zu verhindern. Primär haftet in dieser Angelegenheit die Elementardeckung der Hausratversicherung. Allerdings müssen dabei die Vorgaben der Versicherungsgesellschaft beachtet werden. Wird von deren Seite beispielsweise der Einbau einer Rückstauklappe im Keller gefordert, ist dies unbedingt einzuhalten. 

    Nasses Laub

    Dazu besteht ein separater Blogartikel.

    Umgestürzte Bäume

    Jedes Jahr verursachen umstürzende Bäume und herabfallende Äste bei Herbststürmen große Schäden an Kraftfahrzeugen und Häusern. Im Schadensfall haftet der Eigentümer aber nur, wenn ihm bekannt war, dass der Baum nicht mehr über die notwendige Standsicherheit verfügt. Dieser Nachweis ist jedoch vom Geschädigten zu erbringen. Der E

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    Gefährliches Herbstlaub

    (6445 x gelesen)
    Okt 27 2015

    Gefährliches Herbstlaub

    Die herbstlich buntgefärbten Blätter unserer heimischen Laubbäume sind zwar schön anzusehen, allerdings bergen sie auch Gefahren. Denn nasses Laub kann Gehwege und Straßen in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Jeder Passant sollte vorsichtig sein, genau wie im Winter bei Eis und Schnee. Deshalb sind die feuchten Blätter im Herbst regelmäßig zu entfernen  - aber wer ist dafür zuständig? Und wie viele Male muss gekehrt werden? Falls jemand ausrutscht und zu Schaden kommt, wer haftet dann dafür?

    Wie oft muss gekehrt werden?

    Die dafür zuständige (eingeteilte) Person muss wochentags ab 7.00 Uhr morgens herumliegendes Laub entfernen. Laut Verkehrssicherungspflicht sind Straßen und Gehwege regelmäßig, aber nicht ständig laubfrei zu halten. Es versteht sich von selbst, dass viel begangene Wege häufiger zu reinigen sind, als wenig benutzte. 

    Laubbläser sind nur zu bestimmten Zeiten einsetzbar

    Mittlerweile kommen vermehrt sog. Laubbläser zum Einsatz. Der Nachteil dieser Geräte besteht in ihrer beachtlichen Lautstärke. Daher dürfen sie wegen Ruhestörung in Wohngebieten im Regelfall nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Allerdings können Städte und Gemeinden durch eine Satzung andere Zeiten festlegen.  

    Wer muss das Laub entfernen?

    Für öffentliche Gehwege sind prinzipiell die Kommunen zust1y1z2

    Okt 22 2015

    Probleme des Geschäftsmodells der Sparkassen

    Wer kennt es nicht aus den Kindertagen, der traditionelle Gang zur Sparkasse, um seine Zinsen im Sparbuch nachtragen zu lassen. Manuell wurden die Guthabenzinsen vom letzten Jahr vermerkt und mit einem Stempel versehen – ein gutes Gefühl. Die Sparkassenfiliale von früher gibt es meistens noch, allerdings hat sich eine Menge verändert. Der einstige Sachbearbeiter nennt sich heute Kundenberater. Er hat mit Druck „von oben“ Umsatzvorgaben der hauseigenen Produktpartner zu erfüllen. Hierbei handelt es sich um Bausparverträge der LBS, Fondsprodukte der Deka sowie Versicherungen von Provinzial bzw. Bayern-Versicherung.

    Steigender Druck auf Kundenberater

    In Deutschland haben die Sparkassen aktuell noch 12.000 Zweigstellen mit 244.000 Mitarbeitern. Das Netz der 416 öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute hat in den letzten 10 Jahren bereits rund 2.000 Filialen geschlossen, weitere werden folgen. Gründe dafür sind unter anderem, dass Kunden vermehrt Onlinebanking nutzen und sich obendrein über Versicherungen, Kredite und Geldanlagen zunehmend im Internet oder bei unabhängigen Vermittlern informieren. Die Kosten für die große Anzahl an Niederlassungen lassen sich in der jetzigen Niedrigzinsphase kaum noch finanzieren. Deshalb steigt der Druck auf die Kundenberater und sie sind gezwungen mehr Verträge an den Mann z

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      Wetter in Wunsiedel
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